Podcast Bildberwendung

29. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Sarah777123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Podcast Bildberwendung

Hallo,

ich habe mal einen Frage und hoffe, hier kann mir jemand helfen :)

Wir produzieren einen True Crime Podcast und planen, parallel dazu Bilder von Opfern und Tätern auf unseren Social-Media-Kanälen, insbesondere Instagram, zu veröffentlichen. Die Bilder, die wir verwenden möchten, sind bereits in den Medien weit verbreitet (z. B. bekannte Fotos von Madeleine McCain oder Rebecca Reusch).

Könnten Sie uns bitte Auskunft darüber geben, ob wir diese Bilder ohne rechtliche Bedenken nutzen können? Gibt es spezielle Richtlinien oder Anforderungen, die wir beachten sollten, um sicherzustellen, dass wir keine Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!

Liebe Grüße,
Sarah

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 1650x hilfreich)

Zitat (von Sarah777123):
Könnten Sie uns bitte Auskunft darüber geben, ob wir diese Bilder ohne rechtliche Bedenken nutzen können?


nein

Zitat (von Sarah777123):
Gibt es spezielle Richtlinien oder Anforderungen, die wir beachten sollten


ja

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6494 Beiträge, 1531x hilfreich)

Zitat (von Sarah777123):
Wir produzieren einen True Crime Podcast und planen, parallel dazu Bilder von Opfern und Tätern auf unseren Social-Media-Kanälen, insbesondere Instagram, zu veröffentlichen. Die Bilder, die wir verwenden möchten, sind bereits in den Medien weit verbreitet (z. B. bekannte Fotos von Madeleine McCain oder Rebecca Reusch).

Es sind also Fotos anderer Fotografen.

Zitat:
Könnten Sie uns bitte Auskunft darüber geben, ob wir diese Bilder ohne rechtliche Bedenken nutzen können?

Nur mit Erlaubnis der jeweiligen Urheber (Fotografen) bzw. Rechteinhaber (z.B. Bildagenturen, Nachrichtenagenturen, Zeitungsverlage usw.)
Sonst ist es a) eine Straftat und löst b) Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus.

Desweiteren wären die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen zu beachtne.
Zitat:
Gibt es spezielle Richtlinien oder Anforderungen, die wir beachten sollten, um sicherzustellen, dass wir keine Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzen?

Ja. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG; dessen noch gültige Reste regeln das "Recht am eigenen Bild"), das StGB, und einige weitere.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sarah777123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön! Gibt es da auch nicht evtl eine Ausnahme, da diese Personen als Personen des öffentlichen Lebens oder des Zeitgeschehens gelten?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 1650x hilfreich)

Zitat (von Sarah777123):
Gibt es da auch nicht evtl eine Ausnahme, da diese Personen als Personen des öffentlichen Lebens oder des Zeitgeschehens gelten?


Nein. Auch diese Personen haben ein Persönlichkeitsrecht. Diese Frage wurde IHnen im Beitrag von eh1960 auch schon mit beantwortet.

-- Editiert von User am 1. Oktober 2024 09:14

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6494 Beiträge, 1531x hilfreich)

Zitat (von Sarah777123):
Gibt es da auch nicht evtl eine Ausnahme, da diese Personen als Personen des öffentlichen Lebens oder des Zeitgeschehens gelten?

Ja, was das "Recht am eigenen Bild" betrifft, gibt es die - "Personen des öffentlichen Lebens" müssen in der Regel hinnehmen, daß Bilder von ihnen veröffentlicht werden. Die Grenzen dazu lassen sich nicht in wenigen Worten erklären.

Was das Urheberrecht an den Fotos betrifft, spielt es keinerlei Rolle, ob die abgebildete Person eine Person des öffentlichen Lebens ist oder nicht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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