Hallo,
Ich möchte einen Onlineshop betreiben und Poster mit Musik Alben verkaufen (mit Titel, Tracks und Co). Da ich natürlich keine Rechte für die Album Cover besitze, wollte ich fragen ob es rechtlich legal ist den Kunden selbst ein Bild für das Cover hochladen zu lassen und ihn bestätigen lassen, dass er die Rechte daran besitzt. Was würde dann passieren wenn der Kunde nicht die Rechte an dem Bild hat?
-- Editiert von User am 19. Januar 2025 16:09
Onlineshop für Album Poster
19. Januar 2025
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Frage vom 19. Januar 2025 | 16:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Onlineshop für Album Poster
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#1
Antwort vom 19. Januar 2025 | 16:27
Von
Status: Unbeschreiblich (127435 Beiträge, 40803x hilfreich)
Zitatwollte ich fragen ob es rechtlich legal ist den Kunden selbst ein Bild für das Cover hochladen zu lassen und ihn bestätigen lassen, dass er die Rechte daran besitzt. :
Die Behauptung des Kunden ist aber kein Nachweis.
Und wenn es ganz offensichtliche Zweifel an der Behauptung gibt, erst recht nicht.
ZitatWas würde dann passieren wenn der Kunde nicht die Rechte an dem Bild hat? :
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Überreicherweise können gewerbsmäßige Rechteverletzer Empfänger von ziemlich teuren Abmahnungen werden.
Man sollte also entweder eine gute Versicherung oder viel Geld auf dem Konto haben.
Es wäre auch der Kontakt zu einem sehr guten Anwalt mit Spezialisierung auf Urheber- und Nutzungsrechte zu empfehlen.
Der Anwalt könnte auch das ganze Konzept inklusive Abläufe vor dem Start prüfen und beurteilen sowie Vorgaben machen, das es legal aufgestellt wird. Das kommt am Ende billiger.
#2
Antwort vom 19. Januar 2025 | 16:42
Von
Status: Lehrling (1428 Beiträge, 366x hilfreich)
Zitat:Da ich natürlich keine Rechte für die Album Cover besitze
„Natürlich" ist das nicht, wenn man einen Onlineshop genau dafür eröffnen möchte.
Eigentlich ist es genau das Gegenteil von natürlich.
Warum besorgt man sich die Rechte denn nicht? Die wären doch Geschäftsgrundlage…
So wie das Konzept gerade klingt, scheint es mir auch rechtswidrig. Ich würde das in jedem Falle ebenfalls durch einen Anwalt überprüfen lassen.
Oder eben die Rechte besorgen.
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#3
Antwort vom 19. Januar 2025 | 17:02
Von
Status: Unbeschreiblich (127435 Beiträge, 40803x hilfreich)
ZitatWarum besorgt man sich die Rechte denn nicht? :
Kann ich Dir sagen, ich hab mal so eine "Preisliste" gesehen ... überall mindesten 4 stellen vor dem Komma.
Und die Rechteinhaber müssten eh erst mal geneigt sein da irgendwelche Rechte anzugeben.
#4
Antwort vom 19. Januar 2025 | 17:36
Von
Status: Lehrling (1428 Beiträge, 366x hilfreich)
Zitat:überall mindesten 4 stellen vor dem Komma.
Das habe ich als Argument vermutet…
Entsprechendes Potential besteht bei den Einnahmen.
Wenn man die Einnahmen nicht in ein angemessenes Verhältnis mit diesen Ausgaben bekommt, ist die Geschäftsidee oder die Umsetzung vermutlich nicht gut…
Die Idee, dann einfach ohne Rechte weiterzumachen, ist auch nicht gut…
#5
Antwort vom 19. Januar 2025 | 19:01
Von
Status: Richter (8525 Beiträge, 1796x hilfreich)
https://www.myposter.de/impressum
Hier kann man sich orientieren. Aber mal anders: es gibt bereits X shops zum Posterdruck.... der Markt ist meiner Meinung nach total gesättigt
#6
Antwort vom 26. Januar 2025 | 17:19
Von
Status: Senior-Partner (6731 Beiträge, 1566x hilfreich)
ZitatIch möchte einen Onlineshop betreiben und Poster mit Musik Alben verkaufen (mit Titel, Tracks und Co). Da ich natürlich keine Rechte für die Album Cover besitze, wollte ich fragen ob es rechtlich legal ist den Kunden selbst ein Bild für das Cover hochladen zu lassen :
§ 53 UrhG Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Zitat:Was würde dann passieren wenn der Kunde nicht die Rechte an dem Bild hat?
Dann wäre es eine Urheberrechtsverletzung.
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