Rechte am Bild in einem geschlossenen Forum

27. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Emmersonfitipaldi
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)
Rechte am Bild in einem geschlossenen Forum

Moin moin aus HU.
Wir diskutieren gerade im Havaneserforum über die Rechte an den von den Usern eingestellten Hunde-Bildern. Ich bin der Meinung, das man die Rechte nicht verliert, wenn man Bilder, auch in einem öffentlichen Forum veröffentlicht. Jede Benutzung der Bilder von Anderen bedarf der Genehmigung.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120050 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Emmersonfitipaldi):
Ich bin der Meinung, das man die Rechte nicht verliert, wenn man Bilder, auch in einem öffentlichen Forum veröffentlicht.

Mag sein oder auch nicht.

Hängt von den konkreten Faktoren des Einzelfalles (Nutzungsbedingungen, Arte der Verwendung, ...) ab.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Der Urheber einer Fotografie behält seine Urheberrechte an diesem Werk ein Leben lang - und danach 70 Jahre seine Erben.
Aber der Urheber kann anderen Leuten Nutzungsrechte an seinem Werk einräumen: [link=https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/]UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten[/link].
Welche das genau sind, ergibt sich manchmal aus den Nutzungsbedingungen einer Website - denen der Nutzer oft dadurch zugestimmt hat, dass er die Seite nutzt, wobei aber wohl speziell eine Zustimmung angeklickt werden muss, damit diese Bedingungen nicht unwirksam werden als "überraschende Klausel" im Sinne des BGB zu AGBs.
Gruß aus Berlin, Gerd

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Der Beitrag von Gerd sagt alles

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Emmersonfitipaldi):

Wir diskutieren gerade im Havaneserforum über die Rechte an den von den Usern eingestellten Hunde-Bildern. Ich bin der Meinung, das man die Rechte nicht verliert, wenn man Bilder, auch in einem öffentlichen Forum veröffentlicht. Jede Benutzung der Bilder von Anderen bedarf der Genehmigung.

Das kann man so nicht beantworten.

Richtig ist: Fotos sind urheberrechtlich geschützt; im Regelfall als "Lichtbildwerke" (§2 UrhG ), mindestens aber als "einfache Lichtbilder" (§72 UrhG ), der Unterschied liegt in der Dauer der Schutzfrist (Lichtbildwerk - bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers; einfaches Lichtbild - bis 50 Jahre nach Erstellung bzw. Erstveröffentlichung).

Richtig ist aber auch: auf diversen Plattformen, angefangen mit Facebook, räumt man mit dem Hochladen von Inhalten (also auch Fotos) dem Betreiber etliche Nutzungsrechte ein, und dabei nicht selten auch anderen Usern ein Nutzungsrecht.
Da muss man dann als erstes in den Nutzungsbedingungen der Plattform gucken.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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