Ich habe vor geraumer Zeit über ebay eine Raubkopie DVD-Box gekauft, wusste natürlich vorher nicht, dass es eine ist. So ehrlich und gesetzestreu ich bin, hab ich diese zur Polizei gebracht. Nach 3 Stunden Anzeigenaufnahme bin ich die Raubkopie dann endlich losgeworden und der Verkäufer aus Luxemburg wurde ermittelt und kam kurz später bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige.
Die StA stellte das Verfahren ein gemäß § 153 Abs. 1 StPO
. ZumSinn der Einstellung will ich hier nicht weiter diskutieren, denn er hatte immerhin um 14000 Verkäufe. Drei Tage nach Eingang des Einstellungsschreiben, wurde mir von der StA die Raubkopie nachgesandt. Wenn ich ehrlich bin, konnte ich meinen Augen nicht glauben. Da ja in dem Einstellungschreiben ebenfalls geschrieben, wurde dass der Verdacht eines strafbaren Handlung vorliegt.
Nun hab ich zwei Fragen an euch:
1.) Ist es für mich jetzt legal, diese Raubkopie zu besitzen? Denn einen Freifahrtsbrief hab ich ja bekommen von der StA.
2.) Macht sich derjenige nicht strafbar, der eine Raubkopie verbreitet? In dem Fall wäre es ja die StA oder?
P.S. Es handelt sich 100% um eine Raubkopie. Verkauf wurde nur mit dem Frontcover getätigt als englische Version. Auf der Rückseite tauchten dann chinesischen Schriftzeichenauf (denn hier wird glaube jeder vorsichtig), war leider vorher nicht im Verkaufsbild angezeigt. DVD-Menu fehlt. Copyrighthinweise fehlen. Keine Herstellerhinweise auf der Hülle sowie auf den Daten der DVDs etc. Also eindeutige Fälschungsmerkmale.
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Mal was richtig komisches ;-)
15. Februar 2010
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Frage vom 15. Februar 2010 | 20:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mal was richtig komisches ;-)
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#1
Antwort vom 16. Februar 2010 | 08:10
Von
Status: Unbeschreiblich (120294 Beiträge, 39867x hilfreich)
quote:
Ist es für mich jetzt legal, diese Raubkopie zu besitzen?
Nein.
Nur kontrollieren wird das keiner ...
quote:
Denn einen Freifahrtsbrief hab ich ja bekommen von der StA.
Was stand denn da drin?
'Wir die Stattsanwaltschaft X erklären die Raubkopie von 123 zum Original'
Oder wie war das formuliert?
Bitte mal wortwörtlich posten ...
quote:
Macht sich derjenige nicht strafbar, der eine Raubkopie verbreitet?
Ja
quote:
In dem Fall wäre es ja die StA oder?
Nein, denn diese hat nur ein Beweismittel zurückgegeben.
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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 16. Februar 2010 | 12:19
Von
Status: Praktikant (881 Beiträge, 347x hilfreich)
Besitz einer solchen "Raubkopie" ist nicht illegal, denn es handelt sich um ein Plagiat. Verbreitung allerdings schon. Das was die Polizei gemacht hat war nur, dir dein legales Eigentum zurück zu gegeben.
Der Besitz von Fälschungen (Plagiaten) ist in Deutschland derzeit noch nicht strafbar. Man munkelt das es aber EU weit evtl. bald unter Strafe gestellt werden soll.
Es könnte aber MarkenG § 18
Vernichtungsanspruch in Frage kommen.
Das entscheidet aber nicht die Polizei, sondern der Rechteinhaber.
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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"
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