Nicht Nutzung von Videomaterial, trotzdem Rechnung

11. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Susanne Heinz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht Nutzung von Videomaterial, trotzdem Rechnung

Liebes Forum,
ich habe eine Rechnung erhalten, die die Nutzung von Videoausschnittmaterial des Rechnungsstellers abgelten soll. Die Rechnung wurde vor Fertigstellung des Filmes, direkt nach einer Vorabanfrage im Konjunktiv und somit vor zustande kommen eines Lizenzvertrages bereits gestellt. Das Material wurde letztendlich nachweislich nicht verwendet und somit möchte ich diese Rechnung nicht bezahlen, da die Leistung nicht erbracht wurde bzw. das Videomaterial nicht genutzt wurde. Das habe ich dem Rechnungssteller bereits mitgeteilt, er besteht aber dennoch auf die Zahlung
Welche Formulierung kann ich wählen um dem Rechnungssteller rechtssicher mitzuteilen, dass ich die Rechnung nicht begleichen kann, da die Leistung gar nicht erbracht wurde.
Ich wäre sehr dankbar für eine Formulierungshilfe.
Herzliche Grüße,
Susanne Heinz

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Als erstes würde ich mal die vertraglichen Vereinbarungen durchlesen, denn oft wird schon mit der zur Verfügungstellung die Vergütung fällig, nicht erst mit der Nutzung.



Zitat (von Susanne Heinz):
Welche Formulierung kann ich wählen um dem Rechnungssteller rechtssicher mitzuteilen, dass ich die Rechnung nicht begleichen kann, da die Leistung gar nicht erbracht wurde.

Die gibt es nicht, weil können kann man ja, man will halt nur nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Susanne Heinz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Tatsächlich existiert kein Lizenzvertrag - den hätte ich abgeschlossen - im Falle einer Verwendung, da das Material aber nicht verwendet wurde ist keine Vertrag zustande gekommen.
Es existiert nur eine Absprache per Mail, dass wir das Material gerne verwenden würden und in diesem Fall Summe x zahlen würden.
Was würden Sie nun tun - stimmt, ich will halt nicht.
Herzlichen Dank vorab.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Susanne Heinz):
Es existiert nur eine Absprache per Mail, dass wir das Material gerne verwenden würden und in diesem Fall Summe x zahlen würden.

Da müsste man mal den Wortlaut der Kommunikation kennen - Verträge sind manchmal schneller geschlossen als man denkt.



Zitat (von Susanne Heinz):
Was würden Sie nun tun

Nichts - man hat dem Rechnungsersteller seine Position verkündet. Da braucht es keine Wiederholung. Er ist jetzt dran.

Mal abwarten was er als nächstes macht.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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