Hallo.
Ein Dozent an unserer Uni hat mir gestern gedroht. Nun möchte ich .ich diesbezüglich schlau machen.
Er hat selbst erstellte Skripte rausgegeben in Form von PDF Files. Er meinte das es urheberrechtlich geschützt ist und wir es ausdrucken sollen und die Datei sofort löschen sollen (ich Frage mich warum er es nicht einfach für alle ausdruckt?!). Haben das auch gemacht soweit.
Nun nehme ich meine Skripte gerne mit zu meinem Nebenjob, um dort zu lernen. Dies hat mir der Dozent jedoch untersagt. ( Jemand drittes könnte seine Skripte abfotografieren und verbreiten) . Da ich mir das aber nicht verbieten lassen möchte und das auch ziemlich paranoid wirkt wollte ich fragen was denn wirklich strafrechtlich auf mich zukommen würde wenn das wirklich jemand drittes abfotografiert.
Bin für die Antworten schonmal dankbar.
-- Editiert von Moderator topic am 24. März 2023 15:27
-- Thema wurde verschoben am 24. März 2023 15:27
Privater Dozent, Skript Urheberrecht
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?



Ich halte das, was der Dozent sagt, für Nonsens. Denn das, was er verhindern möchte, erreicht er mit seiner Sichtweise keinesfalls.
Das gedruckte Script kann ich
- nicht nur abfotografieren
- sondern auch wieder einscannen
- oder von Dir "klauen"
... usw
ZitatIch halte das, was der Dozent sagt, für Nonsens. Denn das, was er verhindern möchte, erreicht er mit seiner Sichtweise keinesfalls. :
Sehe ich genau so. Meine Frage wäre jetzt ob man mich dafür rechtlich belangen könnte wenn es tatsächlich jemand fremdes abfotografiert
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Weil das mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden ist.Zitat:ich Frage mich warum er es nicht einfach für alle ausdruckt?!
Gerade weil das so paranoid ist, wird sich diese Frage in der Realität wohl niemals stellen.Zitat:Da ich mir das aber nicht verbieten lassen möchte und das auch ziemlich paranoid wirkt wollte ich fragen was denn wirklich strafrechtlich auf mich zukommen würde wenn das wirklich jemand drittes abfotografiert
Das Problem ist hier sowieso nicht wirklich das Strafrecht. Es sind vielmehr Fragen des Urheberrechts und der zugehörigen Nutzungserlaubnis.
Das hängt von weiteren Details ab. Wie schon gesagt ist das jedoch wohl ein sehr theoretisches Problem.Zitat:Meine Frage wäre jetzt ob man mich dafür rechtlich belangen könnte wenn es tatsächlich jemand fremdes abfotografiert
-- Editiert von User am 24. März 2023 12:10
ZitatGerade weil das so paranoid ist, wird sich diese Frage in der Realität wohl niemals stellen. :
Tut sie aber gerade, sie ist Grund der Frage ...
Zitatwollte ich fragen was denn wirklich strafrechtlich auf mich zukommen würde wenn das wirklich jemand drittes abfotografiert. :
Als erstes ist mal der Täter dafür verantwortlich, auch für das empfangen der Strafe.
Probleme bekäme man nur bei Anstiftung / Beihilfe.
ZitatDies hat mir der Dozent jedoch untersagt :
Da dürfte ihm die Rechtsgrundlage zu fehlen.
ZitatEr hat selbst erstellte Skripte rausgegeben in Form von PDF Files. :
Idealerweise per Mail versendet?
Dann dürfen die Sachen eh schon im Sortiment diverser mehr oder weniger Geheimer Organisationen sein...
Zitatund das auch ziemlich paranoid wirkt :
Das ist paranoid.
ZitatMeine Frage wäre jetzt ob man mich dafür rechtlich belangen könnte wenn es tatsächlich jemand fremdes abfotografiert :
Nur wenn man es grob fahrlässig / vorsätzlich fördern würde.
Wer ein Skript/Buch - was weiß ich - veröffentlicht, der geht immer, ausnahmslos immer das Risiko ein, dass es von wem auch immer mißbraucht wird. Das war schon immer so, ist letztlich durch die modernen Kommunikationsmittel, auch durch die Verbreitung von Fotokopierern eben nur vereinfacht worden. Das sollte dem Dozenten eigentlich klar sein.
So, ich gehe mal davon aus, dass dieses Skript Voraussetzung für ein erfolgreiches Bestehen des Kurses/der Klausur ist, also integrierter Teil des Studiums ist. Damit ist m.E. auch der übliche Gebrauch eines solchen Skriptes eingeschlossen. Für mich gehört dazu das Fertigen von Fotokopien, etwa um gewisse Seiten/Aussagen besonders hervorzuheben, zu kommentieren, also sich intensiv mit der Materie zu beschäftigen. Es ist außerdem üblich, dass Studenten selbst entscheiden, wo sie sich wie ihr Sachgebiet erarbeiten. Also zu Hause, in der Kneipe, beim Job nebenbei. Das sollte eine Lehrkraft an einer Uni eigentlich wissen. Solange der Student das Lehrmaterial eben in der üblichen Weise verwendet, kann der Dozent unter diesen Voraussetzungen auch keine Einschränkungen vornehmen.
Wenn er das nicht will, das auch mit dem Studienplan vereinbar ist, dann sollte er dafür Sorge tragen, dass das Teil nur in der Bibliothek zur Verfügung steht, dort angekettet ist, damit des nicht zum Kopierer getragen werden kann; auch sollte dann ein ausdrückliches Fotografierverbot erteilt werden. Ob die Uni da mitzieht, ich habe so meine Zweifel ........
wirdwerden
Was ist eigentlich der tatsächliche Sachverhalt hinter der Fragestellung?
Aus Deinen anderen Threads:
Klausurprüfung Copyright verletzt?
https://www.123recht.de/forum/internetrecht-edv-recht-fernabsatz/Klausurpruefung-Copyright-verletzt-__f604119.html
Verbreitung von Kopien für Studien Kollegen
https://www.123recht.de/forum/urheberrecht/Verbreitung-von-Kopien-fuer-Studien-Kollegen-__f592302.html
ZitatEin Dozent an unserer Uni hat mir gestern gedroht. Nun möchte ich .ich diesbezüglich schlau machen. :
Er hat selbst erstellte Skripte rausgegeben in Form von PDF Files. Er meinte das es urheberrechtlich geschützt ist
Das ist zweifellos richtig.
Zitat:und wir es ausdrucken sollen und die Datei sofort löschen sollen (ich Frage mich warum er es nicht einfach für alle ausdruckt?!).
Wegen der Kosten für das Ausdrucken? Nur mal so eine Idee...
Haben das auch gemacht soweit.
Zitat:Nun nehme ich meine Skripte gerne mit zu meinem Nebenjob, um dort zu lernen. Dies hat mir der Dozent jedoch untersagt. ( Jemand drittes könnte seine Skripte abfotografieren und verbreiten) .
Das ist Unfug.
Zitat:Da ich mir das aber nicht verbieten lassen möchte und das auch ziemlich paranoid wirkt wollte ich fragen was denn wirklich strafrechtlich auf mich zukommen würde
Nichts.
Zitat:wenn das wirklich jemand drittes abfotografiert.
Wenn man das aktiv zulässt, könnte man im schlimmsten denkbaren Fall als "Mitstörer" hinsichtlich der Urheberrechtsverletzung in Regress genommen werden.
Das ist aber extrem unwahrscheinlich.
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