Onlineshop für Album Poster

19. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
go695318-27
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Onlineshop für Album Poster

Hallo,
Ich möchte einen Onlineshop betreiben und Poster mit Musik Alben verkaufen (mit Titel, Tracks und Co). Da ich natürlich keine Rechte für die Album Cover besitze, wollte ich fragen ob es rechtlich legal ist den Kunden selbst ein Bild für das Cover hochladen zu lassen und ihn bestätigen lassen, dass er die Rechte daran besitzt. Was würde dann passieren wenn der Kunde nicht die Rechte an dem Bild hat?

-- Editiert von User am 19. Januar 2025 16:09




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von go695318-27):
wollte ich fragen ob es rechtlich legal ist den Kunden selbst ein Bild für das Cover hochladen zu lassen und ihn bestätigen lassen, dass er die Rechte daran besitzt.

Die Behauptung des Kunden ist aber kein Nachweis.
Und wenn es ganz offensichtliche Zweifel an der Behauptung gibt, erst recht nicht.



Zitat (von go695318-27):
Was würde dann passieren wenn der Kunde nicht die Rechte an dem Bild hat?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Überreicherweise können gewerbsmäßige Rechteverletzer Empfänger von ziemlich teuren Abmahnungen werden.
Man sollte also entweder eine gute Versicherung oder viel Geld auf dem Konto haben.
Es wäre auch der Kontakt zu einem sehr guten Anwalt mit Spezialisierung auf Urheber- und Nutzungsrechte zu empfehlen.

Der Anwalt könnte auch das ganze Konzept inklusive Abläufe vor dem Start prüfen und beurteilen sowie Vorgaben machen, das es legal aufgestellt wird. Das kommt am Ende billiger.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 548x hilfreich)

Zitat:
Da ich natürlich keine Rechte für die Album Cover besitze

„Natürlich" ist das nicht, wenn man einen Onlineshop genau dafür eröffnen möchte.
Eigentlich ist es genau das Gegenteil von natürlich.

Warum besorgt man sich die Rechte denn nicht? Die wären doch Geschäftsgrundlage…

So wie das Konzept gerade klingt, scheint es mir auch rechtswidrig. Ich würde das in jedem Falle ebenfalls durch einen Anwalt überprüfen lassen.
Oder eben die Rechte besorgen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Warum besorgt man sich die Rechte denn nicht?

Kann ich Dir sagen, ich hab mal so eine "Preisliste" gesehen ... überall mindesten 4 stellen vor dem Komma.

Und die Rechteinhaber müssten eh erst mal geneigt sein da irgendwelche Rechte anzugeben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 548x hilfreich)

Zitat:
überall mindesten 4 stellen vor dem Komma.

Das habe ich als Argument vermutet…

Entsprechendes Potential besteht bei den Einnahmen.

Wenn man die Einnahmen nicht in ein angemessenes Verhältnis mit diesen Ausgaben bekommt, ist die Geschäftsidee oder die Umsetzung vermutlich nicht gut…

Die Idee, dann einfach ohne Rechte weiterzumachen, ist auch nicht gut…

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9500 Beiträge, 2016x hilfreich)

https://www.myposter.de/impressum

Hier kann man sich orientieren. Aber mal anders: es gibt bereits X shops zum Posterdruck.... der Markt ist meiner Meinung nach total gesättigt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1648x hilfreich)

Zitat (von go695318-27):
Ich möchte einen Onlineshop betreiben und Poster mit Musik Alben verkaufen (mit Titel, Tracks und Co). Da ich natürlich keine Rechte für die Album Cover besitze, wollte ich fragen ob es rechtlich legal ist den Kunden selbst ein Bild für das Cover hochladen zu lassen

§ 53 UrhG Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Zitat:
Was würde dann passieren wenn der Kunde nicht die Rechte an dem Bild hat?

Dann wäre es eine Urheberrechtsverletzung.

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