Privater Dozent, Skript Urheberrecht

24. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.05.2023 12:19:45
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)
Privater Dozent, Skript Urheberrecht

Hallo.

Ein Dozent an unserer Uni hat mir gestern gedroht. Nun möchte ich .ich diesbezüglich schlau machen.

Er hat selbst erstellte Skripte rausgegeben in Form von PDF Files. Er meinte das es urheberrechtlich geschützt ist und wir es ausdrucken sollen und die Datei sofort löschen sollen (ich Frage mich warum er es nicht einfach für alle ausdruckt?!). Haben das auch gemacht soweit.

Nun nehme ich meine Skripte gerne mit zu meinem Nebenjob, um dort zu lernen. Dies hat mir der Dozent jedoch untersagt. ( Jemand drittes könnte seine Skripte abfotografieren und verbreiten) . Da ich mir das aber nicht verbieten lassen möchte und das auch ziemlich paranoid wirkt wollte ich fragen was denn wirklich strafrechtlich auf mich zukommen würde wenn das wirklich jemand drittes abfotografiert.

Bin für die Antworten schonmal dankbar.

-- Editiert von Moderator topic am 24. März 2023 15:27

-- Thema wurde verschoben am 24. März 2023 15:27

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8813 Beiträge, 1872x hilfreich)

Ich halte das, was der Dozent sagt, für Nonsens. Denn das, was er verhindern möchte, erreicht er mit seiner Sichtweise keinesfalls.

Das gedruckte Script kann ich
- nicht nur abfotografieren
- sondern auch wieder einscannen
- oder von Dir "klauen"
... usw

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
guest-12327.05.2023 12:19:45
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich halte das, was der Dozent sagt, für Nonsens. Denn das, was er verhindern möchte, erreicht er mit seiner Sichtweise keinesfalls.


Sehe ich genau so. Meine Frage wäre jetzt ob man mich dafür rechtlich belangen könnte wenn es tatsächlich jemand fremdes abfotografiert

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#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1908 Beiträge, 1146x hilfreich)

Zitat:
ich Frage mich warum er es nicht einfach für alle ausdruckt?!
Weil das mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden ist.

Zitat:
Da ich mir das aber nicht verbieten lassen möchte und das auch ziemlich paranoid wirkt wollte ich fragen was denn wirklich strafrechtlich auf mich zukommen würde wenn das wirklich jemand drittes abfotografiert
Gerade weil das so paranoid ist, wird sich diese Frage in der Realität wohl niemals stellen.

Das Problem ist hier sowieso nicht wirklich das Strafrecht. Es sind vielmehr Fragen des Urheberrechts und der zugehörigen Nutzungserlaubnis.

Zitat:
Meine Frage wäre jetzt ob man mich dafür rechtlich belangen könnte wenn es tatsächlich jemand fremdes abfotografiert
Das hängt von weiteren Details ab. Wie schon gesagt ist das jedoch wohl ein sehr theoretisches Problem.

-- Editiert von User am 24. März 2023 12:10

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128476 Beiträge, 40995x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Gerade weil das so paranoid ist, wird sich diese Frage in der Realität wohl niemals stellen.

Tut sie aber gerade, sie ist Grund der Frage ...



Zitat (von Stuggi23):
wollte ich fragen was denn wirklich strafrechtlich auf mich zukommen würde wenn das wirklich jemand drittes abfotografiert.

Als erstes ist mal der Täter dafür verantwortlich, auch für das empfangen der Strafe.

Probleme bekäme man nur bei Anstiftung / Beihilfe.



Zitat (von Stuggi23):
Dies hat mir der Dozent jedoch untersagt

Da dürfte ihm die Rechtsgrundlage zu fehlen.



Zitat (von Stuggi23):
Er hat selbst erstellte Skripte rausgegeben in Form von PDF Files.

Idealerweise per Mail versendet?
Dann dürfen die Sachen eh schon im Sortiment diverser mehr oder weniger Geheimer Organisationen sein...



Zitat (von Stuggi23):
und das auch ziemlich paranoid wirkt

Das ist paranoid.



Zitat (von Stuggi23):
Meine Frage wäre jetzt ob man mich dafür rechtlich belangen könnte wenn es tatsächlich jemand fremdes abfotografiert

Nur wenn man es grob fahrlässig / vorsätzlich fördern würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40636 Beiträge, 14379x hilfreich)

Wer ein Skript/Buch - was weiß ich - veröffentlicht, der geht immer, ausnahmslos immer das Risiko ein, dass es von wem auch immer mißbraucht wird. Das war schon immer so, ist letztlich durch die modernen Kommunikationsmittel, auch durch die Verbreitung von Fotokopierern eben nur vereinfacht worden. Das sollte dem Dozenten eigentlich klar sein.

So, ich gehe mal davon aus, dass dieses Skript Voraussetzung für ein erfolgreiches Bestehen des Kurses/der Klausur ist, also integrierter Teil des Studiums ist. Damit ist m.E. auch der übliche Gebrauch eines solchen Skriptes eingeschlossen. Für mich gehört dazu das Fertigen von Fotokopien, etwa um gewisse Seiten/Aussagen besonders hervorzuheben, zu kommentieren, also sich intensiv mit der Materie zu beschäftigen. Es ist außerdem üblich, dass Studenten selbst entscheiden, wo sie sich wie ihr Sachgebiet erarbeiten. Also zu Hause, in der Kneipe, beim Job nebenbei. Das sollte eine Lehrkraft an einer Uni eigentlich wissen. Solange der Student das Lehrmaterial eben in der üblichen Weise verwendet, kann der Dozent unter diesen Voraussetzungen auch keine Einschränkungen vornehmen.

Wenn er das nicht will, das auch mit dem Studienplan vereinbar ist, dann sollte er dafür Sorge tragen, dass das Teil nur in der Bibliothek zur Verfügung steht, dort angekettet ist, damit des nicht zum Kopierer getragen werden kann; auch sollte dann ein ausdrückliches Fotografierverbot erteilt werden. Ob die Uni da mitzieht, ich habe so meine Zweifel ........

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6816 Beiträge, 1576x hilfreich)

Zitat (von Stuggi23):
Ein Dozent an unserer Uni hat mir gestern gedroht. Nun möchte ich .ich diesbezüglich schlau machen.

Er hat selbst erstellte Skripte rausgegeben in Form von PDF Files. Er meinte das es urheberrechtlich geschützt ist

Das ist zweifellos richtig.
Zitat:
und wir es ausdrucken sollen und die Datei sofort löschen sollen (ich Frage mich warum er es nicht einfach für alle ausdruckt?!).

Wegen der Kosten für das Ausdrucken? Nur mal so eine Idee...
Haben das auch gemacht soweit.

Zitat:
Nun nehme ich meine Skripte gerne mit zu meinem Nebenjob, um dort zu lernen. Dies hat mir der Dozent jedoch untersagt. ( Jemand drittes könnte seine Skripte abfotografieren und verbreiten) .

Das ist Unfug.
Zitat:
Da ich mir das aber nicht verbieten lassen möchte und das auch ziemlich paranoid wirkt wollte ich fragen was denn wirklich strafrechtlich auf mich zukommen würde

Nichts.
Zitat:
wenn das wirklich jemand drittes abfotografiert.

Wenn man das aktiv zulässt, könnte man im schlimmsten denkbaren Fall als "Mitstörer" hinsichtlich der Urheberrechtsverletzung in Regress genommen werden.
Das ist aber extrem unwahrscheinlich.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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