Schutzrechte an Ergebnissen der Masterarbeit

7. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
steffen2323
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schutzrechte an Ergebnissen der Masterarbeit

Hallo Zusammen,
Ich bin Ingenieur und in einem Unternehmen Vollzeit tätig. In einem nebenberuflichen Studium werde ich bald meine Masterarbeit schreiben.
Dort möchte ich gerne etwas entwickeln, dass thematisch eindeutig mit dem was die Firma macht zusammenhängt.
Die Ergebnisse der Arbeit möchte ich auch in Seminaren nutzen, die ich in der Firma für Kunden halte.

Nun würde ich die Ergebnisse aber auch selbst nutzen, wenn ich die Firma verlassen würde. Und ggf. sollte die Firma die Ergebnisse auch nicht weiter nutzen dürfen.
Die Masterarbeit würde ich privat und nicht in der Firma schreiben.


In meinem Arbeitsvertrag steht allerdings folgendes drin:

Zitat:
Wettbewerbsverbot:
Für die Dauer des Arbeitsverhältnisses ist es nicht gestattet, auf dem Gebiet des Unternehmensgegenstatndes anderweitig tätig zu sein, und zwar weder selbstständig noch unselbstständig, zu beraten oder andere in irgendeiner Form zu unterstützen, ein solches Unternehmen zu errichten oder sich an einem solchen Unternehmen zu beteiligen, und zwar weder unmittelbar noch mittelbar, weder gelegentlich noch geschäftsmäßig.


Zitat:
Erfindungen
Die Firma ist über Erfindungen, Verbesserungen und andere schutzrechtsfähige Arbeitsergebnisse, die den Tätigkeitsbereich betreffen unverzüglich zu unterrichten.
Sollten im Rahmen der Tätigkeit Schutzrechte entstehen oder bislang entstanden sein, räumen sie der Firma ausschließliches, unbefristetes, übertragbares und unbeschränktes Nutzungsrecht an allen Arbeitsergebnissen ein. Das Nutzungsrecht schließt auch das Recht zur Erteilung von Unternutzungsrechten ohne die Zustimmung von ihnen ein.
Im Übrigen gelten die betrieblichen und gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des gesetztes über Arbeitnehmenererfindungen.



Kann ich etwas tuen, dass die Ergebnisse der erstellten Arbeit mir gehören? Die Firma bezahlt mich schließlich nicht dafür und kann die Ergebnisse quasi kostenlos für die Zeit nutzen, in der ich da bin (oder ggf. auch länger).

Vielen Dank und Grüße
Steffen

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von steffen2323):
Kann ich etwas tuen, dass die Ergebnisse der erstellten Arbeit mir gehören?

Definiere "dir gehören". Mit dieser Formulierung komme ich nicht zurecht.

Ich vermute du meinst dieses:
§ 7 UrhG - Der Schöpfer des Werkes ist dessen Urheber.
Das heißt, dass die Erkenntnisse dieser Arbeit dir zugerechnet werden. Ist das was du mit "dir gehören meinst"?

Pers. Anmerkung: Prinzipiell wirst du ja mit deiner wissenschaftlichen Arbeit einen Beitrag zur allgemeinen Wissenschaft leisten. Ergo wird deine Arbeit ja öffentlich zugänglich sein und andere können sich daraus im rahmen der wissenschaftlichen Zitation (§51 UrhG )) bedienen. (Vorausgesetzt du hast kein Sperrvermerk in deiner Arbeit)

Zitat (von steffen2323):
Die Firma bezahlt mich schließlich nicht dafür und kann die Ergebnisse quasi kostenlos für die Zeit nutzen, in der ich da bin (oder ggf. auch länger).
Für das UrhG irrelevant

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#2
 Von 
steffen2323
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Mit "mir gehören" meine ich, dass ich die Ergebnisse, welche aus Texten, Berechnungen, Zeichnungen etc. bestehen, auch für mein weiteres berufliches Leben z.B. in Vorträgen nutzen kann.

Wenn ich mich z.B. selbständig mache und der jetzigen Firma in Konkurrenz treten würde, könnten die dann sagen, dass ich ihre Unterlagen verwende?

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von steffen2323):
Mit "mir gehören" meine ich, dass ich die Ergebnisse, welche aus Texten, Berechnungen, Zeichnungen etc. bestehen, auch für mein weiteres berufliches Leben z.B. in Vorträgen nutzen kann.
Ja, so wie jeder andere auch. Durch das veröffentlichen der Maser-Arbeit wird das Erschaffende zum allgmeinen Wissenstand bzw. zum Stand der Technik erhoben.

Zitat (von steffen2323):
Wenn ich mich z.B. selbständig mache und der jetzigen Firma in Konkurrenz treten würde, könnten die dann sagen, dass ich ihre Unterlagen verwende?
Du darfst das in deiner Urheberschaft erstellte und publizierte Wissen verwenden, jedoch solltest du das nicht mit deren Unterlagen tun.

Signatur:

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#4
 Von 
steffen2323
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das schafft schon etwas Klarheit. Vielleicht ist die Masterarbeit der falsche Weg, um etwas zu entwickeln, an dem man selbst finanzielles Interesse hat.
Ich hatte das bisher nicht so gesehen, aber es stimmt schon, dass eine solche wissenschaftliche Arbeit ja der Öffentlichkeit dienen soll.

Nur frage ich mich, wieso viele Firmen Masterarbeiten schreiben lassen, um dann die Entwicklungen nutzen zu können. Oder kann man soviel schwärzen, dass es für andere nicht mehr nutzbar ist?

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von steffen2323):
Nur frage ich mich, wieso viele Firmen Masterarbeiten schreiben lassen, um dann die Entwicklungen nutzen zu können. Oder kann man soviel schwärzen, dass es für andere nicht mehr nutzbar ist?
Sperrvermerk.

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Die Klauseln im Arbeitsvertrag sollte man von einem Anwalt prüfen lassen. Ich wette 9:1, daß sie zumindest teilweise sittenwidrig und damit unwirksam sind.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

So hart würde ich es jetzt nicht sehen, vor allem macht der Job den Unterschied.

Bei der Fachkraft für Toilettenreinigung, der beim Putzen die bahnbrechende Erfindung des selbstreinigenden Toilettensitzes ins Hirn schießt, bin ich bei Dir.

Beim Ingenieur, der genau für die Entwicklung eines solchen Sitzes angestellt ist, wird allerdings nichts zu machen sein.

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