LotW, Snychros, Youtube, Fair Use und deutsches Recht.

15. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Zozzle
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
LotW, Snychros, Youtube, Fair Use und deutsches Recht.

Viele von euch kenne sicherlich die Herr der Ringe Parodie "Lord of the Weed":

https://de.wikipedia.org/wiki/Lord_of_the_Weed_%E2%80%93_Sinnlos_in_Mittelerde
https://www.youtube.com/watch?v=0gsvJSH7nK0

Diese Parodie benutzt ca. 18 Minuten des Bildmaterials des ersten Herr der Ringe Filmes, Audio wird keins benutzt.

Da das Original nun schon fast 20 Jahre alt ist und man bei den Versionen auf Youtube die Pixel an einer Hand abzählen kann, hab ich mir mal die Mühe gemacht die ganze Synchro in 4K Auflösung zu restaurieren.

Gesagt und (in einigen schlaflosen Nächten) getan, wollte ich das natürlich auch auf Youtube hochladen.

Nicht ganz unerwartet kam natürlich ein Content ID claim. Ich hab dann mal mein Glück versucht (da solche Parodien zumindest in USA ja Grauzone sind) und bin Youtube's Copyright System durchlaufen. Ein Dispute wurde relativ flott abgelehnt, nach 30 Tagen Wartezeit konnte ich dann einen Appeal versuchen, welchen ich sehr detailliert eingereicht habe, aber leider wurde der nach nur einem Tag auch abgelehnt und jetzt habe ich noch die Option das Video innerhalb von 7 Tagen zu löschen oder eine sog. "Counter notification" einzureichen, was aber praktisch heißt die können entweder mir Zustimmen oder wir gehen vors Gericht.


Ich weiß das Thema ist ein heißes Eisen, das war schon damals mit Coldmirrors Harry Potter Synchros so, die haben es aber auch mittlerweile durch andere Leute wieder auf Youtube geschafft und das Lord of the Weed Original ist ja auch schon seit 16 Jahren auf der Plattform.

Das einzige was ich gemacht habe ist, die Qualität zu verbessern und mir ist nicht bekannt, dass die Qualität des Uploads Einfluss auf Fair Use hat.

So wie ich das sehe, ist das Video eine "transformative Parody" und erfüllt nach dem amerikanischem Maßstab knapp fair Use. Ich weiß zwar "aber der darf das auch!" ist kein Argument vor Gericht, aber die anderen Synchros und das Original auf Youtube zeigen ja, dass es legal existieren kann.

Die Problematik ist natürlich, dass hierzulande auch deutsches Recht hinzukommt, was das ganze natürlich erschwert, da meines Wissens deutsches Recht etwas stringenter ist.

Hinzu kommt dass Youtube aber in seinen ganzen Richtlinien die Maßgaben des amerikanischen Fair Use Rechtes angibt.

Meine Frage ist also:

Ich muss wegen dem Ding jetzt nicht vors Gericht ziehen, ich würde aber gerne mal eine zweite Meinung hören zu dem ganzen Thema.



-- Editiert von Zozzle am 15.02.2021 19:33

-- Editiert von Zozzle am 15.02.2021 19:34

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Bist Du US-Amerikaner und hast diese Parodie in US-Amerika erstellt und hochgeladen?
Dann bist Du hier im "Forum Deutsches Recht" falsch.

Falls Du der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegst, verabschiede Dich schon mal vom Fair-Use und arbeite Dich ins UrhG ein. Dort gibt es nämlich die von Dir angeführte Fair-Use-Klausel nicht.
Wenn ich nicht gerade Lust auf einen teuren Prozess mit hohem Verlustrisiko hätte, würde ich das Vorhaben ganz schnell canceln, auf sich beruhen lassen und hoffen, dass da nicht noch mehr nachkommt.

Das fängt schon damit an, dass Du selbst wenn Du das Recht gehabt hättest die Originalversion von LotW zu überarbeiten, Du da selbst schon auf Bildmaterial aus den Filmen zurückgreifen musstest. Aus der "verpixelten" Auflösung 4k zu machen dürfte nämlich ohne das noch geschützte Bildmaterial nicht gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zozzle
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Bist Du US-Amerikaner und hast diese Parodie in US-Amerika erstellt und hochgeladen?
Dann bist Du hier im "Forum Deutsches Recht" falsch.

Falls Du der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegst, verabschiede Dich schon mal vom Fair-Use und arbeite Dich ins UrhG ein. Dort gibt es nämlich die von Dir angeführte Fair-Use-Klausel nicht.
Wenn ich nicht gerade Lust auf einen teuren Prozess mit hohem Verlustrisiko hätte, würde ich das Vorhaben ganz schnell canceln, auf sich beruhen lassen und hoffen, dass da nicht noch mehr nachkommt.



Das ist ja grade der Knackpunkt, nach deutschem Recht ist die Sache wahrscheinlich Hoffnungslos. Youtube wendet in seinen Richtlinien aber kein deutsches Recht an sondern die Amerikanischen Fair Use Standards.

Nach deutschem Recht wäre ne Menge von den Parodien auf Youtube wahrscheinlich unzulässig.

Das Copyright wurde auch von der Amerikanischen Lord of the Rings Distribution geclaimed, nicht von der deutschen.

Zitat:
Das fängt schon damit an, dass Du selbst wenn Du das Recht gehabt hättest die Originalversion von LotW zu überarbeiten, Du da selbst schon auf Bildmaterial aus den Filmen zurückgreifen musstest. Aus der "verpixelten" Auflösung 4k zu machen dürfte nämlich ohne das noch geschützte Bildmaterial nicht gehen.


Na klar, ich greife genauso auf das Bildmaterial zurück wie die Originale Version damals auch.

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Zozzle):

jetzt habe ich noch die Option das Video innerhalb von 7 Tagen zu löschen oder eine sog. "Counter notification" einzureichen, was aber praktisch heißt die können entweder mir Zustimmen oder wir gehen vors Gericht.

Was will man denn vor Gericht erreichen? Youtube ist frei darin zu entscheiden, daß es diese Parodie nicht in seinem Dienst duldet. Es gibt keinen Rechtsanspruch, etwas auf Youtube veröffentlichen zu können.

Es mag sein, daß die Parodie nach US-Copyright-Law oder deutschen Urheberrecht keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das zwingt Youtube aber nicht, sie dann zu veröffentlichen.

Zitat:
Die Problematik ist natürlich, dass hierzulande auch deutsches Recht hinzukommt, was das ganze natürlich erschwert, da meines Wissens deutsches Recht etwas stringenter ist.

Auch nach deutschem Recht gibt es keinen Anspruch darauf, daß Youtube irgendwas veröffentlicht.

Zitat:
Hinzu kommt dass Youtube aber in seinen ganzen Richtlinien die Maßgaben des amerikanischen Fair Use Rechtes angibt.

Die können auch, wenn sie wollen, jegliche Parodien in ihrem Dienst verbieten. Oder alles, das älter ist als 2 Monate. Oder...oder...oder...

Zitat:
Ich muss wegen dem Ding jetzt nicht vors Gericht ziehen, ich würde aber gerne mal eine zweite Meinung hören zu dem ganzen Thema.

Es ist sinnlos, vor Gericht ziehen zu wollen, weil es keinen Rechtsanspruch gibt, daß Youtube irgendwas in seinem Dienst duldet. Im Streitfall werden die schlicht den Account kündigen, und das war's dann.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zozzle
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:

Es ist sinnlos, vor Gericht ziehen zu wollen, weil es keinen Rechtsanspruch gibt, daß Youtube irgendwas in seinem Dienst duldet. Im Streitfall werden die schlicht den Account kündigen, und das war's dann.


Youtube folgt bei Copyright fragen zunächst der Auffassung des Copyright Inhabers. Wenn man dem widerspricht verbindet dich Youtube mit dem der den Claim gemacht hat. Diese Copyright Notification geht nicht an Youtube sondern an den Urheber.

Ich würde natürlich nicht mit Youtube vors Gericht ziehen sondern mit New Line Cinema oder wer auch immer das Urheberrecht von LOTR verwaltet.

Ich hab ja garkein Stress mit Youtube, die schauen einfach obs legal ist oder nicht und löschen es gegebenenfalls. Youtube hat auch kein Interesse Sachen zu löschen wenn das Urheberrecht nicht verletzt wurde.

-- Editiert von Zozzle am 16.02.2021 15:38

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Zozzle):
Youtube folgt bei Copyright fragen zunächst der Auffassung des Copyright Inhabers.
Weder für Bild noch Ton bist du derjenige...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Zozzle):
Youtube wendet in seinen Richtlinien aber kein deutsches Recht an sondern die Amerikanischen Fair Use Standards.

Das wäre relativ irrelevant, da Youtube nicht über den deutschen Gesetzen steht - mussten die ja schon mehrfach (teuer) erklärt bekommen ...


0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Zozzle
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Weder für Bild noch Ton bist du derjenige...


Es geht hier aber speziell ums Bildmaterial von Herr der Ringe, das hat den Claim bekommen, jegliche Beziehung zwischen mir und Bloodpack Entertainment, welche damals die Original Parodie erstellt haben ist für den Copyright claim erstmal irrelevant.

Um mal etwas zu verdeutlich was ich mit den Youtube Richtlinien meine, das hier ist schon seit Monaten auf Youtube:

https://www.youtube.com/watch?v=UHzF5KnoN20

Darin enthalten ist der Film in voller Länge, auch in HD, nur halt für das Meme wird eine Sequenz aus dem Film andauernd reingeschnitten.

Und ja ich weiß, nur weil andere es dürfen heißt das nicht ich darf das.



-- Editiert von Zozzle am 16.02.2021 19:28

-- Editiert von Zozzle am 16.02.2021 19:29

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Zozzle):
Zitat:

Es ist sinnlos, vor Gericht ziehen zu wollen, weil es keinen Rechtsanspruch gibt, daß Youtube irgendwas in seinem Dienst duldet. Im Streitfall werden die schlicht den Account kündigen, und das war's dann.


Youtube folgt bei Copyright fragen zunächst der Auffassung des Copyright Inhabers. Wenn man dem widerspricht verbindet dich Youtube mit dem der den Claim gemacht hat. Diese Copyright Notification geht nicht an Youtube sondern an den Urheber.

Ich würde natürlich nicht mit Youtube vors Gericht ziehen sondern mit New Line Cinema oder wer auch immer das Urheberrecht von LOTR verwaltet.

Und wegen was will man gegen die vor Gericht ziehen? Man hat überhaupt keine Vertragsbeziehung zu denen. Die sagen Youtube: "Hey - wir haben die Rechte an dem Ding! Nimm das runter!"

Und dann nimmt Youtube das runter. Wenn man dann widerspricht, verweist einen Youtube an denjenigen, der hier beansprucht, Rechteinhaber zu sein.

Der sagt einem dann: "Lieber XYZ! Wir sind Rechteinhaber, und wir erlauben nicht, daß Du dieses geschützte Werk in dieser Weise nutzt. Punkt."

Gegen wen will man dann auf welcher Grundlage klagen?

Gegen Youtube? Geht nicht, weil man keinen Anspruch hat, daß Youtube das Ding weiter veröffentlicht.

Gegen New Line Cinema? Kann man nicht klagen, weil man nicht gerichtlich einfordern kann, daß New Line Cinema einem ein Nutzungsrecht einräumt.

Man kann nur auf eigene Faust veröffentlichen und dann darauf warten, daß New Line Cinema einen mit einen einstweiligen Verfügung bedenkt und verklagt. Das werden die dann machen, wenn sie es mitbekommen.

Auf Youtube kann man aber nicht veröffentlichen, weil Youtube das nicht mitmacht. Man kann aber New Line Cinema nicht darauf verklagen, daß die dafür sorgen, daß Youtube etwas veröffentlicht. Dafür fehlt die Rechtsgrundlage.

Zitat:
Ich hab ja garkein Stress mit Youtube, die schauen einfach obs legal ist oder nicht und löschen es gegebenenfalls. Youtube hat auch kein Interesse Sachen zu löschen wenn das Urheberrecht nicht verletzt wurde.

Youtube hat vor allem kein Interesse daran, sich wegen des Users Zozzle mit New Line Cinema zu streiten. Das wollen die nicht (weil es teuer wird), und das machen die nicht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12320.04.2023 19:11:50
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 14x hilfreich)

Der richtige Weg wäre, den Rechteinhaber zu kontaktieren, das Werk zu präsentieren und um eine Genehmigung zur Veröffentlichung zu bitten.

Wenn das Werk gut gemacht ist, kann da durchaus ein "ok" herauskommen.

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