Angenommen, jemand sieht seine privaten Ausschreibungsbilder bei verschiedenen Verkaufsplattformen wie z.B. Ebay, dann kann dieser doch dem Verkäufer (der ja zu unrecht die Bilder verwendet) privat anschreiben und ihm - gegen eine Nutzungsgebühr - die Bilder für diese Ausschreibung im Nachhinein zu überlassen. Als alternative für eine friedliche einvernehmliche Lösung auf privatem Wege. Natürlich mit dem Hinweis, dass sich der Bildrechtinhaber sich sonst gezwungen fühlt, diesen Fall an seinen Anwalt weiterzugeben.
Muss für den Fall einer privaten Lösung eine (Privat-) Rechnung geschrieben werden?
Der Bildrechteinhaber hat ja kein Geschäft, da er normalerweise keine Bilder verkauft. Zudem geht es um Beträge, die unter 50 EUR liegen und lediglich als Wiedergutmachung zu verstehen sind.
Privat jemanden Ausschreibungsbilder im Nachhinein zur Nutzung überlassen
6. Juni 2017
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Frage vom 6. Juni 2017 | 19:21
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 2x hilfreich)
Privat jemanden Ausschreibungsbilder im Nachhinein zur Nutzung überlassen
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#1
Antwort vom 6. Juni 2017 | 20:05
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
Natürlich braucht der Lizenznehmer einen Beleg.
Außerdem wird dieser ja sicher stellen wollen, dass der Lizenzgeber die Einnahmen ordnungsgemäß versteuert.
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