Hallo,
ich bin mir sehr unsicher bei folgendem Thema. Ich möchte gerne Bekleidung verkaufen die noch original verpackt ist. Leider weiß ich nicht genau ob ich Bilder vom Hersteller verwenden darf oder ob ich die Ware tatsächlich erst auspacken und wieder einpacken muss nachdem ich Fotos gemacht habe?
Ich habe jedoch vorab generell versucht den Hersteller rauszufinden. Dadurch dass sie jedoch vor einiger Zeit bei aliexpress online erworben wurde ist es fast unmöglich bzw. unmöglich den original Urheber zu finden. Es benutzt auf aliexpress jeder das gleiche Bild.
Um die Frage auf den Punkt zu bringen:
Darf ich als Privatverkäufer die originalbilder des Herstellers verwenden um meine neue originalverpackte Ware zu verkaufen?
Wenn ich jetzt wirklich die Ware erst auspacken fotografieren und wieder einpacken muss kann ich sie leider nicht mehr als neu, unbenutzt und originalverpackt verkaufen. Da viele von den Bekleidungstücken einfach so mit der Verpackung verankert sind dass es unmöglich ist danach den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Weiterhin sehe ich es kritisch die Ware erst auszupacken, wenn es um Hygiene Artikel wie Unterwäsche, Strumpfhosen, Piercings etc. geht.
Vielleicht wäre jemand so freundlich und kann mir dazu einen Tipp geben.
Originalverpackte Neuware privat verkaufen - Welche Bilder verwenden?
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Zitatkann ich sie leider nicht mehr als neu, unbenutzt und originalverpackt verkaufen. :
Aber immerhin als neu und unbenutzt.
ZitatDarf ich als Privatverkäufer die originalbilder des Herstellers verwenden um meine neue originalverpackte Ware zu verkaufen? :
Sofern man eine Genehmigung dafür hat, ja.
ZitatSofern man eine Genehmigung dafür hat, ja. :
Typisch Deutsch :s
Das heißt ich schreibe 1000 Händler von Aliexpress an die das gleiche Bild verwenden und wenn einer sagt : "Darfst du nutzen" lasse ich mir das schriftlich geben in doppelter Ausführung - allerdings natürlich vorher rausfinden ob der denn nun wirklich der Urheber ist...sehe ich das also so in etwa richtig? :D
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ZitatTypisch Deutsch :s :
Echt? In welchen anderen Ländern ist denn klauen erlaubt?
ZitatDas heißt ich schreibe 1000 Händler von Aliexpress an die das gleiche Bild verwenden und wenn einer sagt : "Darfst du nutzen" lasse ich mir das schriftlich geben in doppelter Ausführung - allerdings natürlich vorher rausfinden ob der denn nun wirklich der Urheber ist :
Fast richtig - nur die Reihenfolge ist falsch: erst herausfinden wer der Urheber ist und dann den anfragen.
Danke dir für deine Antwort.
Dachte nur halt das es erlaubt sei als privater Verkäufer ein Original Bild zu nehmen, wenn es ovp ist.
Danke
ZitatDachte nur halt das es erlaubt sei als privater Verkäufer ein Original Bild zu nehmen, wenn es ovp ist. :
Nein, da wird kein Unterschied gemacht.
Nur sind die "Strafen" bei Verbrauchern etwas preiswerter, wenn man ohne Lizenz erwischt wird.
Ich hätte jetzt eher Bedenken, dass der Verkauf als gewerblich eingestuft wird.
Guter Einwand, hh. Ich sehe hier auch eine gewerbsmässigkeit.
Bezüglich "gewerblich": da kommt es halt darauf an wie viele Teile das sind und wie man die erworben hat.
Ist in dieser pauschalen Aussage falsch. Oder wie Du es sagst: Unfug.ZitatBezüglich "gewerblich": da kommt es halt darauf an wie viele Teile das sind und wie man die erworben hat. :
Wenn auch nur ein Teil erworben wurde mit der Absicht es zeitnah mit Gewinn zu veräußern, kann von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werden.
Hallo,
erstmal gibt es Hersteller, welche Bilder allgemein für den Verkauf zur Verfügung stellen, das sollte man mal prüfen.
Und wie sind die Stücke denn verpackt? Oft reicht nämlich schon ein Foto in dem Zustand. Und wenn sich Bilder auf der Verpackung befinden (Beispiel nach schneller Strumpfhosen-Suche: EBAY ) dann darf man das auch fotografieren.
Wieso 1000?Zitat:Das heißt ich schreibe 1000 Händler von Aliexpress an
Du schreibst erstmal nur den Händler an bei dem du gekauft hast. Ich wüsste aber nicht warum er es dir überhaupt erlauben sollte, du machst ihm ja Konkurrenz.
Ich auch. Zwischen den Zeilen kann man schon deutlich erkennen, dass es gewerblich sein muss.Zitat:Ich hätte jetzt eher Bedenken, dass der Verkauf als gewerblich eingestuft wird.
Und genau das hat er geschrieben ("... wie man die erworben hat." - also zu welcher Absicht).Zitat:Wenn auch nur ein Teil erworben wurde mit der Absicht es zeitnah mit Gewinn zu veräußern, kann von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werden.
Eben, kann, nicht muss. Dem Verkäufer bleibt es unbenommen, das Gegenteil zu beweisen.Zitat:Wenn auch nur ein Teil erworben wurde mit der Absicht es zeitnah mit Gewinn zu veräußern, kann von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werden.
Stefan
Zitat:
ich bin mir sehr unsicher bei folgendem Thema. Ich möchte gerne Bekleidung verkaufen die noch original verpackt ist. Leider weiß ich nicht genau ob ich Bilder vom Hersteller verwenden darf oder ob ich die Ware tatsächlich erst auspacken und wieder einpacken muss nachdem ich Fotos gemacht habe?
Fotos vom Hersteller darf man nur für eine Veröffentlichung verwenden, wenn man die Erlaubnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers hat.
Mit anderen Worten: man muß selber ein Foto von dem Kleidungsstück machen, wenn man diese Erlaubnis nicht hat.
Ob man dabei das Kleidungsstück auspackt oder in der Verpackung fotografiert ist egal. Rechte an dem Verpackungsdesign oder einer Abbildung auf der Verpackung sind insoweit erschöpft.
Zitat:Um die Frage auf den Punkt zu bringen:
Darf ich als Privatverkäufer die originalbilder des Herstellers verwenden um meine neue originalverpackte Ware zu verkaufen?
Nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers.
Zitat:ZitatSofern man eine Genehmigung dafür hat, ja. :
Typisch Deutsch :s
Das heißt ich schreibe 1000 Händler von Aliexpress an die das gleiche Bild verwenden und wenn einer sagt : "Darfst du nutzen" lasse ich mir das schriftlich geben in doppelter Ausführung - allerdings natürlich vorher rausfinden ob der denn nun wirklich der Urheber ist...sehe ich das also so in etwa richtig? :D
Nein.
Denn das nützt nur etwas, wenn der Händler, der es erlaubt, der Rechteinhaber ist oder aber vom Rechteinhaber die Erlaubnis bekommen hat, Unterlizenzen zu erteilen.
ZitatDanke dir für deine Antwort. :
Dachte nur halt das es erlaubt sei als privater Verkäufer ein Original Bild zu nehmen, wenn es ovp ist.
Danke
Ich glaube, es reden hier alle immer noch ein bißchen aneinander vorbei. Reden wir von einem Werbefoto, das der Hersteller benutzt? Oder reden wir davon, ein Foto zu machen, auf dem die Ware in Originalverpackung zu sehen ist und die Originalverpackung ein Foto von der Ware zeigt?
Das sind nämlich zwei völlig verschiedene paar Stiefel.
Hallo,
Natürlich davon.Zitat:Reden wir von einem Werbefoto, das der Hersteller benutzt?
Das mit dem Foto der Verpackung war nur ein Hinweis, dass man ein solches selbst(!) machen und dieses dann verwenden darf.
Stefan
Zitatmit der Absicht es zeitnah mit Gewinn zu veräußern, :
Eine Gewinnerzielungsabsicht ist dafür nicht notwendig.
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