Hallo zusammen,
ich stelle mir gerade folgende Frage:
Wenn ich original Hörspielkassetten (Benjamin Blümchen etc.) aus den 80er Jahren habe...
Darf ich diese dann zusammen mit einer von der Kassette digitalisierten MP3 Datei verkaufen?`
Also Kassette + USB Stick mit der Mp3.
Hintergrund ist einfach der, dass viele die Hörspiele haben wollen, aber kaum noch einer MC´s abspielen kann. Nur die MP3 verkaufen wäre ja ein klarer Verstoß. Aber das original Medium + digitalisierte Version erachte ich persönlich jetzt als unbedenklich.
Wie sieht das aus?
Musikkassette + Mp3 verkaufen unbedenklich?
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Nein. Auch wenn du Original und Kopie zusammen verkaufst, verkaufst du dabei immer noch (auch) eine Kopie.
§53 I S. 2 UrhG
besagt
"Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht".
Das ist in deinem Beispiel nicht der Fall, da der Preis durch das Beigeben der Kopie natürlich lebensnaherweise höher ist als ohne, damit erfolgt die Vervielfältigung nicht unentgeltlich (da helfen auch keine Umgehungsversuche wie "Kaufen Sie die Kassette und Sie erhalten das MP3 geschenkt").
Das ist aber schon ein recht seltsamer Absatz.
Ich darf die mp3 nicht mit verkaufen.
Ich darf aber dem Käufer der Kassetten sagen "her, wenn du dann irgendwann ne mp3 haben möchtest. Komm zu mir, ich mach dir da eine raus. Völlig kostenlos."
Wo liegt der Unterschied?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Wo liegt der Unterschied?
Kurz gefasst: Bei dem einen Vorgang fliest Geld, bei dem anderen nicht.
Und wenn ich auf dem Flohmarkt stehe und dem Käufer sage "kommst in 5 Minuten wieder, dann mach ich dir ne mp3 raus. Kostenlos."
Problem? :-)
Klingt jetzt nach Erbsenzählerei, aber genau das scheint es ja zu sein, allein aus dem Gesetzestext heraus schon.
-- Editiert von XxBombermanxX am 04.07.2016 12:50
Zitat:kommst in 5 Minuten wieder, dann mach ich dir ne mp3 raus. Kostenlos
Kein Problem. Wenn du ihm es erst nach dem Kauf verrätst. Wenn du allerdings schon vorher damit wirbst, wird man das wieder als verbundenes Geschäft ansehen müssen, also wieder ein Problem.
-- Editiert von hiphappy am 04.07.2016 13:25
Zitat:Wo liegt der Unterschied?
Das eine mal wirbst du mit der MP3, erhöhst dadurch den zu erzielenden Preis und bekommst damit de facto Geld für das Kopieren - was eben nicht erlaubt ist.
Das andere mal wirbst du nicht mit der MP3, bekommst damit nur das Geld, das du für die Kassette (legal) bekommen kannst und führst danach eine erlaubte kostenfreie Handlung aus.
Ok...und wenn ich den Verkauf von Kassetten bewerbe und unabhängig davon eine kostenlose Dienstleistung bewerbe, Kassetten zu digitalisieren?
Selbstverständlich nicht nur die, die ich verkaufe....sondern alle.
Das wäre prima.
Ich hätte da noch einen Umzugskarton mit Benjamin-Blümchen- und Bibi-Blocksberg-Kassetten.
Wann kann den vorbeibringen?
Ich würde dein Angebot mit der kostenlosen Digitalisierung von Kassetten auch in der Facebookgruppe meines Ortes (mehrere Tausend Mitglieder) verbreiten.
Nicht übers Internet... Persönlicher Kontakt ausschließlich.
Zitat:Nicht übers Internet... Persönlicher Kontakt ausschließlich.
Ach, da kommen sicher viele hunderte aus deiner Nachbarschaft vorbei.
Wie willst du das denn auch machen, wenn du offenbar nur eine solche Kopie verbreiten willst? Alles, was nach Umgehungsgeschäft aussieht, macht dir Probleme. Du bist nicht "schlauer" als ein Gericht.
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