Personen auf Bildern

13. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Bibili
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Personen auf Bildern

Sorry falls dies schon mal besprochen wurde aber ich hab nix passendes gefunden.

Für meine Abschlussarbeit im Eventbereich (Thema Kostümfest) habe ich Bilder benutzt die Personen im Kostüm, die Bilder wurden an einem Kostümball aufgenommen, zeigen. Ich habe jeden Fotografen angefragt, ob ich die Bilder für meine Arbeit benutzen darf. Nun kam aber eine Kollegin und meinte, man müsse die Personen auf den Bildern auch noch um Erlaubnis bitten? Stimmt das?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

Das kommt auf den Einzelfall an.

Zunächst darauf, ob die Personen Beiwerk sind. Vermutlich nicht, solche Fotos sind ja in der Regel Portraits und keine von der Art "ich fotografiere den Raum und da sind auch Menschen drauf".

Dann darauf, ob in der Zustimmung zum Fotografiertwerden (Posieren) eine konkludente Zustimmung zur Veröffentlichung liegt.
Das könnte man vielleicht noch bejahen.

Problematisch wird es, wenn die Veröffentlichung nicht durch die Fotografen (zur Bewerbung ihrer Arbeit oder der Party), sondern durch Dritte erfolgt (für wissenschaftliche Arbeiten, Werbung für Zigaretten etc.). Eine solche Zustimmung wurde sicherlich nicht konkludent erteilt.

Ergo: ja, eine Zustimmung der Abgebildeten wäre nötig (sofern diese in ihren Kostümen erkennbar und nicht etwa völlig durch Masken verdeckt sind).

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#2
 Von 
Bibili
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Mhm aber darf der Fotograf die Bilder dann überhaupt rausgeben und sagen man darf sie für die Arbeit benutzen?

Und was ist dann mit Bildern von einem Fest, geht hier im speziellen um Kostümveranstaltungen, die man nicht selber gemacht hat und zb für einen Fotografen auf seine Homepage stellt, da hat man ja auch keine Einwilligung der abgebildeten Personen, die man grösstenteils auch gar nicht kennt. Oder wenn man selber so Fotos macht und online stellt, braucht man da auch eine Bewilligung von jeder einzelstehenden Person.
Bedeutet eigentlich man kann gleich ganz darauf verzichten Bilder von so Veranstaltungen irgendwie öffentlich zu zeigen.

Und was ist wenn jetzt zB die Presse an so ein Fest geht und ein Foto macht, die fragen die abgebildeten Personen ja auch nicht. ;) Aber hier kommt dann wahrscheinlich wieder das stillschweigende Einvernehmen zum tragen. :)

Lieben Dank Euch für die Antworten find das super interessant.

Ich habe die abgebildete Dame mitlerweile nach ihrer Erlaubnis gefragt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Mhm aber darf der Fotograf die Bilder dann überhaupt rausgeben und sagen man darf sie für die Arbeit benutzen?


Wohl nicht. Wenn man sie dann im guten Glauben nutzt und verklagt wird, könnte man den Fotografen wegen falscher Schutzrechtsberühmung ggfs. in Regreß nehmen. Das Problem wird dabei wie immer die Beweislage sein...

quote:
und zb für einen Fotografen auf seine Homepage stellt, da hat man ja auch keine Einwilligung der abgebildeten Personen, die man grösstenteils auch gar nicht kennt.


Einzelfall. Wie gesagt, wenn in einer Disco Fotos vom "Partyfotografen" geschossen werden, ist eine konkludente Erlaubnis der ausdrücklich Posierenden (!) zu bejahen - allerdings eben nur für das Einstellen auf der Club-Homepage und nicht für "an den X weitergeben, damit der Y damit machen kann".

quote:
Oder wenn man selber so Fotos macht und online stellt, braucht man da auch eine Bewilligung von jeder einzelstehenden Person.


Dito.

quote:
Bedeutet eigentlich man kann gleich ganz darauf verzichten Bilder von so Veranstaltungen irgendwie öffentlich zu zeigen.


Es kommt auf den Einzelfall an, s.o.

quote:
Und was ist wenn jetzt zB die Presse an so ein Fest geht und ein Foto macht, die fragen die abgebildeten Personen ja auch nicht.


S.o.

quote:
Aber hier kommt dann wahrscheinlich wieder das stillschweigende Einvernehmen zum tragen.


Richtig. Das ist immer eng auszulegen, da Schweigen im Allgemeinen keine Zustimmung darstellt. Mal als Analogie, wer auf eine Schaumparty geht, kann sich hinterher nicht beschweren "meine Klamotten wurden naß"; andererseits ist das aber kein Freibrief, den Teilnehmern einer Schaumparty Industrielack über die Köpfe zu gießen. ;)

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