Schon seit einiger Zeit wundert es mich, dass angeblich kopiergeschützte CDs und DVDs problemlos per Kopieren-Und-Einfügen Funktion von Microsoft Windows (beispielsweise Version 6.1) repliziert werden können. Macht sich also das Unternehmen Microsoft nach deutschem Gesetz strafbar, da die kommerzielle Herstellung und Verbreitung von Mitteln zur Umgehung von Kopierschützen gemäß Urheberrechtsgesetz verboten ist?
Microsoft Windows knackt Kopierschutz
13. Dezember 2016
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Frage vom 13. Dezember 2016 | 19:55
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 3x hilfreich)
Microsoft Windows knackt Kopierschutz
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#1
Antwort vom 13. Dezember 2016 | 20:36
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39737x hilfreich)
ZitatMacht sich also das Unternehmen Microsoft nach deutschem Gesetz strafbar, :
Nein.
Zitatda die kommerzielle Herstellung und Verbreitung von Mitteln zur Umgehung von Kopierschützen gemäß Urheberrechtsgesetz verboten ist? :
Nun, zumindest im deutschen Urheberrechtsgesetz steht davon nichts.
#2
Antwort vom 14. Dezember 2016 | 11:13
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
Zitat:Mitteln zur Umgehung von Kopierschützen
Nein, nur von *wirksamen* Kopierschutzverfahren.
"Wirksam" bedeutet nun weder das eine Extrem (jedes als "Kopierschutz" bloß bezeichnete Verfahren hat als solches zu gelten, egal wie schwachsinnig es ist) noch das andere (jeder knackbare Kopierschutz - und damit jeder Kopierschutz - ist "nicht wirksam").
Da der vorliegende "Kopierschutz" offenbar nicht einmal vor elementaren Betriebssystemoperationen schützt, kann er auch nicht "wirksam" i.S.d. UrhG sein.
(Erinnert mich an den CD-"Kopierschutz", der schon versagte, wenn man die Autostart-Funktion deaktiviert. Auch der war nicht "wirksam" i.S.d. UrhG.)
Für ein "Mittel zur Umgehung" muß schon ein bewußter Versuch erfolgen, ein wirksames Kopierschutzverfahren gezielt auszuhebeln. Das ist hier ja nicht mal ansatzweise der Fall.
-- Editiert von BigiBigiBigi am 14.12.2016 11:14
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#3
Antwort vom 14. Dezember 2016 | 16:17
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
Zitat:Für ein "Mittel zur Umgehung" muß schon ein bewußter Versuch erfolgen, ein wirksames Kopierschutzverfahren gezielt auszuhebeln.
... Problematisch sind hier Programme, die geschrieben wurden, um auch beschädigte Medien noch (soweit technisch machbar) kopieren zu können - diese haben oft den (erwünschten oder unerwünschten) Nebeneffekt, auch die meisten Kopierschutz-Verfahren einfach mitzukopieren. Da muß dann der Hersteller im Streitfall ein Gericht überzeugen, daß er ein nützliches Tool und keine "Raubkopierhilfe" schaffen wollte.
Der Klassiker sind hier Kopierprogramme aus der C64-Zeit, die etwa die Tracks jenseits der 35 kopieren, die von Kopierschutzverfahren, aber auch von legitimen "speichere mehr als sonst üblich auf deiner Diskette"-Programmen verwendet wurden, oder solche, die von dejustierten Schreib/Leseköpfen "zwischen die Spuren" geschrieben wurden, was auch wiederum einige Kopierschutzmechanismen verwendeten.
-- Editiert von BigiBigiBigi am 14.12.2016 16:22
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