Hallo
Ich habe eine Frage, und hoffe hier mehr Information und vor allem auch hilfreiche zu bekommen.
Und zwar, ich bin Fotografin und habe vor einigen Monaten Aufnahmen von einem Model erstellt was über eine Agentur zu mir kam und es sich um eine Freie Arbeit handelt. Ich hatte von meinem Optiker Brillengestelle gestellt bekommen hierzu.
Nach allem voll enden nun die Diskussion.
Die Aufnahmen gehören ja rein rechtlich mir, ich bin Uhrherber dieser gemachten Aufnahmen, jedoch geht es jetzt darum, mein Optiker würde mir das Logo zur Verfügung stellen um das ich es auf meiner Homepage zeigen darf, jetzt sagt jedoch die Agentur ,,Das geht nicht, dann hätte xyz ja Werbung dafür gemacht was jedoch nicht so war, und wenn dann fallen Nutzungsgebühren an" (trotz das keinerlei Vertrag besteht als ich das Model bekommen habe, und es eine Freie Produktion war und es erst jetzt ergeben hat das mein Optiker sagt "OK darfst du"
Schluss endlich profitiert jeder davon nur bei der Agentur (denke ich) geht es wieder um Profit.
Nur meine Frage jetzt wie sieht das rechtlich aus???
Darf ICH meine gemachten Aufnahmen mit der Zustimmung meines Optikers mein Bild mit seinem Logo versehen ohne das die Agentur sagen kann ,,Geht nicht" nur weil xyz Gesicht darauf ist?!
Oder darf ich das Logo auf meiner Webseite unter das Bild machen und hinschreiben
,,Represent by......" ???
Das mein Optiker das nicht darf ist mir klar, er müsste Nutzungsgebühr zählen auch wenn ich es Ihm für 0€ genehmigen würde / die Agentur meinte das jedoch das sie dann Geld verlangen würde, aber wie gesagt Vertraglich gibt es nichts, dass hat sich alles erst nach Vollendung des Projektes ergeben.
Wäre um mehr Information dankbar.
Viele Grüße
Nutzungsrecht eigenes Bild
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Bezüglich des Models muss es ja eine entsprechende Vereinbarung geben?
Was genau steht da bezüglich der Verwendung von Abblidungen drin?
Nein, existiert nicht. Es war vorab eine freie Produktion sprich Arbeit das Model hat kein Geld dafür bekommen, nichts, die Agentur hat sie so zu sagen für das freigegeben, erst jetzt nach Vollendung des Shootings und Vollendung der Aufnahmen hat sich das mit meinem Optiker ergeben (der mir ja auch die Brillengestelle zur Verfügung gestellt hat). Mehr oder weniger existiert nur eine e-Mail mit Terminbestätigung nicht jedoch für was usw.
ZitatBezüglich des Models muss es ja eine entsprechende Vereinbarung geben? :
Was genau steht da bezüglich der Verwendung von Abblidungen drin?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Nein, existiert nicht.
Aha, die ist also wie Marry Poppins bei Dir gelandet und die Anschft hat die gute Fee weitergegeben?
Falls es so nicht war: irgend eine Form von Vertrag gibt es.
Das zeigt ja schon das hier:
Zitat:die Agentur hat sie so zu sagen für das freigegeben
Irgenwie wird die Agentur ja von irgendwem von dem Projekt erfahren haben, irgendwer hat dann mit irgendwem Absprechen diesbezüglich getroffen.
Zur Not geht man auch einfach mal auf die Website der Agentur, und schaut mal was in deren AGB zu dem Thema steht. Oder fragt nach auf welcher Grundlage sie die Ansprüche stellen.
Ich glaube Sie haben mich da falsch verstanden :-) wie oben steht oder man daraus entnehmen kann steht das Ich Fotografin bin und das Model durch die Agentur bekommen habe, vertraglich existiert nichts. Wenn man "Freie" Projekte macht, fragt man bei Agenturen an ob sie Modelle haben die Interesse an dem Projekt haben & dann wird ein Shootingtag ausgemacht und fertig.
Es geht jedoch gerade um eine ganz andere Frage bezüglich der fertigen Aufnahmen was ich auch oben geschrieben hatte. Oder ist dies nicht verständlich genug, dann formuliere ich es gerne besser. Jedoch denke ich, dass dies verständlich genug ist.
ZitatZitat:Nein, existiert nicht. :
Aha, die ist also wie Marry Poppins bei Dir gelandet und die Anschft hat die gute Fee weitergegeben?
Falls es so nicht war: irgend eine Form von Vertrag gibt es.
Das zeigt ja schon das hier:
Zitat:die Agentur hat sie so zu sagen für das freigegeben
Irgenwie wird die Agentur ja von irgendwem von dem Projekt erfahren haben, irgendwer hat dann mit irgendwem Absprechen diesbezüglich getroffen.
Zur Not geht man auch einfach mal auf die Website der Agentur, und schaut mal was in deren AGB zu dem Thema steht. Oder fragt nach auf welcher Grundlage sie die Ansprüche stellen.
Zitat:vertraglich existiert nichts.
Aorry, als Unternehmerin sollte man gewisse Basics kennen...
DAS
Zitat:fragt man bei Agenturen an ob sie Modelle haben die Interesse an dem Projekt haben & dann wird ein Shootingtag ausgemacht und fertig.
ist bereits eine vertagliche Vereinbarung.
Jetzt ist halt die Frage, ob es da Details (z.B. durch AGB) gibt.
Zitat:Jedoch denke ich, dass dies verständlich genug ist.
Ich habe das so verstanden:
Bild mit Optiker Logo = Werbung für Optiker = Gebühr für Model fällt an
Bild ohne Optiker Logo = keine Werbung für Optiker, nur Werbung für Fotograf/Model = Gebühr für Model fällt nicht an
Und wenn man der Meinung ist, das keine diesbezügliche vertragliche Vereinbarung existiert, dann fragt man nach auf welcher Grundlage die Agentur die Ansprüche stellt.
Basics hin oder her, die kenne ich schon nur ist das bei "Freien Projekten" von Agentur zu Agentur unterschiedlich, da sich die meisten Kunden Werbungen auch erst nach Fertigstellung der Aufnahmen auch melden oder Magazine (unabhängig davon, dass ich den Optiker kenne weil es mein Hausoptiker ist)
Meine Frage galt primär ob ich die Aufnahmen auf meine Webseite stellen darf ,,Ja" ABER
ob ich trotzdem sein Logo (unabhängig davon das es NICHT auf dem Bild steht sondern darunter) und hinschreibe ,,Represent by....(sein Logo)" ob DAS ERLAUBT ist?
ZitatZitat:vertraglich existiert nichts. :
Aorry, als Unternehmerin sollte man gewisse Basics kennen...
DAS
Zitat:fragt man bei Agenturen an ob sie Modelle haben die Interesse an dem Projekt haben & dann wird ein Shootingtag ausgemacht und fertig.
ist bereits eine vertagliche Vereinbarung.
Jetzt ist halt die Frage, ob es da Details (z.B. durch AGB) gibt.
Zitat:Jedoch denke ich, dass dies verständlich genug ist.
Ich habe das so verstanden:
Bild mit Optiker Logo = Werbung für Optiker = Gebühr für Model fällt an
Bild ohne Optiker Logo = keine Werbung für Optiker, nur Werbung für Fotograf/Model = Gebühr für Model fällt nicht an
Und wenn man der Meinung ist, das keine diesbezügliche vertragliche Vereinbarung existiert, dann fragt man nach auf welcher Grundlage die Agentur die Ansprüche stellt.
Hallooooooo :D
Es geht nicht um den Optiker..... es geht um mich selbst (ich glaube hier wird nur die Hälfte gelesen) :D Sorry.
ZitatZitat:Basics hin oder her, die kenne ich schonDie Kenntnisse der Basics sind offenbar so gut wie auch deine Englischkenntnisse.... Zitat:,,Represent by....(sein Logo)" :
Und nein, ohne entsprechende Vereinbarung mit Model/Agentur hast du natürlich nicht das Recht, dem Optiker das Bild für Werbezwecke zur Verfügung zu stellen.
-- Editiert von florian3011 am 07.04.2016 10:35
Zitat:Es geht nicht um den Optiker..... es geht um mich selbst
Na wenn es nicht um den Optiker geht, dann kann man ja auch das Logo des Optikers einfach weglassen?
Ansonsten geht es schlicht um Werbung für den Optiker - egal auf welcher Website man das Foto präsentiert.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten