ich habe eine Frage zu Urheberechte und einem Hobbyfotografen.
Meine Verlobte hat bei einem befreundeten Hobbyfotografen öfters ein Shooting wahr genommen. Es wurden keine Verträge abgeschlossen. Bezahlt wurde entweder über Lebensmittel, Getränke oder über einen kleinen Unkostenbeitrag.
Sie tritt offiziell als Weihnachtsengel auf einem Weihnachtsmarkt auf.
Letztes Jahr ist sie von diesem Fotografen fotografiert worden, das nun als Werbung für den diesjährigen Weihnachtsmarkt veröffentlicht wurde.
Er hat damals schriftlich eingewilligt ( über Facebook in einer Mail ), dass diese Bilder zu werbezwecken veröffentlicht werden dürfen und er auf Copyright verzichtet.
Nun schreibt er über Facebook, dass er Ihr jegliche Rechte der Fotos aus 12/2015 entzieht und diese ab 01.12.2016 nicht mehr verwendet werden dürfen, da er ansonsten seinen Anwalt einschaltet und rechtliche Schritte einleitet.
Wer ist im Recht?
Rückziehen der Urheberrechte eines Fotografen
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
ZitatEr hat damals schriftlich eingewilligt ( über Facebook in einer Mail ) :
Genauer Wortlaut?
ZitatNun schreibt er über Facebook, dass er Ihr jegliche Rechte der Fotos aus 12/2015 entzieht und diese ab 01.12.2016 nicht mehr verwendet werden dürfen, :
Das könnte je nach Inhalt der Mail schwierig bis unmöglich sein.
Zitatdas nun als Werbung für den diesjährigen Weihnachtsmarkt veröffentlicht wurde. :
Von wem genau? Warum, wie unter welchen Umständen?
Wortlaut am 13.10.2016 zwischen meiner Verlobten und dem Fotografen:
Verlobte: " Aber dein Logo/Copyright fehlt.Was/wo soll sie das noch drauf machen?"
Fotograf: "Nirgends"
Verlobte: "Ok ist dir das nicht wichtig wegen Copyright?"
Fotograf: "Nö. Ich mache das nur Dir zu liebe"
Der Weihnachtsmarkt wirbt mit diesem Bild von Ihr, das er 12/2015 gemacht hat, auf Flyer ( schon gedruckt und im Umlauf ) und Homepage.
Dafür wurde das o.g. Einverständniss des Fotografen gegeben und auch von meiner Verlobten
Jetzt entzieht er Ihr die Rechte über Mail.. Das Foto dürfte nicht verwendet werden.
-- Editiert von Martin0077 am 17.11.2016 15:31
-- Editiert von Martin0077 am 17.11.2016 15:37
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Um Urheberrecht geht es hier sowieso nicht (das kann man nicht "entziehen" oder darauf "verzichten"), sondern um Nutzungsrechte.
Wenn die beweisbar eingeräumt wurden, können die auch nicht einfach wieder entzogen werden.
Im Einzelfall könnte vielleicht strittig sein, ob die Nutzung zu *gewerblichen* Zwecken erlaubt gewesen sein soll.
Und sind diese mit diesem Chatverlauf somit nachweislich eingeräumt?
Es geht ja klar hervor, dass er auf alles verzichtet und er es wegen Ihr zur liebe macht.
Er wusste ja vorher zu welchem Zweck das Foto dienen soll. Wurde auch vorher mit Ihm über Mail kommuniziert und er hat sogar vorher den Entwurf für die Flyer mit dem Bild gesehen.
-- Editiert von Martin0077 am 17.11.2016 16:31
ZitatJetzt entzieht er Ihr die Rechte über Mail.. :
Es gibt keine Rechte, von dahher kann er auch keine entziehen.
Was er gemacht hat, war wohl eher eine Untersagung der Nutzung zur Veröffentlichung/Werbung
ZitatUnd sind diese mit diesem Chatverlauf somit nachweislich eingeräumt? :
Der Chatvarlauf ist für die Füße, denn im Deutschen Rechtssystem gibt es gar kein "Copyright". Man hat also über etwas nicht existentes verhandelt ...
Man könnte jetzt argumentieren, das da 2 merkbefreite Laien gechattet haben und versuchen das dem "Copyright" ähnliche zunehmen, das wäre dann die Kennzeichnung des Urhebers.
Dann würde der Chat belegen, das der Uhrheber auf seine Nennung als Urheber verzichtet hätte. Was mit der Einräumung von Nutzungsrechten irgendwelcher Art 0,0 zu tun hat.
Da es also keinen Beweis für die Einräumung von Nutzungsrechten für Werbung auf Flyern und Homepages gibt, dürfte die Verlobte ab dem 01.12 ein echtes Problem haben ...
Aber wer wäre dann der geschädigte? Meine Verlobte die als Vermittlung zwischen Fotograf und Weihnachtsmarkt gewirkt hat?
Oder der Weihnachtsmarkt da er derjenige ist der das Bild veröffentlicht hat?
Indem er den Link und den Entwurf gesehen hat, war das seine Antwort
Also hat er doch somit eingewilligt
-- Editiert von Martin0077 am 17.11.2016 17:07
Das führt alles zu nichts.
Man müsste genau rekonstruieren, wer was wann wem erlaubt hat.
Aus dem
Verlobte: " Aber dein Logo/Copyright fehlt.Was/wo soll sie das noch drauf machen?"
Fotograf: "Nirgends"
Verlobte: "Ok ist dir das nicht wichtig wegen Copyright?"
Fotograf: "Nö. Ich mache das nur Dir zu liebe"
kann man nicht entnehmen, dass der Fotograf überhaupt jemals mit einer werblichen Nutzung einverstanden war.
Aber das wird ja nicht die einzige Kommunikation gewesen sein.
*Wenn* der Fotograf einverstanden war (also die werbliche Nutzung erlaubt hat), kann er das Einverständnis nicht einfach zurückziehen.
*Wenn* der Fotograf aber nie die werbliche Nutzung erlaubt hat, dann hat der Weihnachtsmarkt jetzt ein Problem.
Verlobte und Weinachtsmarkt sollten also nochmal genau prüfen, wer was wan wem erlaubt hat, und ob man irgendwie beweisen kann, dass der Fotograf mit der werblichen Nutzung einverstanden war.
Er hat den Link vorher erhalten und somit den Flyer gesehen und daraufhin mit dem bereits genannten Wortlaut geantwortet und war sogar von dem Flyer und dem abgebildeten Bild begeistert
Zitat:Man hat also über etwas nicht existentes verhandelt ...
Das per se ist ja erst mal unschädlich, §133 BGB .
Zitat:Man könnte jetzt argumentieren, das da 2 merkbefreite Laien gechattet haben und versuchen das dem "Copyright" ähnliche zunehmen, das wäre dann die Kennzeichnung des Urhebers.
Nein, es ist nicht etwa das "Nächstähnliche" zu nehmen, sondern das, was die Parteien in Wahrheit gemeint haben. Und das beinhaltete ja offenbar nicht nur die Urheberkennzeichnung, sondern allgemein, unter welchen Bedingungen eine Nutzung zulässig ist.
Du wirst nicht argumentieren können, der Fotograf habe auf die Urheberkennung verzichtet, aber keinerlei Nutzungsrechte einräumen wollen. "Ja, Urheberkennung kannst du weglassen, weil du es ja sowieso überhaupt nicht nie nirgends nutzen darfst" bedeutet das bei keiner lebensnahen Auslegung.
ZitatDu wirst nicht argumentieren können, der Fotograf habe auf die Urheberkennung verzichtet, aber keinerlei Nutzungsrechte einräumen wollen. :
Nö, aber eventuell hat sie angefragt weil sie das Bild auf ein T-Shirt aoder eine Kaffetasse für den Freund drucken wollte, also eine rein private Nutzung?
Hat so eine Übertragung der Urheberrechte nicht auch eine Frist und gilt die quasi endlos?
Und jetzt?
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