Presseartikel in Foren zitieren

16. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
mifupa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Presseartikel in Foren zitieren

Hallo,

Da derzeit einige Abmahnungen im Umfeld sind, wollte ich mal nachfragen:

Wie ist es in Foren, wenn man z.B. einen Artikel von spiegel.de zitieren möchte? Wenn ich davon z.B. 2 Sätze zitiere, diese mit dem Zitat-Feld kenntlich mache, darunter die Quelle sowie einen Hyperlink angebe, ist es dann einwandfrei oder kann man hierbei auch noch Ärger bekommen?

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7 Antworten
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#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

1. Zwei dürre Sätze haben in der Regel gar nicht die nötige Schöpfungshöhe, um als Werk geschützt zu sein (Ausnahmen gibt es). Dann kann man mit den beiden Sätzen machen, wozu man lustig ist.

2. Ganze Artikel oder sogar schon längere Passagen daraus sind in der Regel zu umfangreich, um "in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt" zu sein als Zitat im Sinne von § 51 UrhG .

3. Das in der Länge passende Zitat ist zulässig, wenn es auch dem Zitatzweck entspricht, also etwa in einem Werk von mir als Beleg dient für eine Aussage von mir, und auch noch eine korrekte Quellenangabe besitzt, sagt u. a. diese Quelle hier.

Stress und Ärger im Internet gibt es sicher öfter deshalb, weil Laien nicht schreiben, "Der Benzinpreis steigt, wie auch der Spiegel berichtet: 'Der Benzinpreis stieg um 1,2 % seit Januar.'"

Sondern weil die Laien schreiben: "Schlimm, schlimm, lest mal da: [Ganzer Spiegelartikel gecopyt und gepastet]."

Das geht natürlich gar nicht.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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#2
 Von 
mifupa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, genau so habe ich es auch im Kopf gehabt, wenn ich aber das sehe, dann finde ich das nicht gerechtfertigt: http://www.ndr.de/ratgeber/netzwelt/abmahnungen103.html


Dort wurden z.b. von der SZ 3 Sätze zitiert und der Admin fand sowas im Briefkasten...


Finde ich bedenklich, nur ob das vor Gericht durchgeht? Vermute nicht.

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#3
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Zeige mir die drei Sätze und das Werk des Zitierers, innerhalb dessen er die drei Sätze angeblich zitiert hat, und ich gebe meine Rechtsmeinung dazu ab.

Hat der Poster selber gar kein Werk (hier wohl ein Text-Werk) abgeliefert, innerhalb dessen ein Zitat gerechtfertigt sein könnte ,

dann hat er auch kein Ausnahmerecht als Zitierer.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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#4
 Von 
mifupa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Siehe hier: http://duckhome.de/tb/archives/9108-Vermutliche-Noetigung-und-Erpressung-durch-AFP-und-ksp.Rechtsanwaelte.html

Um dieses Zitat geht es: http://duckhome.de/tb/archives/5575-Hamid-Karsai-und-gehorsamer-Journalismus-der-Sueddeutschen-Zeitung.html


Wenn ich jetzt z. B. hier einen Thread erstelle, dass in Syrien Bürgerkrieg ist und von Spiegel die ersten zwei Sätze zu einem Artikel zitiere und dann dorthin verlinke, ohne was dazu sonst zu schreiben, ist das dann ein Verstoß?

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#5
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Duckhome schreibt in typisch schwachem Deutsch: "Es ist also gewollt, wenn zitiert wird." Quelle. Aber wie man korrekt zitiert, weiß bei Duckhome offenkundig keiner der Mitarbeiter, siehe diese Seite:

"Vorgestern kam AFP mit der Meldung, dass EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes Arcandor nicht als Fall für die gelockerten Beihilfebestimmungen der EU anerkennt:" (Quelle)

Danach wird einfach ein halber Artikel von AFP geklaut. Oder wie Duckhome selbst zugibt "insgesamt 88 Worte mit 669 Zeichen". Nach einer schmalbrüstigen und dünnippigen Duchhome-Einleitung, wie ich sie oben schon verdeutlicht habe als ungenügend:

"Lest mal, was der SPIEGEL schon wieder schreibt: VielvielText vom Spiegel ." Das ist natürlich kein Zitat, das in seinem "Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist"! Siehe § 51 UrhG .

Und für den Fall, dass das keine Verletzung der Rechte des Autors/Urhebers ist und des Rechte-Inhabers = Firma des Urhebers (hier AFP), weil es dem Text an Schöpfungshöhe fehlt,

dann ist es immer noch ein Wettbewerbsverstoß und ein Verstoß gegen Leistungsrechte in der Luft.

Wenn AFP schreibt, "dass ihre Reporter oft auch aus Krisengebieten und persönlichen Opfern und Gefahren berichten und sie deshalb alle Urheberrechtsverletzungen verfolgen", dann mag das stimmen. Vor allem aber verkauft AFP eine Leistung , die man selbst dann nicht klauen darf, wenn kein geschütztes Werk nach dem UrhG geschaffen worden ist.

"UWG § 4 Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen
Unlauter handelt insbesondere, wer
9.
Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er
a)
eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt,
b)
die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder
c)
die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat;"

Ich sage mal so: Website A abonniert AFP und bezahlt Reporter, Website D klaut sich einfach die Inhalte.

Anders sieht es aus bei bildblog.de. Die setzen sich inhaltlich mit der Bildzeitung auseinander und belegen ihre Thesen mittels zulässiger und nötiger Zitat. Das tut Duckhome in den von mir gelesenen Fällen nicht.

So wenig wie Stefan Raab. Der zitiert auch nicht legal aus Filmen, die er zum Lachen vorführt. Deshalb zahlt der mittlerweile auch für seine Ausschnitte aus fremden Werken. Das aber will Duckdingsda nicht tun - und labert deshalb entsetzlichen Mist zur Rechtfertigung des mutmaßlich kriminellen Tuns auf den genannten Websites.

Gruß aus Berlin, Gerd


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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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#6
 Von 
mifupa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut, Danke für die Aufklärung, kann das einigermaßen nachvollziehen.

Dann kann man aber, wie ich oben schon beschrieben, nicht einfach hier z.B. ein Thema eröffnen, 3 Sätze von Spiegel zitieren, auf die Quelle verweisen und sonst nichts schreiben. Es geht um eine Nachricht, die quasi zur freien Diskussion gepostet wird, ohne eine Meinung abzugeben. Das wäre ja demnach nicht rechtens...

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#7
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Dass man selbst ein eigenes Werk schreiben muss, um ein fremdes Werk zitieren zu dürfen, stimmt so nicht. Aber das wäre halt ein Beispiel für die Zulässigkeit eines Zitats, das schon im Gesetz genannt wird, und deshalb kann man da wenig falsch machen, wenn "2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden" laut § 51 UrhG .

Ein anderes Beispiel wäre ein "selbständiges wissenschaftliches Werk", in dem man ein Werk "zur Erläuterung des Inhalts" zitiert.

Weitere Beispiele aus der Praxis, bei denen ein Zitat "durch den [color=green]besonderen Zweck[/color] [color=red]gerechtfertigt[/color]", entnimmt man halt Urteilen oder denkt man selber aus - am besten gleich noch, mit welchem Argument man später vor Gericht sein Verhalten [color=red]rechtfertigen[/color] würde.

Wenn ich zum Beispiel die These vertrete, der SPIEGEL schriebe viel Mist oder viele Bandwurmsätze, dann kann ich diese These evtl. belegen, in dem ich jede Woche kommentarlos drei Sätze zitiere.

Wenn mein "[color=green]besonderer Zweck[/color]" erkennbar ist und das Zitat [color=red]gerechtfertigt[/color], dann ist das entweder für die Richter sofort erkennbar oder aber nach meiner Erläuterung - oder eben nicht, dann bin ich zu weit gegangen.

Klar ist jedenfalls selbst jedem verständigen Laien, dass ich kein Nachrichten-Medium mit vom Spiegel abgekupferten Inhalten und Werken betreibe, wenn ich jede Woche drei Bandwurmsätze aus dem Spiegel verbreite. Und wenn diese meine Geste für sich spricht, benötigt sie auch keinen Kommentar: Meine Kritik am Spiegel wird ja auch so deutlich!

Ob Artikel 5 Grundgesetz und mein Beweggrund „Das hat mich diese Woche aber maßlos geärgert!" immer genügenden Grund für ein Zitat abgeben, möchte ich aber nicht behaupten. Positiv spräche für mich jedenfalls, dass ich durch meine erkennbare „anti-thematische"*) Auseinandersetzung mit dem fremden Text auf keinen Fall ein reines Abkupfern der fremden Leistung beabsichtigt hatte.

Am klarsten lässt sich die Sache von der negativen Seite lösen: Wann ist auf gar keinen Fall ein rechtfertigender Grund für ein Zitat erkennbar? 1.) Wenn gar kein Grund genannt wird und zugleich 2.) auch gar kein Grund erkennbar ist, der rechtfertigenden Charakter haben könnte.

Also gehe in dich und frage dich: A) Habe ich einen solchen? Also einen rechtfertigenden? B) Ist dieser auch zu erkennen? C) Oder sollte ich ihn gleichzeitig deutlich nennen?

Beispiel: „Es ist nicht das erste Mal, dass der Spiegel sich ohne tiefere Begründung negativ äußert über XYZ! Mir sind alleine in den letzten drei Monaten vier Artikel aufgefallen, in denen Sätze verwendet werden wie „Man glaubte es früher nicht, aber den XYZ ist Alles zuzutrauen." (Quellenangabe) Wohl ein klarer Fall von B)!

Und so weiter, einfach mal selbst testen.

Gruß aus Berlin, Gerd

*) vgl. dazu analog die Frage, wann eine Freie Benutzung nach § 24 UrhG zulässig sein kann: „Die Gerichte in Deutschland verlangten bei Parodien früher immer eine antithematische Auseinandersetzung mit der Vorlage." http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz

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"I shot the sheriff,
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