Lizensierte Musik in Gerätesoftware weitergeben - unter welchen Bedingungen

2. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Sprudeldudel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lizensierte Musik in Gerätesoftware weitergeben - unter welchen Bedingungen

Hallo,

Person A ist Eigentümer eines Geräts mit Thema eines Films, der während des Spiels Musik abspielt. Da der Hersteller des Geräts nicht die komplette Filmmusik unter Lizenz hat, hat er einige Tracks mit lizenzfreier "Film-ähnlicher Musik" ersetzt. Person A besitzt legal die Original-Filmmusik und hat diese "Film-ähnliche" Musik für eigene Benutzung in der Gerätesoftware wieder durch die Originalmusik ersetzt und somit etwas erzeugt, das Person A zwar selbst nutzen, aber nicht ohne weiteres weitergeben darf.
Die für die Software zugeschnittenen Elemente der Originalmusik hat Person A jedoch nicht selbst vom Originaltonträger entnommen, sondern von Person B erhalten, der ebenfalls die Filmmusik legal besitzt. Darüber, wie Person B die Musikelemente vom Tonträger bekommen und verarbeitet hat, darüber hat Person A keine Kenntnis.

Unter welchen Bedingungen darf Person A diese Gerätesoftware an ca. 20+50 andere Eigentümer des Geräts weitergeben, die Person A nicht persönlich bekannt sind, aber durch ein gemeinsames um den Gerätebesitz doch irgendwie vertraut? Person A möchte hier weder Gewinn erzielen, noch in irgendeiner Art und Weise für die Software eine Gegenleistung haben.

Reicht es, wenn die anderen Eigentümer per Email bestätigen, dass sie ebenfalls die Originalmusik legal besitzen? Müssen sie es nachweisen? Wenn ja wie?
Oder ist eine Weitergabe grundsätzlich nicht erlaubt?

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119330 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von Sprudeldudel):
Unter welchen Bedingungen darf Person A diese Gerätesoftware an ca. 20+50 andere Eigentümer des Geräts weitergeben,

Das sollte sich einem erschließen, wenn man sich mal die uns unbekannten Lizenzbedingungen des Lizenzgebers nachliest, was dort zu Thema Nutzung und Weitergabe steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.478 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen