Neue Produkte aus Vintage - Verletztung Urheberrecht/ Markenschutz?

25. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Gründerich
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Produkte aus Vintage - Verletztung Urheberrecht/ Markenschutz?

Hallo zusammen,

ich bin in meiner Freizeit privat gerne öfter kreativ und überlege neben meinem Beruf ein Kleingewerbe anzumelden und "Vintage-Kunst" zu veräußern. Allerdings frage ich mich vorab, ob ich mit meiner "Idee" ggfs. Urheberrechte oder Markenschutzrechte verletzten würde.

Fiktives Fallbeispiel: Verlag "Andromeda (frei erfunden)" hat unter der Lizenz von Nintendo offizielle Sammelhefte mit Figuren rausgegeben. Somit konnten sich Fans/ Sammler usw. mit jeder Aussgabe die Figuren von Mario, Luigi, Bowser, Koopa und Co. sichern und in die Vitrine stellen. Zu jeder Figur gab es in den Sammelheften Poster, Karten, Abbildungen, Grafiken, Hintergrundinformationen usw. fürs Sammlerherz.

Meine Produktidee: Anstatt die Sammelhefte in den Schubladen und die Figuren in den Vitrinen verstauben zu lassen möchte ich diese in Bilderrahmen ansprechend präsentieren und zu neuem Leben erwecken.

Sprich ich nehme vorhandenes "Vintage-Material" für die Bilderrahmen:
Im Vordergrund die Figuren (Mario/ Luigi und Co.) im Hintergrund des Bilderrahmens die passenden Grafiken/ Abbidlungen aus den Heften.
Nintendo-Logo schneide ich ebenfalls aus den Heften und klebe es vorne auf den Rahmen.

Ich re-produziere dabei nichts selber/ drucke nichts nach was Nintendo "gehört", sondern arbeite nur mit dem was an lizenziertem/ gebrauchtem Material da ist, "füge" es in einem Bilderrahmen neu zusammen und verkaufe es weiter mit einem entsprechenden Hinweis: "Aus gebrauchten, vorandenen originalen Material/ Zeitschriften zusammengefügt, keine Reproduktion, keine Nachdrucke etc., kein offzielles/ lizensiertes Nintendo-Produkt" o.ä.

Die Grundidee ist dabei auch nicht neu, habe ich schon zigfach gesehen in verschiedensten Formen. Allerdings frage ich mich schon, ob es hier ggfs. ein Urheber-/ Markenrechtsthema gibt und das wollte ich vorher einmal beleuchten, bevor ich weiter denke/ wirklich aktiv werde.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten und Meinungen
Beste Grüße
Michael S.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Gründerich):
Sprich ich nehme vorhandenes "Vintage-Material" für die Bilderrahmen:
Im Vordergrund die Figuren (Mario/ Luigi und Co.) im Hintergrund des Bilderrahmens die passenden Grafiken/ Abbidlungen aus den Heften.
Nintendo-Logo schneide ich ebenfalls aus den Heften und klebe es vorne auf den Rahmen.
Du benutzt also nicht nur urheberrechtliche geschütze Werke, um daraus was neues zum kommerziellen Verkauf herzustellen, sondern willst auch noch mit dem Logo vortäuschen, dass es sich um einen Nintendo-Bilderrahmen handelt.

Zitat (von Gründerich):
verkaufe es weiter mit einem entsprechenden Hinweis: "Aus gebrauchten, vorandenen originalen Material/ Zeitschriften zusammengefügt, keine Reproduktion, keine Nachdrucke etc., kein offzielles/ lizensiertes Nintendo-Produkt" o.ä.
Lustige Idee, wird Dich aber nicht vor einer teuren berechtigten Abmahnung und Unterlassungserklärung durch Nintendo schützen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7121 Beiträge, 1489x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Lustige Idee, wird Dich aber nicht vor einer teuren berechtigten Abmahnung und Unterlassungserklärung durch Nintendo schützen.


Richtig ... alleine der Aspekt dass Sie damit Geld verdienen wird eine Abmahnung einbringen. Ohne Erlaubnis kein Verkauf derartiger Waren. Ganz einfach

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119448 Beiträge, 39726x hilfreich)

Das vorhabne dürfte zu weit weg vom Originalzustand der Scahen sein und nicht nah genug an "eigenständigen Kunstwerk"



Zitat (von Gründerich):
Nintendo-Logo schneide ich ebenfalls aus den Heften und klebe es vorne auf den Rahmen.

Eine solche Rufausbeutung / Produktfälschung ist dann auch nicht mehr durch "Kunst" gedeckt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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