Liebe Experten
ich bin freischaffende Illustratorin und habe im Sommer 2015 2 Design für meinen Expartner gemacht, damals für sein Musikprojekt. Die Originale blieben bei mir, auch hat er nichts dafür bezahlt, es wurde kein Vertrag oder Ähnliches abgeschlossen. Ich habe ihm die Arbeiten zur Verfügung gestellt.
Nun wollte ich fragen wie es bezüglich Vervielfältigung meinerseits aussieht. Ich möchte eines der Designs gerne selbst auf ein Shirt drucken um es zu verkaufen. Da er das Design nie "besessen" hat wäre nun meine Frage: Darf ich das?
Beste Grüße und Danke schonmal
Recht an meinem eigenen Design
15. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 15. November 2017 | 18:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht an meinem eigenen Design
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. November 2017 | 08:39
Von
Status: Unbeschreiblich (119539 Beiträge, 39736x hilfreich)
Zitates wurde kein Vertrag oder Ähnliches abgeschlossen. :
ZitatIch habe ihm die Arbeiten zur Verfügung gestellt. :
Finde den Widerspruch ...
Man müsste prüfen, ob und welche Rechte der Expartner an den Werken erworben hat.
Da käme es dann halt darauf an, wie genau das
ZitatIch habe ihm die Arbeiten zur Verfügung gestellt. :
abgelaufen wäre.
ZitatDie Originale blieben bei mir, :
Eventuell hätte er sogar einen Herausgabe anspruch.
Zitatauch hat er nichts dafür bezahlt :
Egal.
#2
Antwort vom 16. November 2017 | 08:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich bin ja noch immer ein großer Fan des Satzes „der Ton macht die Musik", aber gut..
Ich habe die Designs von Hand angefertigt und ihm per mail geschickt, wenn das die Frage beantwortet
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Urheberrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 16. November 2017 | 11:44
Von
Status: Weiser (16466 Beiträge, 9282x hilfreich)
Wenn die Designs (was muss ich mir darunter vorstellen?) extra für das Musikprojekt hergestellt wurden, dann dürfte Ihr Expartner ein ausschließliches Nutzungsrecht erworben haben - §31 UrhG
.
D.h. Sie bräuchten seine Zustimmung um die Designs selbst nutzen zu dürfen.
Und jetzt?
Schon
266.857
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
12 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten