Originalverpackte Neuware privat verkaufen - Welche Bilder verwenden?

29. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
IchLeseNur
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Originalverpackte Neuware privat verkaufen - Welche Bilder verwenden?

Hallo,

ich bin mir sehr unsicher bei folgendem Thema. Ich möchte gerne Bekleidung verkaufen die noch original verpackt ist. Leider weiß ich nicht genau ob ich Bilder vom Hersteller verwenden darf oder ob ich die Ware tatsächlich erst auspacken und wieder einpacken muss nachdem ich Fotos gemacht habe?

Ich habe jedoch vorab generell versucht den Hersteller rauszufinden. Dadurch dass sie jedoch vor einiger Zeit bei aliexpress online erworben wurde ist es fast unmöglich bzw. unmöglich den original Urheber zu finden. Es benutzt auf aliexpress jeder das gleiche Bild.

Um die Frage auf den Punkt zu bringen:
Darf ich als Privatverkäufer die originalbilder des Herstellers verwenden um meine neue originalverpackte Ware zu verkaufen?

Wenn ich jetzt wirklich die Ware erst auspacken fotografieren und wieder einpacken muss kann ich sie leider nicht mehr als neu, unbenutzt und originalverpackt verkaufen. Da viele von den Bekleidungstücken einfach so mit der Verpackung verankert sind dass es unmöglich ist danach den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

Weiterhin sehe ich es kritisch die Ware erst auszupacken, wenn es um Hygiene Artikel wie Unterwäsche, Strumpfhosen, Piercings etc. geht.

Vielleicht wäre jemand so freundlich und kann mir dazu einen Tipp geben.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119653 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von IchLeseNur):
kann ich sie leider nicht mehr als neu, unbenutzt und originalverpackt verkaufen.

Aber immerhin als neu und unbenutzt.



Zitat (von IchLeseNur):
Darf ich als Privatverkäufer die originalbilder des Herstellers verwenden um meine neue originalverpackte Ware zu verkaufen?

Sofern man eine Genehmigung dafür hat, ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
IchLeseNur
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sofern man eine Genehmigung dafür hat, ja.


Typisch Deutsch :s
Das heißt ich schreibe 1000 Händler von Aliexpress an die das gleiche Bild verwenden und wenn einer sagt : "Darfst du nutzen" lasse ich mir das schriftlich geben in doppelter Ausführung - allerdings natürlich vorher rausfinden ob der denn nun wirklich der Urheber ist...sehe ich das also so in etwa richtig? :D

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119653 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von IchLeseNur):
Typisch Deutsch :s

Echt? In welchen anderen Ländern ist denn klauen erlaubt?



Zitat (von IchLeseNur):
Das heißt ich schreibe 1000 Händler von Aliexpress an die das gleiche Bild verwenden und wenn einer sagt : "Darfst du nutzen" lasse ich mir das schriftlich geben in doppelter Ausführung - allerdings natürlich vorher rausfinden ob der denn nun wirklich der Urheber ist

Fast richtig - nur die Reihenfolge ist falsch: erst herausfinden wer der Urheber ist und dann den anfragen.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
IchLeseNur
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke dir für deine Antwort.

Dachte nur halt das es erlaubt sei als privater Verkäufer ein Original Bild zu nehmen, wenn es ovp ist.

Danke :)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119653 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von IchLeseNur):
Dachte nur halt das es erlaubt sei als privater Verkäufer ein Original Bild zu nehmen, wenn es ovp ist.

Nein, da wird kein Unterschied gemacht.
Nur sind die "Strafen" bei Verbrauchern etwas preiswerter, wenn man ohne Lizenz erwischt wird.


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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47505 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich hätte jetzt eher Bedenken, dass der Verkauf als gewerblich eingestuft wird.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Guter Einwand, hh. Ich sehe hier auch eine gewerbsmässigkeit.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119653 Beiträge, 39758x hilfreich)

Bezüglich "gewerblich": da kommt es halt darauf an wie viele Teile das sind und wie man die erworben hat.


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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bezüglich "gewerblich": da kommt es halt darauf an wie viele Teile das sind und wie man die erworben hat.
Ist in dieser pauschalen Aussage falsch. Oder wie Du es sagst: Unfug.

Wenn auch nur ein Teil erworben wurde mit der Absicht es zeitnah mit Gewinn zu veräußern, kann von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

erstmal gibt es Hersteller, welche Bilder allgemein für den Verkauf zur Verfügung stellen, das sollte man mal prüfen.
Und wie sind die Stücke denn verpackt? Oft reicht nämlich schon ein Foto in dem Zustand. Und wenn sich Bilder auf der Verpackung befinden (Beispiel nach schneller Strumpfhosen-Suche: EBAY ) dann darf man das auch fotografieren.

Zitat:
Das heißt ich schreibe 1000 Händler von Aliexpress an
Wieso 1000?
Du schreibst erstmal nur den Händler an bei dem du gekauft hast. Ich wüsste aber nicht warum er es dir überhaupt erlauben sollte, du machst ihm ja Konkurrenz.

Zitat:
Ich hätte jetzt eher Bedenken, dass der Verkauf als gewerblich eingestuft wird.
Ich auch. Zwischen den Zeilen kann man schon deutlich erkennen, dass es gewerblich sein muss.

Zitat:
Wenn auch nur ein Teil erworben wurde mit der Absicht es zeitnah mit Gewinn zu veräußern, kann von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werden.
Und genau das hat er geschrieben ("... wie man die erworben hat." - also zu welcher Absicht).

Zitat:
Wenn auch nur ein Teil erworben wurde mit der Absicht es zeitnah mit Gewinn zu veräußern, kann von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werden.
Eben, kann, nicht muss. Dem Verkäufer bleibt es unbenommen, das Gegenteil zu beweisen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von IchLeseNur):


ich bin mir sehr unsicher bei folgendem Thema. Ich möchte gerne Bekleidung verkaufen die noch original verpackt ist. Leider weiß ich nicht genau ob ich Bilder vom Hersteller verwenden darf oder ob ich die Ware tatsächlich erst auspacken und wieder einpacken muss nachdem ich Fotos gemacht habe?

Fotos vom Hersteller darf man nur für eine Veröffentlichung verwenden, wenn man die Erlaubnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers hat.
Mit anderen Worten: man muß selber ein Foto von dem Kleidungsstück machen, wenn man diese Erlaubnis nicht hat.
Ob man dabei das Kleidungsstück auspackt oder in der Verpackung fotografiert ist egal. Rechte an dem Verpackungsdesign oder einer Abbildung auf der Verpackung sind insoweit erschöpft.

Zitat:
Um die Frage auf den Punkt zu bringen:
Darf ich als Privatverkäufer die originalbilder des Herstellers verwenden um meine neue originalverpackte Ware zu verkaufen?

Nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von IchLeseNur):
Zitat (von Harry van Sell):
Sofern man eine Genehmigung dafür hat, ja.


Typisch Deutsch :s
Das heißt ich schreibe 1000 Händler von Aliexpress an die das gleiche Bild verwenden und wenn einer sagt : "Darfst du nutzen" lasse ich mir das schriftlich geben in doppelter Ausführung - allerdings natürlich vorher rausfinden ob der denn nun wirklich der Urheber ist...sehe ich das also so in etwa richtig? :D

Nein.
Denn das nützt nur etwas, wenn der Händler, der es erlaubt, der Rechteinhaber ist oder aber vom Rechteinhaber die Erlaubnis bekommen hat, Unterlizenzen zu erteilen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von IchLeseNur):
Danke dir für deine Antwort.

Dachte nur halt das es erlaubt sei als privater Verkäufer ein Original Bild zu nehmen, wenn es ovp ist.

Danke :)

Ich glaube, es reden hier alle immer noch ein bißchen aneinander vorbei. Reden wir von einem Werbefoto, das der Hersteller benutzt? Oder reden wir davon, ein Foto zu machen, auf dem die Ware in Originalverpackung zu sehen ist und die Originalverpackung ein Foto von der Ware zeigt?

Das sind nämlich zwei völlig verschiedene paar Stiefel.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Reden wir von einem Werbefoto, das der Hersteller benutzt?
Natürlich davon.

Das mit dem Foto der Verpackung war nur ein Hinweis, dass man ein solches selbst(!) machen und dieses dann verwenden darf.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119653 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
mit der Absicht es zeitnah mit Gewinn zu veräußern,

Eine Gewinnerzielungsabsicht ist dafür nicht notwendig.


Signatur:

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