Panoramafreiheit

14. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)
Panoramafreiheit

Hallo,

ich hoffe ich bin mit meiner Frage in der richtigen Sektion gelandet.

Situation: Ich bin Fotograf, der unter anderem mit Stockbildern etwas Geld verdient. Nun stellt sich für mich die Frage in Bezug auf redaktionelle Bilder, sprich Bilder die z.b. ein Firmenlogo, oder ein eindeutig erkennbares Gebäude enthalten, was hierbei zu beachten gilt für den Fotografen.
Frage:
1. Darf ich solche Bilder grundsätzlich anfertigen und als redaktionell bei Stockagenturen verkaufen?
2. Wie schaut es aus, mit dem Aufnahmestandpunkt? Sprich müssen diese unbedingt von öffentlichen Grund aus fotografiert sein, oder ist auch das fotografieren auf einem für die Öffentlichkeit frei zugänglichen Firmengrundstück erlaubt?
3. Gibt es sonst noch etwas zu beachten?
Danke schon mal für eure Hilfe.


-----------------
""

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Darf ich solche Bilder grundsätzlich anfertigen <hr size=1 noshade>


Ja.

quote:<hr size=1 noshade>und als redaktionell bei Stockagenturen verkaufen <hr size=1 noshade>


Ich weiß jetzt nicht, was bei Stockagenturen als "redaktionell" gilt, das ist keine rechtliche Frage.

Firmenlogos sind urheberrechtlich geschützt, eine Verbreitung kann aber im Einzelfall nach §57 UrhG (unwesentliches Beiwerk) oder §59 I UrhG (Bauwerke, äußere Ansicht) zulässig sein.

Mal dumm gesagt, wenn Shell morgen ein riesiges Firmenlogo auf den Kölner Dom packt, darf man den trotzdem weiter fotografieren und die Aufnahmen auch verbreiten. ;)

quote:<hr size=1 noshade>Sprich müssen diese unbedingt von öffentlichen Grund aus fotografiert sein, oder ist auch das fotografieren auf einem für die Öffentlichkeit frei zugänglichen Firmengrundstück erlaubt? <hr size=1 noshade>


Ich zitiere mal Wikipedia:

"Öffentlich ist der Aufnahmeort, wenn er jedermann frei zugänglich ist und im Gemeingebrauch steht; dies gilt auch für privates Gelände, wie Privatwege und Parks, wenn sie für jedermann frei zugänglich sind.[5] § 59 UrhG gilt jedoch nicht für Privatgelände, auf dem zwar Publikumsverkehr stattfindet, das aber durch Zäune oder Kontrollen vor ungehindertem Zutritt geschützt wird.[6] Eine zeitweilige, insbesondere nächtliche Schließung steht der Öffentlichkeit nicht entgegen.[5] Ausschlaggebend ist der tatsächliche öffentliche Zugang.[7] "

(http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen