Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Schutz von Geistigen Eigentum:
Darf ich Grafiken und Logos welche im Ehrenamtlichen Verhältnis (Verein) erstellt wurden ohne Rechnungs-/Lizenzkosten einfordern?
Das Mitglied welches für uns alle Grafiken gestaltet hat, hat das Interesse verloren und hat seinen normalen Vereinsvertrag gekündigt. Daher würde ich nun selbst die Weiterentwicklung der Grafiken und Logos fortführen - jedoch sehr gerne auf die Roh-Daten zurückgreifen.
Ein Arbeitsvertrag gab es nicht.
Müssen wir nun mit Lizenzkosten rechnen?
Vielen Dank schon mal für die Aufklärung.
Herz
Nach Ehrenamtaufgabe - Übergabe erstellter Grafiken kostenloser Anspruch?
16. Mai 2017
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Frage vom 16. Mai 2017 | 18:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Ehrenamtaufgabe - Übergabe erstellter Grafiken kostenloser Anspruch?
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#1
Antwort vom 16. Mai 2017 | 22:46
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
Zitatjedoch sehr gerne auf die Roh-Daten zurückgreifen. :
Tja, mangels entsprechender Vereinbarung dürfte darauf kein Anspruch bestehen.
Eine Veränderung des Logos dürfte eine Urheberrechtsverletzung sein.
Eine Weiternutzung dürfte möglich sein, da das Mitglied offensichtlich dem Verein ein Nutzungsrecht eingeräumt hat.
#2
Antwort vom 16. Mai 2017 | 23:17
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatDarf ich Grafiken und Logos welche im Ehrenamtlichen Verhältnis (Verein) erstellt wurden ohne Rechnungs-/Lizenzkosten einfordern? :
Klar. Denn fordern kann man ja vieles.
Das Problem ist dann aber oft das bekommen.
ZitatMüssen wir nun mit Lizenzkosten rechnen? :
Ja, damit rechnen muss man.
Ob nun was oder wie erfolgreich durchsetzbar ist, hängt davon ab, was genau vertraglich vereinbart wurde.
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#3
Antwort vom 17. Mai 2017 | 18:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Alles klar,
danke für die Antworten. Dann lag ich mit meiner Vermutung ja schon richtig.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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