Hallo.
Angenommen ein Songwriter A will alle Einnahmen einer Albumveröffentlichung an gemeinnützige GmbH B abgeben. D.h. Sämtliche Einnahmen aus Streaming,Download, CD-Album UND die Einnahmen von einer Verwertungsgesellschaft. Die gGmbH B wäre ein erst zu gründendes Musiklabel und Musikverlag. Wie wäre die rechtliche Lage? Soviel ich weiß, kann ein Musikverlag bei derGema nur 40% bzw. 4/12 der Einnahmen bekommen. Ich glaube, In den USA kann man 100% seiner Urheberrechte abtreten. In Deutschland aber gar nicht. Wie könnte B alle Einnahmen bekommen? Wie wäre es, wenn stattdessen eine deutsche Stiftung C ein Musiklabel/Verlag D in den USA gründet, und Songwriter A die Einnahmen/Rechte Firma D geben würde?
(Musik-)Nutzungsrechte an Gemeinnützige Firma übertragen
6. Mai 2018
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Frage vom 6. Mai 2018 | 13:44
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
(Musik-)Nutzungsrechte an Gemeinnützige Firma übertragen
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#1
Antwort vom 6. Mai 2018 | 15:29
Von
Status: Unbeschreiblich (119206 Beiträge, 39693x hilfreich)
ZitatIn den USA kann man 100% seiner Urheberrechte abtreten. In Deutschland aber gar nicht. Wie könnte B alle Einnahmen bekommen? :
In dem man ihr 100% aller Nutzungsrechte abtritt.
#2
Antwort vom 6. Mai 2018 | 18:55
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wäre dies auch für die GEMA Einnahmen möglich (100% abtreten)?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Mai 2018 | 21:19
Von
Status: Unbeschreiblich (119206 Beiträge, 39693x hilfreich)
Ja, auch diese kann man der gGmbH zukommenlassen.
#4
Antwort vom 6. Mai 2018 | 23:36
Von
Status: Junior-Partner (5532 Beiträge, 2496x hilfreich)
Wobei es schwierig werden dürfte, einen Musikverlag als Gemeinnützig anerkannt zu bekommen.
#5
Antwort vom 7. Mai 2018 | 14:06
Von
Status: Senior-Partner (6252 Beiträge, 1496x hilfreich)
ZitatHallo. :
Angenommen ein Songwriter A will alle Einnahmen einer Albumveröffentlichung an gemeinnützige GmbH B abgeben. D.h. Sämtliche Einnahmen aus Streaming,Download, CD-Album UND die Einnahmen von einer Verwertungsgesellschaft. Die gGmbH B wäre ein erst zu gründendes Musiklabel und Musikverlag. Wie wäre die rechtliche Lage?
Niemand hindert den Urheber, alle seine Einnahmen, die er mit seinen Werken erzielt, an einen Dritten zu verschenken oder zu spenden.
Interessant wird die steuerliche Gestaltung. Wenn der Urheber der gGmbH ausschließliche Nutzungsrechte einräumt und diese dann die Werke verwertet, sind die Erlöse keine Einkünfte beim Urheber. Verwertet der Urheber selbst, dann muss er zunächst Steuern auf die Einkünfte zahlen, dann spendet er den Rest an die gGmbH, die stellt ihm eine Spendenbescheinigung aus, und die kann er dann im nächsten Jahr steuerlich geltend machen.
Zitat:
Soviel ich weiß, kann ein Musikverlag bei derGema nur 40% bzw. 4/12 der Einnahmen bekommen.
Mag sein, das sagt einem die GEMA. Die GEMA vertritt vorrangig die Interessen der Künstler (Urheber), insofern wäre es logisch. Der Künstler kann ja aber seine GEMA-Tantiemen der gGmbH spenden.
Zitat:
Ich glaube, In den USA kann man 100% seiner Urheberrechte abtreten.
Nein. Auch in den USA ist das Urheberrecht schon seit längerem nicht mehr übertragbar. 100% macht aber eh keinen Sinn an dieser Stelle, man ist Urheber oder man ist es nicht. (Ausnahme: ein gemeinsames Werk, da hat man dann einen prozentualen Anteil an der Urheberschaft.)
Zitat:In Deutschland aber gar nicht.
Richtig.
Zitat:Wie könnte B alle Einnahmen bekommen?
Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts an die gGmbH. Wie die GEMA das handhabt, muss man die GEMA fragen.
Zitat:
Wie wäre es, wenn stattdessen eine deutsche Stiftung C ein Musiklabel/Verlag D in den USA gründet, und Songwriter A die Einnahmen/Rechte Firma D geben würde?
Würde an den Zahlungsströmen in Deutschland nichts ändern, die unterliegen deutschem Recht.
#6
Antwort vom 7. Mai 2018 | 14:07
Von
Status: Senior-Partner (6252 Beiträge, 1496x hilfreich)
ZitatWobei es schwierig werden dürfte, einen Musikverlag als Gemeinnützig anerkannt zu bekommen. :
Warum? Das kommt allein auf den Geschäftszweck an. Wenn dieser z.B. die Förderung von Nachwuchsmusikern ist, ist das grundsätzlich kein Problem.
#7
Antwort vom 7. Mai 2018 | 14:08
Von
Status: Senior-Partner (6252 Beiträge, 1496x hilfreich)
ZitatJa, auch diese kann man der gGmbH zukommenlassen. :
Die Frage ist eben nur, ob die vorher die Runde über den Urheber machen und von diesem dann logischerweise als Einkünfte versteuert werden müssen...
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