Rechte an ausgemalter Malvorlage

21. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
diggi1234
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte an ausgemalter Malvorlage

Hallo an Alle, ich habe ein kleines Anliegen, das ich schon das ganze Wochenende mit meinen Freund heiß diskutiert habe.

Wie ist das rechtlich zu bewerten.

Mal angenommen ein Webmaster stellt , von Usern ausgemalte Malvorlagen wie z.B. von dem derzeitigen Trend "Malbücher für Erwachsene" auf seine Webseite. Diese Malvorlagen schwarzweiß sind sehr detailreich.

Ist das eine Urheberechtsverletzung weil die Rechte beim Verlag bzw. Künstler liegen.

Oder greift hier die Schöpfungshöhe, so das ein neues Werk entstanden ist und die Rechte liegen beim User.

Ich bin schön gespannt was ich meinem Freund berichten kann.
Vielen Dank
Gaby

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von diggi1234):
Ist das eine Urheberechtsverletzung weil die Rechte beim Verlag bzw. Künstler liegen.

Das kommt ganz darauf an, wer das warum veröffentlicht und wie die Rechte durch Verlag bzw. Künstler ausgestaltet wurden.



Zitat (von diggi1234):
Oder greift hier die Schöpfungshöhe, so das ein neues Werk entstanden ist und die Rechte liegen beim User.

Nun, die Schöpfungshöhe muss man sich als Hürde vorstellen, die es zu überwinden gilt. Quasi wie einen Bordstein.
Und einfach Vorlagen ausmalen, naja da haben wir maximal einen abgesenkten Bordstein...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ist doch gute Werbung für diese Malbücher. Ich find die Frage viel wichtiger: kann man sich das jetzt ausdrucken und dann selbst zum ausmalen nehmen? Oder sind die ursprünglichen Grenzen nicht mehr erkennbar?
Ein neues Werk sehe ich nicht, wenn man nur ausgemalt hat. Das Veröffentlichen an sich kann ja noch gute Werbung sein für diesen neuen Trend. Aber ganz schwierig wird's für mich, wenn man sich das jetzt ausdrucken könnte und dann selbst ausmalen und sich den Kauf der Vorlagen-Buches somit sparen.
Edit: ich hab mir das auf Amazon jetzt nochmal angeschaut. Da gibt es ja Bilder, die sind derart detailreich. Also, ich würde da schon sagen, auch wenn man nur ausmalt, dass das das eigene Werk ist. Ist ja nicht wie "Malen nach Zahlen", wo dabei steht, welche Farbe man für was nehmen soll. Und bei diesen Bildern halte ich auch für ausgeschlossen, dass sich die jemand ausdruckt und dann als Malvorlage nehmen kann.
In unserer Stadt wurde ein Museum nach einem Maler benannt, der nur Quadrate gemalt hat. Wichtig war hier nicht die Form, sondern das Farbzusammenspiel. So sagt man es mir immer, wenn ich sage: mei, der hat doch nur Quadrate gemalt, das kann ich auch. Von daher, bei diesem Detailreichtum ist für das schon ein eigenes Werk dann, weil es eben auf das "Farbzusammenspiel" ankommt, nicht unbedingt auf die Form.

-- Editiert von Yogi1 am 22.11.2016 01:54

-- Editiert von Yogi1 am 22.11.2016 01:56

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nun, die Schöpfungshöhe muss man sich als Hürde vorstellen, die es zu überwinden gilt. Quasi wie einen Bordstein.
Und einfach Vorlagen ausmalen, naja da haben wir maximal einen abgesenkten Bordstein...
Umgekehrt, ich sehe das eher wie eine Mauer anstelle eines abgesenkten Borsteines. Die Hürde die Schöpfungdshöhe zu überwinden ist bei einem Malbuch ja wohl deutlich höher als bei einem komplett eigenständigen Werk. Einen abgesenkten Bordstein zu überfahren ist leicht.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Verstehe ich nicht.

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