Möglicher Urheberrechtsverstoß auf der Arbeit?

17. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Mensch798
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Möglicher Urheberrechtsverstoß auf der Arbeit?

Hallo! Folgender fiktiver Fall:

Angenommen, der A arbeitet als Arbeitnehmer in einer Firma. Er ist dafür zuständig, Software auf den PCs von anderen Mitarbeitern zu installieren.
Er hat nun den konkreten Auftrag, Software auf allen Rechnern der Abteilung 1 zu installieren. Dazu sind definitiv auch ausreichend Lizenzen vorhanden.
Der B bittet ihn nun, die Software ebenfalls in Abteilung 2 zu installieren. Auf die Frage an den B, ob denn auch genug Lizenzen dafür vorhanden sind, meint dieser nur, dass dies der Fall sein müsste.

Könnte sich der A nun auf die Aussage des B verlassen? Oder müsste er sicherstellen, dass die Lizenzen definitiv und zu 100% vorhanden sind und dies nicht nur „der Fall sein müsste"? Denn aus dieser Formulierung könnte man ja schließen, dass der B sich dabei gar nicht ganz sicher ist. Der A möchte bei seiner Arbeit nicht gegen das Urheberrecht verstoßen bzw. sich deshalb strafbar machen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109249 Beiträge, 38280x hilfreich)

Zitat (von Mensch798):
Könnte sich der A nun auf die Aussage des B verlassen?

Können kann man immer ...



Zitat (von Mensch798):
Oder müsste er sicherstellen, dass die Lizenzen definitiv und zu 100% vorhanden sind und dies nicht nur „der Fall sein müsste"?

Kommt ganz darauf an, welchen konkreten Status der A denn da hat.



Zitat (von Mensch798):
Der B bittet ihn nun, die Software ebenfalls in Abteilung 2 zu installieren.

In welcher Form konkret?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mensch798
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der A ist einfacher Sachbearbeiter. Was ist genau gemeint mit "in welcher Form konkret"? Es soll per Remote Software auf PCs installiert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109249 Beiträge, 38280x hilfreich)

Zitat (von Mensch798):
Der A ist einfacher Sachbearbeiter.

Dann hat der A doch sicherlich Vorgesetzte und es gibt etablierte Strukturen / Weisungen / Ablaufpläne wie man bei Softwareinstallationen vorgeht?



Zitat (von Mensch798):
Der B bittet ihn nun

In welcher Form konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mensch798
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der A ist neu in der Abteilung und kennt die Abläufe noch nicht genau. Er wird von B eingearbeitet.
In welcher Form konkret? Der B sagt zum A: "Bitte installiere die Software auch in Abteilung B!"

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