Musik einer Gruppe nützen für ein Tanz, der gefilmt wird

20. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Dachs12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Musik einer Gruppe nützen für ein Tanz, der gefilmt wird

Hallo Forum,

Ich habe eine Gruppe aus dem Balkan, die argentinische Tango spielt, erfragt, ob ich einer deren eigene Stücke nützen dürfte als Hintergrundmusik für einen Tanz. Dieser würde ich dann filmen und auf meiner Website einstellen, sowie auch auf YouTube.
Von der Gruppe habe ich bereits diese Erlaubnis, nun fehlt mir nur noch den Nützungsvertrag. Kann ich den dafür untenstehende Mustervertrag nehmen?
Eine zweite Frage wäre, da die Gruppe aus dem Balkan stammt und nur englisch spricht, ob ich diesen Vertrag sowohl im Deutsch, als auch mit der Übersetzung im Englischen versehen darf? Ich spreche selber kein Englisch, sodass ich, darauf angewiesen bin sozusagen „mitlesen zu können". Oder jemand müsste mich versichern, was da im englischen drin steht…

Freue mich über eure Antworten!


Vertrag über die Übertragung von Nutzungsrechten
Zwischen

* nachfolgend Rechtsinhaber genannt -

und

* nachfolgend Erwerber genannt -

§ 1 Geltungsbereich
(1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Übertragung von Nutzungsrechten an folgenden Werkarten: Musikwerke
(2) Die Übertragung der Nutzungsrechte betrifft insbesondere folgende Werke: …..
(3) Der Rechteinhaber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte an den aufgeführten Werken einzuräumen

§ 2 Nutzungsrechte
(1) Die Nutzungsrechte an den unter § 1 Abs. 2 benannten Werken des Rechteinhabers werden wie folgt übertragen:
einfach
zeitlich unbeschränkt
räumlich unbeschränkt
(2) Die Übertragung und Einräumung weiterer Nutzungsrechte auf beziehungsweise für Dritte durch den Erwerber erfolgt nicht. Die Weitergabe an Pressevertreter für eine redaktionelle Verwendung ist mit Angabe des Urhebers zulässig.
(3) Der Erwerber erhält nicht die Erlaubnis, die im Vertrag benannten Werke zu bearbeiten.
(4) Die Nutzungsrechte werden für alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Nutzungsarten eingeräumt.
(5) Der Vertrag und somit die Einräumung der Nutzungsrechte wird durch die Zahlung der unter § 3 vertraglich vereinbarten Vergütung an den Auftragnehmer wirksam.

§ 3 Vergütung
(1) Eine Vergütung für die hier beschriebene Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unentgeltlich.

§ 4 Salvatorische Klausel
(1) Soweit eine Bestimmung aus diesem Vertrag ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen aus diesem Vertrag davon unberührt.
Ort, Datum
Unterschrift Rechteinhaber Unterschrift Erwerber

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Dachs12):
nun fehlt mir nur noch den Nützungsvertrag.

Ja nach Frage und Antwort hat man den damit
Zitat (von Dachs12):
Von der Gruppe habe ich bereits diese Erlaubnis,

schon...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Dachs12):
nun fehlt mir nur noch den Nützungsvertrag.

Ja nach Frage und Antwort hat man den damit
Zitat (von Dachs12):
Von der Gruppe habe ich bereits diese Erlaubnis,

schon...

Das und eine Vertragsprüfung ist konkrete Rechtsberatung, die Laien nicht erlaubt ist. Dazu sollten Sie sich an www.frag-einen-anwalt.de wenden. Dann sind Sie auch rechtlich auf der sicheren Seite.

Zuvor sollte aber Harrys Antwort nochmals beantwortet werden, das heißt, wie ist der genaue Wortlaut von Anfrage und Antwort?

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dachs12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die mündliche Zusage habe ich, diese möchte ich gerne in ein schriftlichen Vertrag festhalten, daher die erste Frage ob der Wortlaut des beigefügten Muster dafür ausreicht? Die zweite Frage ist, ob ich die Übersetzung im Englischen gleich unter die Deutsche im gleichen Vertrag schreiben darf

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Dachs12):
daher die erste Frage ob der Wortlaut des beigefügten Muster dafür ausreicht?

siehe #2



Zitat (von Dachs12):
Die zweite Frage ist, ob ich die Übersetzung im Englischen gleich unter die Deutsche im gleichen Vertrag schreiben darf

Das ist unschädlich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Dachs12):
Die zweite Frage ist, ob ich die Übersetzung im Englischen gleich unter die Deutsche im gleichen Vertrag schreiben darf

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist unschädlich.


Man sollte dann allerdings im Dokument klar stellen dass die Übersetzung ins Englische lediglich der Information dient, aber die Version in Deutsch die rechtlich verbindliche ist. Sonst kann man im Falle (unvermeidlicher) leichter Abweichungen hinterher trefflich diskutieren welche denn "gilt".

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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