Recht an meinem eigenen Design

15. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fillepitz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht an meinem eigenen Design

Liebe Experten

ich bin freischaffende Illustratorin und habe im Sommer 2015 2 Design für meinen Expartner gemacht, damals für sein Musikprojekt. Die Originale blieben bei mir, auch hat er nichts dafür bezahlt, es wurde kein Vertrag oder Ähnliches abgeschlossen. Ich habe ihm die Arbeiten zur Verfügung gestellt.
Nun wollte ich fragen wie es bezüglich Vervielfältigung meinerseits aussieht. Ich möchte eines der Designs gerne selbst auf ein Shirt drucken um es zu verkaufen. Da er das Design nie "besessen" hat wäre nun meine Frage: Darf ich das?

Beste Grüße und Danke schonmal

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119539 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von Fillepitz):
es wurde kein Vertrag oder Ähnliches abgeschlossen.

Zitat (von Fillepitz):
Ich habe ihm die Arbeiten zur Verfügung gestellt.

Finde den Widerspruch ...



Man müsste prüfen, ob und welche Rechte der Expartner an den Werken erworben hat.
Da käme es dann halt darauf an, wie genau das
Zitat (von Fillepitz):
Ich habe ihm die Arbeiten zur Verfügung gestellt.

abgelaufen wäre.



Zitat (von Fillepitz):
Die Originale blieben bei mir,

Eventuell hätte er sogar einen Herausgabe anspruch.



Zitat (von Fillepitz):
auch hat er nichts dafür bezahlt

Egal.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Fillepitz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin ja noch immer ein großer Fan des Satzes „der Ton macht die Musik", aber gut.. ;)
Ich habe die Designs von Hand angefertigt und ihm per mail geschickt, wenn das die Frage beantwortet

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Wenn die Designs (was muss ich mir darunter vorstellen?) extra für das Musikprojekt hergestellt wurden, dann dürfte Ihr Expartner ein ausschließliches Nutzungsrecht erworben haben - §31 UrhG .
D.h. Sie bräuchten seine Zustimmung um die Designs selbst nutzen zu dürfen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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