Nachgemalte Bilder verkaufen

26. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Chris81123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachgemalte Bilder verkaufen

Hallo liebe User, ich hätte da eine Frage auf die ich nicht wirklich eine Antwort finde daher hoffe ich auf euer Wissen.
Ich male öfters Bilder von youtubern oder aus dem Internet bis zu einem gewissen Grad nach (keine Kopie). Natürlich sind die Bilder nicht 1 zu 1 sondern es fliesst mein eigener Stil mit ein und ich lasse mich eher durch den Künstler inspirieren. Wenn es natürlich bekannte Bilder sind sieht man eine Ähnlichkeit zu den Orginalen des Künstlers. Ich versehe natürlich jedes Bild mit meiner Signatur und Jahrgang und benutze nicht die Signatur vom Orginalkünstler. Nun würde ich gerne das ein oder andere Werk von mir verkaufen weil es echt gut gelungen ist. Darf ich das ohne schlechtes Gewissen tun oder verletze ich da in irgend einer Art und Weise die Urheberrechte? Ich frage lieber vorher nach bevor ich es jetzt zum Verkauf anbiete und jemanden damit schade, denn ich möchte natürlich auch für mich keine negativen Konsequenzen hervorrufen. Liebe Grüße Chris

-- Editiert von Chris81123 am 26.12.2020 12:49

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

"Abmalen" und "Nachmalen" ist im Sinne des UrhG eine Vervielfältigung bzw. Bearbeitung des Originalwerkes, die nur mit Erlaubnis des Urhebers/Rechteinhabers zulässig ist, außer für eigene private Zwecke. (Also keine Veröffentlichung, keine Verbreitung, kein Verkauf usw.) Es sei denn, der Urheber ist schon so lange tot, daß das Original gemeinfrei ist.

Zulässig ist die "freie Benutzung" (§24 UrhG) eines fremden geschützen Werkes bei der Erschaffung eines eigenen Werkes. Stark vereinfacht liegt "freie Benutzung" vor, wenn der eigenschöpferische Anteil am neuen Werk den Anteil des genutzten fremden Werkes klar überwiegt.

Was bei "Abmalen" in aller Regel nicht der Fall ist...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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