Referenzenangabe im Buch

10. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
rubinboykott
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 10x hilfreich)
Referenzenangabe im Buch

Ich habe vor ein Buch zu schreiben (Kategorie Gesundheit) und frage mich nun, was ich alles beachten muss.

Beispiel bei Referenzen:
"Hormon A reduziert die Wahrscheinlichkeit auf A-Krebs (1)."
Im Anhang des Buches dann die Referenzenliste:
(1): Studie bla....

Ist das so ausreichend? Muss die Referenzenangabe auch zwingend als Fußnote auf der jeweiligen Seite angegeben werden oder reicht die Angabe im Anhang des Buches?

Weiterhin:
Wie sieht es aus, wenn ich zu einem Absatz als Referenzangabe ein Buch heranziehe. Darf ich diese Referenz einfach so nutzen oder brauche ich eine Einverständniserklärung des Buchautors?
Geplant wäre dann, dass ich als Referenz den Autor, den Buchtitel, das Jahr und die Seitenanzahl angebe.
Das selbe Spiel dann auch bei Referenzen aus Internetseiten - Einvertändniserklärung?



-----------------
""

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1124x hilfreich)

quote:
Muss die Referenzenangabe auch zwingend als Fußnote auf der jeweiligen Seite angegeben werden oder reicht die Angabe im Anhang des Buches?


Du "musst" ja sowieso keine Referenzen angeben. Wenn du wörtlich zitierst, muß lt. UrhG eine Quellenangabe hin. Aber wenn du schreibst "Blafalla hilft dreimal so gut gegen Impotenz wie Huschullu", mußt du nicht angeben, ob das deine Oma beim Friseur gehört hat oder ob das aus der neuesten Studie von Schnackelchen Chemicals stammt.

quote:
wenn ich zu einem Absatz als Referenzangabe ein Buch heranziehe


Du willst wörtlich zitieren? Dann kommt es immer auf den Umfang an, ob das erlaubt ist. Quellenangabe muß dann in jedem Fall.

quote:
Das selbe Spiel dann auch bei Referenzen aus Internetseiten - Einvertändniserklärung?


Für was, Screenshots?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rubinboykott
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Die Quellenangabe möchte ich aber dennoch benutzen, damit meine Leser den Inhalt auch überprüfen können.

Wörtlich zitieren möchte ich allerdings nicht. Es geht mir nur darum, wenn ich z.B. behaupte "Dieses Mittel wirkt gegen Schuppen", ich dafür aber keine Studie vorliegen habe, sondern die Information aus einem Buch habe. Die Frage ist, ob ich auch dafür eine Einverständniserklärung des Autors benötige, wenn ich dies als Quelle angebe, was ich gerne möchte.
Falls ich doch ganze Zitate nutze (sagen wir mal 3 Sätze): in Ordnung, wenn ich stets brav die Quelle angebe oder Autor erstmal benachrichtigen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 799x hilfreich)

Wer so wenig Ahnung hat vom Veröffentlichen, sollte sich zumindest mal eine kleine Broschüre darüber besorgen.

Denn einen Grundkurs in Publizistik kann hier keiner leisten.

Dennoch: Den Autor muss man nicht fragen, wenn man ihn zitieren möchte im gesetzlich zulässigen Rahmen,

der da steht der Rahmen und da erläutert wird: Zitatwissen.

Den Autor bzw. dessen Verlag muss man also erst befragen, wenn man den Rahmen überschreitet. Ist man sich unsicher, frage man einen Sicheren, also einen Lehrer, Anwalt, Lektor oder Redakteur, besser zweie davon!

Gruß aus Berlin, Gerd

-----------------
"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 291.440 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.401 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen