Musik durch KI

31. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
RichardF.
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 6x hilfreich)
Musik durch KI

Hallo zusammen,

ich bin Videograf und arbeite regelmäßig mit Musik für meine Projekte. Bisher habe ich hauptsächlich lizenzfreie Musik von kostenpflichtigen Stock-Seiten genutzt. Seit kurzem bin ich jedoch auf KI-generierte Musik aufmerksam geworden, z. B. von Plattformen wie suno.com und udio.com. Beide Firmen sitzen in den USA, und mit einem kostenpflichtigen Pro-Abo erhält man die Rechte an der generierten Musik.

Diese KI-generierten Lieder beinhalten sowohl Instrumentals als auch Gesang, was sie perfekt für meine Projekte macht. Da ich jedoch mit Kunden arbeite, möchte ich mich rechtlich so gut wie möglich absichern.

Meine Frage ist:
Ich habe die Rechte durch die Plattform erworben. Aber wie sieht es mit potenziellen Ähnlichkeiten zu bekannten Liedern aus? Um sicherzugehen, habe ich das Lied durch den YouTube Content-ID-Test laufen lassen – und es wurden keine Urheberrechtsverletzungen festgestellt.

Das Thema lässt mich dennoch nicht los. Wäre ich ein Songwriter oder Musikproduzent, der ein 20-sekündiges Lied komponiert und eingesungen hat, hätte ich doch auch keine hundertprozentige Garantie, dass es nicht zufällig Ähnlichkeiten zu bestehenden Liedern gibt, oder? Es ist ja sogar möglich, dass Stock-Seiten ähnliche Probleme haben könnten.

Wie seht ihr die rechtliche Sicherheit solcher Lieder?
Muss man sich bei KI-generierter Musik mehr Sorgen machen, oder ist das Risiko vergleichbar mit "normal" komponierter Musik?

Danke im Voraus für eure Einschätzungen!
Und schon mal einen guten Rutsch :)

Gruß,
Richard

-- Editiert von User am 31. Dezember 2024 07:26

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8424 Beiträge, 1772x hilfreich)

Zitat (von RichardF.):
Wie seht ihr die rechtliche Sicherheit solcher Lieder?


noch in den Kinderschuhen.... leider.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126945 Beiträge, 40732x hilfreich)

Zitat (von RichardF.):
Wie seht ihr die rechtliche Sicherheit solcher Lieder?

Aktuell 0,0 - die ersten Massenklagen der Urheber gegen die unerlaubte Verwendung ihrer Werke zum Training der KI stehen ja gerade erst mal am Beginn.



Zitat (von RichardF.):
Muss man sich bei KI-generierter Musik mehr Sorgen machen

Aktuell ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6689 Beiträge, 1556x hilfreich)

Nach deutschen Recht sind urheberrechtlich nur "persönliche Schöpfungen" geschützt, Urheber können nur natürliche Personen sein.

Der Urheber kann sich selbstverständlich dabei technischer Instrumente verwenden (Kamera, Musikinstrument, was auch immer), aber durch "KI", also Software, hergestellte Musik genießt in Deutschland gar keinen urheberrechtlichen Schutz. Es fehlt dafür die natürliche Person als Schöpfer.

Wer KI-erzeugte Musik verwendet, die zu dicht an einem urheberrechtlich geschützten Musikstück dran ist, begeht durch die Verwendung ggf. eine Urheberrechtsverletzung. (Dann nämlich, wenn es sich um ein Plagiat handelt und die Nutzung nicht auf rein private Zwecke beschränkt ist. Wozu eine Veröffentlichung nicht zählt. Mal ganz vereinfacht gesagt.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

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