Ich habe ein Logo für ein privates Event erstellt.
Aus Konsequenz vieles Unstimmigkeiten möchte ich dass es nicht mehr von anderen/diesem Event für Flyer/Merch usw. verwendet wird.
Inwiefern liegen die Rechte des Logos bei mir? Um die Nutzung zu verhindern, muss ich es schützen lassen? Oder liegen die Rechte sowieso bei mir? Und ich darf entscheiden wer das Logo benutzt?
Privat erstelltes Logo - darf nur ich es verwenden?
14. August 2019
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Frage vom 14. August 2019 | 15:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privat erstelltes Logo - darf nur ich es verwenden?
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#1
Antwort vom 14. August 2019 | 16:22
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
das Urheberrecht liegt bei dir, und du darfst somit auch entscheiden wer das Logo benutzt.
Wahrscheinlich hast du das aber schon einmal entschieden, und dann ist es in der Regel nicht mehr zurückzunehmen.
Außerdem könntest du Schadenersatzpflichtig sein, etwa wenn nun die Flyer neu gedruckt werden müssen, oder wenn das Logo bereits einen Wiedererkennungswert hat.
Stefan
PS: Was ist denn das für ein privates Event? Eine Weihnachtsfeier?
#2
Antwort vom 15. August 2019 | 00:11
Von
Status: Weiser (16532 Beiträge, 9305x hilfreich)
Zitat:Und ich darf entscheiden wer das Logo benutzt?
Im Prinzip: Ja
Aber in Ihrem Fall geht es ja nicht um die Entscheidung wer es nutzen darf, sondern Sie wollen eine bereits von Ihnen erlaubte Nutzung wieder rückgängig machen.
Und das ist etwas ganz anderes. Eine einmal gegebene Erlaubnis kann man nur in sehr seltenen Fällen wieder zurücknehmen. Deshalb ist es sehr sinnvoll, vorher schriftlich genau festzulegen wo für und wie lange ein Logo genutzt werden kann.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. August 2019 | 13:49
Von
Status: Senior-Partner (6267 Beiträge, 1500x hilfreich)
Zitat:Inwiefern liegen die Rechte des Logos bei mir?
Um überhaupt urheberrechtlichen Schutz zu genießen muß das Logo ausreichend "Schöpfungshöhe" haben, um ein Werk im Sinne des UrhG zu sein. Fehlt das, ist es gar nicht geschützt.
Sollte es urheberrechtlich geschützt sein, wäre als nächstes zu prüfen, welche Nutzungsrechte dem Veranstalter eingeräumt wurden. Das muß nicht schriftlich erfolgen, es kann auch mündlich und sogar "konkludent" (durch billigendes Handeln) erfolgen.
Zitat:Ich habe ein Logo für ein privates Event erstellt.
Das klingt nach einem Vertrag über die Einräumung von Nutzungsrechten.
Ein eingeräumtes Nutzungsrecht kann nur unter engen Voraussetzungen zurückgerufen werden - und es können sich daraus Schadensersatzansprüche ergeben.
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