Rede von Charlie Chaplin aus "Der Große Diktator" in eigenem Song?

17. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kaska123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rede von Charlie Chaplin aus "Der Große Diktator" in eigenem Song?

Hallo, ich produziere EDM und arbeite gerade an einem Song, der 6 Minuten geht. Ich möchte an einer Stelle einen Ausschnitt aus der Rede von Charlie Chaplin aus dem Film "Der Große Diktator" spielen. Brauche ich dafür zunächst die Rechte um den Song dann zu veröffentlichen (auch kommerziell?). Wenn ja, wie mache ich das?
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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Charlie Chaplin ist 1977 verstorben, d.h. Urheberrecht auf seine Werke besteht noch bis 2047. Das schließt das Drehbuch zu "Der große Diktator" ein.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

auch zu berücksichtigen wäre der Autor der Rede [oder war das Chaplin selber?], ggf. sogar der Übersetzer.

Zitat:
einen Ausschnitt aus der Rede
Wie meinst du das denn? Willst du den originalen Ton aus dem Film nutzen, oder die Rede selber halten? Letzteres könnte durch das Zitatrecht erlaubt sein.

Stefan

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#3
 Von 
Kaska123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde gerne den originalen Ton verwenden.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich würde gerne den originalen Ton verwenden.
Dann kannst du dich an den zahlreichen Rechtssprechungen zu Samples orientieren.
Ich denke du brauchst die Genehmigung der Rechteinhaber.

Stefan

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Es kann kompliziert werden mit den Verwertungsrechten. Der Film wird von Arthaus (Studiocanal) vertrieben. Ich würde mal Kontakt aufnehmen. Die können Dir auch sicherlich weiterhelfen, wenn sie nicht alle Rechte für den Film besitzen: https://www.arthaus.de/impressum

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Kaska123):
Hallo, ich produziere EDM und arbeite gerade an einem Song, der 6 Minuten geht. Ich möchte an einer Stelle einen Ausschnitt aus der Rede von Charlie Chaplin aus dem Film "Der Große Diktator" spielen. Brauche ich dafür zunächst die Rechte um den Song dann zu veröffentlichen (auch kommerziell?).

Das kann man nicht pauschal beantworten.

Zulässig ist die "Freie Benutzung" eines fremden geschützten Werkes bei der Erstellung eines eigenen Werkes:

§ 24 UrhG Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.

Ganz, ganz, ganz stark vereinfacht kann man sagen: eine "freie Benutzung" liegt dann vor, wenn der eigenschöpferische Anteil am neuen Werk den Anteil des genutzten Werkes eindeutig überwiegt.

Wo die Grenze liegt, entscheidet im Streitfall das Gericht.

Mit anderen Worten: es kann zulässig sein, oder auch nicht. Das hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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