Mahnbescheid von KSP Kanzlei Hamburg

17. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
annommxi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid von KSP Kanzlei Hamburg

Hallo,

ich befinde mich in einer Auseinandersetzung mit der KSP Kanzlei Dr. Seegers ... Rechtsanwaltschaftsgesellschaft mbH aus Hamburg, die schon seit einigen Monaten geht.
Ich bekam Anfang des Jahres Post von der KSP, dass ihr Mandant (SID-Sport Informations Dienst) Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung von mir fordert.
Ich habe auf meiner privaten Homepage einen Text von der ARD (mit Quelle) verwendet, die ursprünglich von SID kam. Nun fordern sie ca. 330 Euro von mir. Ich habe widerspreche seit jeher nun immer und immer wieder dagegen und bin nicht bereit zu zahlen.

Nun habe ich ein Mahnscheid von einem Amtsgericht bekommen, in der der Antragssteller (SID) seinen Anspruch gegen mich geltend machen will. Ich kann dem ganzen widersprechen und habe 14 Tage dazu Zeit. Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung und deswegen habe ich mir noch keinen Rat vom Anwalt geholt, was ich denn machen kann und wie meine Chancen denn so stehen.

Ich wollte Fragen, was ich denn nun machen kann? Von der KSP Kanzlei hab ich bisher nichts gutes gehört. Es gibt viele Beiträge im Internet dazu und dass diese wohl mit einer Software im Internet durchgehen und Massenabmahnungen versenden. Aber trotzdem bin ich verunsichert, denn ich weiß nicht was am Ende auf mich zukommen könnte, wenn die sich doch gegen mich durchsetzen.

Hat jemand schon Erfahrungen mit dieser Bande gemacht?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

quote:
Ich habe auf meiner privaten Homepage einen Text von der ARD (mit Quelle) verwendet, die ursprünglich von SID kam.

Woraus hat dich dür dich die Berechtigung (Lizenz) ergeben urheberrechtlich geschützte Werke verwenden zu dürfen?



Das Forum Urheberrecht wäre für diese Frage übrigens besser geeignet.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
annommxi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Woraus hat dich dür dich die Berechtigung (Lizenz) ergeben urheberrechtlich geschützte Werke verwenden zu dürfen?


ich hab da ehrlich gesagt nicht viel nachgedacht, da ich ja die seite nur privat verwenden wollte und keine gewinnabsichten damit hatte. Ich habe ja auch darauf verwiesen, dass dies nicht mein text war -> Quelle ...

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

quote:
ich hab da ehrlich gesagt nicht viel nachgedacht, da ich ja die seite nur privat verwenden wollte und keine gewinnabsichten damit hatte.

Im Prinzip unerheblich. Eine gewerbliche Verwendung hätte nur die Kosten drastisch erhöht, da hier schnell 6stellige Streitwerte erreicht werden.



quote:
Ich habe ja auch darauf verwiesen, dass dies nicht mein text war -> Quelle ...

Das schützt dich nicht vor den Kosten bei ungerechtfertigter Verwendung. Ohne Quellenangabe hätten sich die Lizenzkosten um ich glaube 100% erhöht.

Offenbar war deine Wiedergabe nicht mehr vom Zitatrecht gedeckt? Das wäre zu prüfen.



quote:
Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung und deswegen habe ich mir noch keinen Rat vom Anwalt geholt,

Das geht zum Beispiel auch für kleines Geld gleich hier nebenan:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/





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