Oma postet Videos & Bilder von Enkel auf Facebook - erlaubt?

7. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
go615928-61
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Oma postet Videos & Bilder von Enkel auf Facebook - erlaubt?

Guten Tag zusammen,

ich benötige zwei Auskünfte über Fotorechte.

1.
Angenommen jemand hätte einen zweijährigen Sohn, dessen Oma ihn aus diversen Gründen (Umgangsrecht von Gericht abgewiesen) nicht sehen darf. Und nun fängt die Oma an Bilder & Videos von ihm (dem Enkel) auf Facebook zu posten (öffentlich).

Frage: Ist das erlaubt? Ich denke nicht. Wie ginge man in so einem Fall am besten vor, direkt Anzeige, oder besser über einen Anwalt? Mit welchen Strafen müsste die Oma rechnen, falls Sie es nicht unterlässt?


2.
Angenommen die eigene Mutter beginnt Bilder & Videos von einem selbst als Baby/Kind, zusammen mit herablassenden Sprüchen auf Facebook zu posten (öffentlich).

Könnte man ihr das verbieten?

Ich wäre euch für Hilfe sehr dankbar.
Viele Grüße
Christian

-- Editiert von User am 7. September 2022 11:27

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Wer ist denn der Urheber der Fotos?
Welche Nutzungsrechte wurden der Oma eingeräumt?



Zitat (von go615928-61):
Könnte man ihr das verbieten?

Kommt ganz darauf an, ob diese Sprüche irgendwelche Rechte verletzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Und:
Wie kommt die Oma an Fotos, wenn die Oma den Enkel nicht sehen darf?
Dann hat die Oma die Fotos nicht selbst gemacht?
Wenn ja, wer denn dann - und wie sind die Fotos zur Oma gelangt?

Grundsätzlich sind die Rechte des Fotografen meist einfacher durchzusetzen als die Rechte der fotografierten Person. Deshalb ist es so interessant, wer fotografiert hat und wie die Fotos zur Oma gelangt sind. Wenn die Person, die fotografiert hat, auf "Ihrer Seite steht", würde das vieles einfacher machen.

-- Editiert von User am 7. September 2022 15:26

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von go615928-61):
1.
Angenommen jemand hätte einen zweijährigen Sohn, dessen Oma ihn aus diversen Gründen (Umgangsrecht von Gericht abgewiesen) nicht sehen darf. Und nun fängt die Oma an Bilder & Videos von ihm (dem Enkel) auf Facebook zu posten (öffentlich).

Frage: Ist das erlaubt?

Nein. Das ist nur mit Erlaubnis der Sorgeberechtigten erlaubt.

Zitat:
Wie ginge man in so einem Fall am besten vor, direkt Anzeige, oder besser über einen Anwalt? Mit welchen Strafen müsste die Oma rechnen, falls Sie es nicht unterlässt?

Theoretisch ist ein Verstoß gegen das KunstUrhG, in dem das "Recht am eigenen Bild" geregelt ist, auch eine Straftat. Da wird aber regelmäßig auf den Privatklageweg verwiesen.
Der Unterlassungsanspruch muss zivilrechtlich durchgesetzt werden, damit beauftragt man einen Rechtsanwalt.

Zitat:

2.
Angenommen die eigene Mutter beginnt Bilder & Videos von einem selbst als Baby/Kind, zusammen mit herablassenden Sprüchen auf Facebook zu posten (öffentlich).

Könnte man ihr das verbieten?

Wenn man volljährig ist: ja.
Wenn man Kind/Jugendlicher ist: wird man durch die Eltern (Sorgeberechtigten) vertreten. Da muss dann schon eine Ergänzungspflegschaft durch das zuständige Gericht eingerichtet werden, damit der Minderjährige gegen die eigenen Eltern (Sorgeberechtigten) vorgehen kann.
Je älter der Minderjährige ist, desto mehr spielen seine eigenen Vorstellungen eine Rolle. Bei einem zweijährigen entscheiden die Eltern/Sorgeberechtigten, solange sie das Sorgerecht haben.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

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