Hallo! Folgender fiktiver Fall:
Angenommen, der A arbeitet als Arbeitnehmer in einer Firma. Er ist dafür zuständig, Software auf den PCs von anderen Mitarbeitern zu installieren.
Er hat nun den konkreten Auftrag, Software auf allen Rechnern der Abteilung 1 zu installieren. Dazu sind definitiv auch ausreichend Lizenzen vorhanden.
Der B bittet ihn nun, die Software ebenfalls in Abteilung 2 zu installieren. Auf die Frage an den B, ob denn auch genug Lizenzen dafür vorhanden sind, meint dieser nur, dass dies der Fall sein müsste.
Könnte sich der A nun auf die Aussage des B verlassen? Oder müsste er sicherstellen, dass die Lizenzen definitiv und zu 100% vorhanden sind und dies nicht nur „der Fall sein müsste"? Denn aus dieser Formulierung könnte man ja schließen, dass der B sich dabei gar nicht ganz sicher ist. Der A möchte bei seiner Arbeit nicht gegen das Urheberrecht verstoßen bzw. sich deshalb strafbar machen.
Möglicher Urheberrechtsverstoß auf der Arbeit?
17. März 2023
Thema abonnieren
Frage vom 17. März 2023 | 20:23
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Möglicher Urheberrechtsverstoß auf der Arbeit?
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 17. März 2023 | 20:40
Von
Status: Unbeschreiblich (109249 Beiträge, 38280x hilfreich)
ZitatKönnte sich der A nun auf die Aussage des B verlassen? :
Können kann man immer ...
ZitatOder müsste er sicherstellen, dass die Lizenzen definitiv und zu 100% vorhanden sind und dies nicht nur „der Fall sein müsste"? :
Kommt ganz darauf an, welchen konkreten Status der A denn da hat.
ZitatDer B bittet ihn nun, die Software ebenfalls in Abteilung 2 zu installieren. :
In welcher Form konkret?
#2
Antwort vom 17. März 2023 | 21:25
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Der A ist einfacher Sachbearbeiter. Was ist genau gemeint mit "in welcher Form konkret"? Es soll per Remote Software auf PCs installiert werden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Urheberrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 17. März 2023 | 21:37
Von
Status: Unbeschreiblich (109249 Beiträge, 38280x hilfreich)
ZitatDer A ist einfacher Sachbearbeiter. :
Dann hat der A doch sicherlich Vorgesetzte und es gibt etablierte Strukturen / Weisungen / Ablaufpläne wie man bei Softwareinstallationen vorgeht?
ZitatDer B bittet ihn nun :
In welcher Form konkret?
#4
Antwort vom 17. März 2023 | 21:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Der A ist neu in der Abteilung und kennt die Abläufe noch nicht genau. Er wird von B eingearbeitet.
In welcher Form konkret? Der B sagt zum A: "Bitte installiere die Software auch in Abteilung B!"
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
244.340
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten