Musikkassette + Mp3 verkaufen unbedenklich?

2. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 161x hilfreich)
Musikkassette + Mp3 verkaufen unbedenklich?

Hallo zusammen,

ich stelle mir gerade folgende Frage:

Wenn ich original Hörspielkassetten (Benjamin Blümchen etc.) aus den 80er Jahren habe...
Darf ich diese dann zusammen mit einer von der Kassette digitalisierten MP3 Datei verkaufen?`

Also Kassette + USB Stick mit der Mp3.

Hintergrund ist einfach der, dass viele die Hörspiele haben wollen, aber kaum noch einer MC´s abspielen kann. Nur die MP3 verkaufen wäre ja ein klarer Verstoß. Aber das original Medium + digitalisierte Version erachte ich persönlich jetzt als unbedenklich.

Wie sieht das aus?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Nein. Auch wenn du Original und Kopie zusammen verkaufst, verkaufst du dabei immer noch (auch) eine Kopie.
§53 I S. 2 UrhG besagt

"Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht".

Das ist in deinem Beispiel nicht der Fall, da der Preis durch das Beigeben der Kopie natürlich lebensnaherweise höher ist als ohne, damit erfolgt die Vervielfältigung nicht unentgeltlich (da helfen auch keine Umgehungsversuche wie "Kaufen Sie die Kassette und Sie erhalten das MP3 geschenkt").

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#2
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 161x hilfreich)

Das ist aber schon ein recht seltsamer Absatz.
Ich darf die mp3 nicht mit verkaufen.
Ich darf aber dem Käufer der Kassetten sagen "her, wenn du dann irgendwann ne mp3 haben möchtest. Komm zu mir, ich mach dir da eine raus. Völlig kostenlos."

Wo liegt der Unterschied?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119667 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat:
Wo liegt der Unterschied?

Kurz gefasst: Bei dem einen Vorgang fliest Geld, bei dem anderen nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 161x hilfreich)

Und wenn ich auf dem Flohmarkt stehe und dem Käufer sage "kommst in 5 Minuten wieder, dann mach ich dir ne mp3 raus. Kostenlos."

Problem? :-)

Klingt jetzt nach Erbsenzählerei, aber genau das scheint es ja zu sein, allein aus dem Gesetzestext heraus schon.

-- Editiert von XxBombermanxX am 04.07.2016 12:50

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat:
kommst in 5 Minuten wieder, dann mach ich dir ne mp3 raus. Kostenlos


Kein Problem. Wenn du ihm es erst nach dem Kauf verrätst. Wenn du allerdings schon vorher damit wirbst, wird man das wieder als verbundenes Geschäft ansehen müssen, also wieder ein Problem.

-- Editiert von hiphappy am 04.07.2016 13:25

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Wo liegt der Unterschied?


Das eine mal wirbst du mit der MP3, erhöhst dadurch den zu erzielenden Preis und bekommst damit de facto Geld für das Kopieren - was eben nicht erlaubt ist.

Das andere mal wirbst du nicht mit der MP3, bekommst damit nur das Geld, das du für die Kassette (legal) bekommen kannst und führst danach eine erlaubte kostenfreie Handlung aus.

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#7
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 161x hilfreich)

Ok...und wenn ich den Verkauf von Kassetten bewerbe und unabhängig davon eine kostenlose Dienstleistung bewerbe, Kassetten zu digitalisieren?
Selbstverständlich nicht nur die, die ich verkaufe....sondern alle.

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#8
 Von 
dxdy
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 33x hilfreich)


Das wäre prima.
Ich hätte da noch einen Umzugskarton mit Benjamin-Blümchen- und Bibi-Blocksberg-Kassetten.
Wann kann den vorbeibringen?

Ich würde dein Angebot mit der kostenlosen Digitalisierung von Kassetten auch in der Facebookgruppe meines Ortes (mehrere Tausend Mitglieder) verbreiten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 161x hilfreich)

Nicht übers Internet... Persönlicher Kontakt ausschließlich.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Nicht übers Internet... Persönlicher Kontakt ausschließlich.


Ach, da kommen sicher viele hunderte aus deiner Nachbarschaft vorbei. ;)

Wie willst du das denn auch machen, wenn du offenbar nur eine solche Kopie verbreiten willst? Alles, was nach Umgehungsgeschäft aussieht, macht dir Probleme. Du bist nicht "schlauer" als ein Gericht.

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