"Lizenzfreie Samples" von Musikprogramm = eigene Songs ohne Probleme auf Youtube hochladen?

9. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mama_22
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)
"Lizenzfreie Samples" von Musikprogramm = eigene Songs ohne Probleme auf Youtube hochladen?

Sagen wir mal, jemand besitzt die Software Dance eJay 5 Allstars (ja ziemlich retro) und die Software enthält die Angabe "5000 lizenzfreie Samples".
Wenn man nun mit dieser Software und den Samples ein eigenes Lied kreiert, darf man es dann ohne Urheberrechte zu verletzen auf Youtube hochladen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von Mama_22):
Software enthält die Angabe "5000 lizenzfreie Samples".

Das ist erst mal nur eine unbewiesene Behauptung.



Zitat (von Mama_22):
darf man es dann ohne Urheberrechte zu verletzen auf Youtube hochladen?

Das sollte man mal in die Lizenzbedingungen schauen, was genau dort zu dem Thema steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Mama_22):
Sagen wir mal, jemand besitzt die Software Dance eJay 5 Allstars (ja ziemlich retro) und die Software enthält die Angabe "5000 lizenzfreie Samples".
Wenn man nun mit dieser Software und den Samples ein eigenes Lied kreiert, darf man es dann ohne Urheberrechte zu verletzen auf Youtube hochladen?

"Lizenzfrei" darf man nur nutzen, was bereits "gemeinfrei" ist, d.h. wenn die Urheber bereits länger als 70 Jahre tot sind.

Gemeint ist mit der komplett dusseligen Formulierung höchstwahrscheinlich das genaue Gegenteil: es wird eine allgemeine und unbeschränkte Nutzungslizenz eingeräumt, d.h. die "Samples" sind nicht lizenzfrei, sondern lizensiert.

Dann darf man sie gemäß der Lizenzbedingungen benutzen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

P.S., ein allgemeiner Nachtrag: "lizenfrei" ist eine falsche Übersetzung des englischen Begriffs "royalty free".

"Royalties" sind Tantiemen. D.h.: Einzelhonorare für die Nutzung von geschützten Werken. Wird etwas als "royalty free" angeboten, dann bedeutet das: es ist "tantiemenfrei", d.h. für die einzelne Nutzung muss nicht jedesmal bezahlt werden.

Sei es, weil einmal pauschal bezahlt wird (das kann unter bestimmten Umständen nach deutschem Urheberrecht unwirksam sein), sei es weil ein unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht ohne Entgelt eingeräumt wird. (Auch das kann unter bestimmten Umständen nach deutschem Urheberrecht unwirksam sein.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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