Hallo Liebe Leute,
mal kurz und knapp: mir wurde filesharing angeklagt. Ich habe nie vorher irgendwelche sache gedownloadet oder sontiges und plötzlich habe ich dieses Schreiben einer Anwaltskanzlei erhalten wor drin steht: das ich am 25.06.2015 etwas runtergalden haben soll was urheberechtlich versichert war. ich habe diese schreiben meinen Anwälten übergeben worauf sie schnell ein gegenschreiben eingereicht haben. Seit dem kam nichts mehr. Aber jetzt kam ein Brief am 07.01.2019 (Poststempel also datum alles drauf) vom Amtgericht das ein Mahnbescheid gegenmich eingericht worden ist. Die Verjährung währe am 31.12.2018 gewesen und das im Schreiben angebene Datum ist vom 28.12.2018. Jetzt stelle ich mir die Frage ich habe den Brief eine GANZE WOCHE nach dem ablauf der Verjährung erhalten, ist dies nun doch noch weiterführend, da es vom 28.12.2018 ist oder doch Verjährt, da es ja zu spät war? Kann mir bitte jemand helfen bitte ich drehe echt durch :,(
Mahnbescheid zu spät oder doch nicht?
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Darauf kommt es nicht an. Wenn der Mahnbescheid vor Ablauf der Verjährungsfrist beantragt wurde und zeitnah zugestellt wird (1-2 Wochen nach Antragstellung sind ok), gilt der Mahnbescheid als noch rechtzeitig eingereicht. Die Verjährung wird dann gehemmt (§ 204 BGB
).
Außerdem solltest Du bedenken, dass der Schadensersatzanspruch bei Filesharing-Fällen erst nach 10 Jahren verjährt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Verjährt ist es nicht, MB wurde rechtzeitig zugestellt und man sollte dann schon Widerspruch einlegen. Am besten dem eigenen Anwalt SOFORT den MB bringen und ihn die notwendigen Dingen machen lassen.
Zitat:
Das mit der 10jahre Verjährung ist absoluter Quatsch den gerne Inkassos Verbreiten, für die Standard Filesharing Fälle gilt die Regelverjährung von 3Jahren!
Die 10Jährige Verjährung kommt nur in ganz besonderen Fällen zur Anwenndung.
Ganz klares Nein! Der Lizenzschadensersatzanspruch verjährt gem. § 852 BGB erst in 10 Jahren. Das verbreiten keine Inkassobüros sondern der Bundesgerichtshof. Lies mal hier nach:
https://www.recht-hat.de/bgh-verjaehrung-filesharing-erst-nach-10-jahren/
ZitatNur interessiert der Lizenzschaden bei üblichen Filesharingfällen nicht weil es an dem Herausgabeanspruch fehlt. :
Für den ganzen Rest gilt die Regelverjährung von drei Jahren
Oh je...
Ist zwar nicht das eigentliche Thema hier, aber warum sollte es an dem Herausgabeanspruch fehlen?
Sagen wir so: Es hat schon seinen Grund, wieso bei Filesharing fast immer nur auf Anwaltskosten und höchst selten auf Lizenschadensersatz geklagt wird. Mir wäre auch neu, daß die Abmahnanwälte diesbezüglich ihre generelle Strategie geändert hätten. Wäre das so lukrativ, wäre das schon längst passiert.
ZitatSagen wir so: Es hat schon seinen Grund, wieso bei Filesharing fast immer nur auf Anwaltskosten und höchst selten auf Lizenschadensersatz geklagt wird. Mir wäre auch neu, daß die Abmahnanwälte diesbezüglich ihre generelle Strategie geändert hätten. Wäre das so lukrativ, wäre das schon längst passiert. :
Dann bist Du aber schlecht informiert oder hast noch nie eine Filesharing-Klage gesehen. Der Lizenzschadensersatz wird fast immer mit eingeklagt, sonst gäbe es ja auch keine BGH-Rechtsprechung zur Höhe des Schadensersatzes...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
14 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten