(Musik-)Nutzungsrechte an Gemeinnützige Firma übertragen

6. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Musikfrage
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
(Musik-)Nutzungsrechte an Gemeinnützige Firma übertragen

Hallo.
Angenommen ein Songwriter A will alle Einnahmen einer Albumveröffentlichung an gemeinnützige GmbH B abgeben. D.h. Sämtliche Einnahmen aus Streaming,Download, CD-Album UND die Einnahmen von einer Verwertungsgesellschaft. Die gGmbH B wäre ein erst zu gründendes Musiklabel und Musikverlag. Wie wäre die rechtliche Lage? Soviel ich weiß, kann ein Musikverlag bei derGema nur 40% bzw. 4/12 der Einnahmen bekommen. Ich glaube, In den USA kann man 100% seiner Urheberrechte abtreten. In Deutschland aber gar nicht. Wie könnte B alle Einnahmen bekommen? Wie wäre es, wenn stattdessen eine deutsche Stiftung C ein Musiklabel/Verlag D in den USA gründet, und Songwriter A die Einnahmen/Rechte Firma D geben würde?

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119206 Beiträge, 39693x hilfreich)

Zitat (von Musikfrage):
In den USA kann man 100% seiner Urheberrechte abtreten. In Deutschland aber gar nicht. Wie könnte B alle Einnahmen bekommen?

In dem man ihr 100% aller Nutzungsrechte abtritt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Musikfrage
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wäre dies auch für die GEMA Einnahmen möglich (100% abtreten)?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119206 Beiträge, 39693x hilfreich)

Ja, auch diese kann man der gGmbH zukommenlassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5532 Beiträge, 2496x hilfreich)

Wobei es schwierig werden dürfte, einen Musikverlag als Gemeinnützig anerkannt zu bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6252 Beiträge, 1496x hilfreich)

Zitat (von Musikfrage):
Hallo.
Angenommen ein Songwriter A will alle Einnahmen einer Albumveröffentlichung an gemeinnützige GmbH B abgeben. D.h. Sämtliche Einnahmen aus Streaming,Download, CD-Album UND die Einnahmen von einer Verwertungsgesellschaft. Die gGmbH B wäre ein erst zu gründendes Musiklabel und Musikverlag. Wie wäre die rechtliche Lage?

Niemand hindert den Urheber, alle seine Einnahmen, die er mit seinen Werken erzielt, an einen Dritten zu verschenken oder zu spenden.
Interessant wird die steuerliche Gestaltung. Wenn der Urheber der gGmbH ausschließliche Nutzungsrechte einräumt und diese dann die Werke verwertet, sind die Erlöse keine Einkünfte beim Urheber. Verwertet der Urheber selbst, dann muss er zunächst Steuern auf die Einkünfte zahlen, dann spendet er den Rest an die gGmbH, die stellt ihm eine Spendenbescheinigung aus, und die kann er dann im nächsten Jahr steuerlich geltend machen.
Zitat:

Soviel ich weiß, kann ein Musikverlag bei derGema nur 40% bzw. 4/12 der Einnahmen bekommen.

Mag sein, das sagt einem die GEMA. Die GEMA vertritt vorrangig die Interessen der Künstler (Urheber), insofern wäre es logisch. Der Künstler kann ja aber seine GEMA-Tantiemen der gGmbH spenden.
Zitat:

Ich glaube, In den USA kann man 100% seiner Urheberrechte abtreten.

Nein. Auch in den USA ist das Urheberrecht schon seit längerem nicht mehr übertragbar. 100% macht aber eh keinen Sinn an dieser Stelle, man ist Urheber oder man ist es nicht. (Ausnahme: ein gemeinsames Werk, da hat man dann einen prozentualen Anteil an der Urheberschaft.)
Zitat:
In Deutschland aber gar nicht.

Richtig.
Zitat:
Wie könnte B alle Einnahmen bekommen?

Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts an die gGmbH. Wie die GEMA das handhabt, muss man die GEMA fragen.
Zitat:

Wie wäre es, wenn stattdessen eine deutsche Stiftung C ein Musiklabel/Verlag D in den USA gründet, und Songwriter A die Einnahmen/Rechte Firma D geben würde?

Würde an den Zahlungsströmen in Deutschland nichts ändern, die unterliegen deutschem Recht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6252 Beiträge, 1496x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Wobei es schwierig werden dürfte, einen Musikverlag als Gemeinnützig anerkannt zu bekommen.

Warum? Das kommt allein auf den Geschäftszweck an. Wenn dieser z.B. die Förderung von Nachwuchsmusikern ist, ist das grundsätzlich kein Problem.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6252 Beiträge, 1496x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, auch diese kann man der gGmbH zukommenlassen.

Die Frage ist eben nur, ob die vorher die Runde über den Urheber machen und von diesem dann logischerweise als Einkünfte versteuert werden müssen...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.277 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.724 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen