Liebes Forum,
ich habe eine Rechnung erhalten, die die Nutzung von Videoausschnittmaterial des Rechnungsstellers abgelten soll. Die Rechnung wurde vor Fertigstellung des Filmes, direkt nach einer Vorabanfrage im Konjunktiv und somit vor zustande kommen eines Lizenzvertrages bereits gestellt. Das Material wurde letztendlich nachweislich nicht verwendet und somit möchte ich diese Rechnung nicht bezahlen, da die Leistung nicht erbracht wurde bzw. das Videomaterial nicht genutzt wurde. Das habe ich dem Rechnungssteller bereits mitgeteilt, er besteht aber dennoch auf die Zahlung
Welche Formulierung kann ich wählen um dem Rechnungssteller rechtssicher mitzuteilen, dass ich die Rechnung nicht begleichen kann, da die Leistung gar nicht erbracht wurde.
Ich wäre sehr dankbar für eine Formulierungshilfe.
Herzliche Grüße,
Susanne Heinz
Nicht Nutzung von Videomaterial, trotzdem Rechnung
11. Mai 2020
Thema abonnieren
Frage vom 11. Mai 2020 | 16:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht Nutzung von Videomaterial, trotzdem Rechnung
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. Mai 2020 | 16:45
Von
Status: Unbeschreiblich (120178 Beiträge, 39841x hilfreich)
Als erstes würde ich mal die vertraglichen Vereinbarungen durchlesen, denn oft wird schon mit der zur Verfügungstellung die Vergütung fällig, nicht erst mit der Nutzung.
ZitatWelche Formulierung kann ich wählen um dem Rechnungssteller rechtssicher mitzuteilen, dass ich die Rechnung nicht begleichen kann, da die Leistung gar nicht erbracht wurde. :
Die gibt es nicht, weil können kann man ja, man will halt nur nicht.
#2
Antwort vom 11. Mai 2020 | 17:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort.
Tatsächlich existiert kein Lizenzvertrag - den hätte ich abgeschlossen - im Falle einer Verwendung, da das Material aber nicht verwendet wurde ist keine Vertrag zustande gekommen.
Es existiert nur eine Absprache per Mail, dass wir das Material gerne verwenden würden und in diesem Fall Summe x zahlen würden.
Was würden Sie nun tun - stimmt, ich will halt nicht.
Herzlichen Dank vorab.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Urheberrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 15. Mai 2020 | 21:52
Von
Status: Unbeschreiblich (120178 Beiträge, 39841x hilfreich)
ZitatEs existiert nur eine Absprache per Mail, dass wir das Material gerne verwenden würden und in diesem Fall Summe x zahlen würden. :
Da müsste man mal den Wortlaut der Kommunikation kennen - Verträge sind manchmal schneller geschlossen als man denkt.
ZitatWas würden Sie nun tun :
Nichts - man hat dem Rechnungsersteller seine Position verkündet. Da braucht es keine Wiederholung. Er ist jetzt dran.
Mal abwarten was er als nächstes macht.
Und jetzt?
Schon
267.991
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten