Hallo,
ist § 53 UrHG wirklich so zu verstehen, dass man einen Fachartikel eigentlich nur auf Papier mit Arbeitskollegen in der Firma teilen bzw. ablegen ("archivieren") darf?
PDFs teilen: PDFs kommen auch mal von einem Dienstleister, oder man könnte ja einen als Papierkopie erhaltenen Fachartikel einscannen, um ihn, kommentiert oder unkommentiert, per E-Mail mit einem Kollegen irgendwo auf der Welt zu teilen. Das ist bequem und zeitgemäß, aber ist es auch mit dem Urheberrecht verträglich?
PDFs archivieren: Genauso würde man solche Fachartikel gern Themen zugeordnet speichern und später darauf zugreifen. Man könnte dann auch nach Stichwörtern suchen, wenn man nicht mehr genau weiß, in welchem Artikel eine bestimmte Info stand. Aber dieselbe Frage: Ist das mit dem Urheberrecht verträglich?
Dazu gibt es legaleskopieren.pdf von Bitkom aus 2008/09. Demnach scheint beides nicht erlaubt zu sein. Hat sich daran etwas geändert?
Vielen Dank im Voraus für eure Hinweise
Ebro
Publikationen als PDF mit Arbeitskollegen tauschen
14. März 2016
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Frage vom 14. März 2016 | 07:17
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 2x hilfreich)
Publikationen als PDF mit Arbeitskollegen tauschen
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#1
Antwort vom 14. März 2016 | 12:51
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
Zitat:Hat sich daran etwas geändert?
Nicht wirklich.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. März 2016 | 18:58
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatWenn es beruflich sinnvoll oder notwendig ist, soll es gefälligst der Arbeitgeber machen und korrekt bezahlen. :
Das versteht sich. Nur muss er ja nicht mehr bezahlen, als er wirklich muss .
ZitatMan darf das Original weitergeben (verschenken, verleihen). Schon Kopien zu dem Zweck sind m.E: unzulässig, daß die Weitergabe an Arbeitskollegen kein "ausschließlich privater Zweck" ist. :
Ich verstehe den Gesetzestext so, dass Fotokopien bzw. "ausschließlich analoge Nutzung" nicht nur für privat erlaubt ist, sondern auch "zum sonstigen eigenen Gebrauch", und das schließt kommerzielle Nutzung mit ein (meint Bitkom in "legaleskopieren.pdf").
Die Frage wäre dann noch, ob Kopien von der Kopie zulässig sind, ob also die Fotokopie vom Dokumentenlieferdienst ein "eigenes Werkstück" ist, das man als Vorlage nehmen darf.
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