Guten Tag,
ich habe eine Frage zu einem Forum. In diesem gibt es Rollenspiele, bei denen man einen Charakter erstellt und durch die Interaktion (in Textform) mit anderen Nutzern und deren Charakteren interagiert und so verschiedene Geschichten ausspielt.
Nun gibt es die Frage nach dem Urheberrecht, aufgrund eines Rollenspiels welches darauf ausgelegt ist, Charaktere aus Film und Fernsehen zu übernehmen und mit diesen zu spielen.
Meine Frage ist, ob dies erlaubt ist und wenn ja, wie eine Copyrightangabe bzw. Angabe des Urheberrechts aussehen müsste.
Vielen Dank
Elysian
Rollenspielforum - Filmcharaktere benutzen?
22. Juli 2018
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juli 2018 | 14:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rollenspielforum - Filmcharaktere benutzen?
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 22. Juli 2018 | 16:48
Von
Status: Unbeschreiblich (116496 Beiträge, 39267x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist, ob dies erlaubt ist :
Mit der entsprechenden Nutzungserlaubnis der Rechteinhaber wäre das erlaubt.
Wenn eine nichtkommerzielle Fan-Base ist, reagieren die auch anders als wenn es was kommerzielles ist.
#2
Antwort vom 13. August 2018 | 08:46
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 33x hilfreich)
müsste erlaubt sein, ihr "klaut" ja in dem Sinne nichts
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Urheberrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 13. August 2018 | 12:11
Von
Status: Senior-Partner (6490 Beiträge, 1390x hilfreich)
Wenn so etwas verboten wäre, dürfte man sich in keinem Forum als Üeter Pan, Sonic, Picachu usw. anmelden und schreiben
#4
Antwort vom 13. August 2018 | 12:56
Von
Status: Senior-Partner (6029 Beiträge, 1455x hilfreich)
Zitat:
Meine Frage ist, ob dies erlaubt ist und wenn ja, wie eine Copyrightangabe bzw. Angabe des Urheberrechts aussehen müsste.
Kann man nicht pauschal beantworten.
Markenrechtlich ist es nur relevant, wenn die Nutzung "markenmäßig" (also im Geschäftsverkehr, mit gewerbsmäßigem Hintergrund) geschieht. Rein privat ist es markenrechtlich nicht relevant.
Urheberrechtlich ist es relevant, wenn es die Grenzen der "Privatkopie" (einzelne Vervielfältigungen zu ausschließlich privaten Zwecken) überschreitet.
Die Namen aus Spielen, Filmen, Romanen usw. sind aber urheberrechtlich überhaupt nicht geschützt. Geschützt ist höchstens die jeweilige literarische oder filmische usw. Darstellung einer Figur.
Man kann z.B. als Autor eine Romanfigur solange Stephan Derrick nennen, wie man Spaß dran hat. Das einzige, das die Urheberrechte von Herbert Reinicker (bzw. seiner Erben) verletzt: die Figur des Oberinspektor Derricks nehmen und in eigenen Romanen/Filmen spielen lassen.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
260.500
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten