Ein Abbruchunternehmer wurde beauftragt, einen Abbruch vorzunehmen und erstellte ein Angebot. Da dies unzureichend war, einigten sich AG und AN mündlich ("Alle baulichen Anlagen mit Fundamenten müssen weg."). Mit der Rechnungstellung tauchten auf einmal Positionen auf, die zwar nicht im Angebot standen (was nie angenommen wurde) aber mündlich vereinbart wurden.
Darüber hinaus war die Nachtragsposition nicht prüfbar, weil pauschale Arbeitskosten (keine Stunden mit Stundensätzen) und die ccm-Angaben unvollständig waren. Grundsätzlich erscheint die Nachtragsposition völlig überzogen (weicht erheblich von Vergleichsangeboten ab - in EUR und in ccm). Das Gewerk wurde zudem aus Sicht des AG nicht sauber ausgeführt, da noch Beton- und Steinreste auf dem Grundstück vorhanden waren.
Der AG setzte eine Nachfrist zur Beseitigung der Mängel und forderte den AN auf, die Nachtragsposition zu beseitigen. Der AN reagierte mit einer Mahnung. Was nun?
Nicht vereinbarter Nachtrag auf Rechnung
8. Juni 2006
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Frage vom 8. Juni 2006 | 18:50
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht vereinbarter Nachtrag auf Rechnung
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