Mein musikalischer Beitrag wird ohne mich vermarkt

15. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
J-Park
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein musikalischer Beitrag wird ohne mich vermarkt

Hallo zusammen,

dies ist mein erster Post, da ich ein Problem habe und ich hoffe, dass ihr mir hier weiter helfen könnt.

Ich habe für einige Zeit in einer Band gespielt (Schlagzeug). Nun bin ich vor einiger Zeit durch einen anderen ersetzt worden. Jedoch haben wir kurz vorher noch ein Album eingespielt.
Jetzt wird diese CD von meiner ehemaligen Band vermarktet und das mit den von mir eingespielten Schlagzeug-Spuren. Habe ich eine Möglichkeit, hier mein Werk zu schützen, oder angemessen dafür entlohnt zu werden?

Danke schonmal im Voraus ;)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(577 Beiträge, 310x hilfreich)

Also, ich bin der Meinung Du hast ein Anrecht auf einen Anteil des Gewinns durch den Verkauf (vorausgesetzt es wird Gewinn erzielt).

Du kannst natürlich auch versuchen, eine Vereinbarung mit Deiner Ex-Band zu erzielen und damit drohen, Dein Einverständnis zur VÖ zurückzuziehen.

Allerdings ist das erfahrungsgemäß sehr schwierig durchzusetzen, aber probieren kannst Du es. Vielleicht lassen sich die Ex-Kumpels ja auf eine Einmalzahlung ein.

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#2
 Von 
J-Park
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

mal anders herum gefragt: Wenn ich einen Anteil des Gewinns bekommen sollte, setzt das auch Voraus, dass ich einen Anteil an den Produktionskosten trage? Oder kann man das seperat betrachten?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
Wenn ich einen Anteil des Gewinns bekommen sollte, setzt das auch Voraus, dass ich einen Anteil an den Produktionskosten trage?

Da der Gewinn das ist, was nach Abzug der Produktionskosten übrigbleibt ...



quote:
und das mit den von mir eingespielten Schlagzeug-Spuren.

Deren exakte Herkunft man wie genau beweisen könnte?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

§ 8 UrhG Miturheber
"(1) Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.
(2) Das Recht zur Veröffentlichung und zur Verwertung des Werkes steht den Miturhebern zur gesamten Hand zu; Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung der Miturheber zulässig. Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern. Jeder Miturheber ist berechtigt, Ansprüche aus Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts geltend zu machen; er kann jedoch nur Leistung an alle Miturheber verlangen.
(3) Die Erträgnisse aus der Nutzung des Werkes gebühren den Miturhebern nach dem Umfang ihrer Mitwirkung an der Schöpfung des Werkes, wenn nichts anderes zwischen den Miturhebern vereinbart ist."

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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#5
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(577 Beiträge, 310x hilfreich)

Also, um das ganze noch etwas zu verkomplizieren, darf ich in die Runde werfen, dass als "Urheber" eines Werkes der Komponist und der Textautor zählen und nicht die einspielenden Musiker.

Diese haben also keine Urheberrechte, sondern allenfalls Leistungsschutzrechte.

Es sei denn man bezeichnet die Aufnahme eines Songs als "Werk". Aber das wird regelmäßig anders gesehen.

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#6
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Na gut, dann kriegt der "Studio"-Musiker (als rein ausführendes Organ) halt nur sein vereinbartes Gehalt für diese eine Session - oder halt ein tarifliches, der frage seine Gewerkschaft.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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