Hallo Zusammen,
Ich bin Ingenieur und in einem Unternehmen Vollzeit tätig. In einem nebenberuflichen Studium werde ich bald meine Masterarbeit schreiben.
Dort möchte ich gerne etwas entwickeln, dass thematisch eindeutig mit dem was die Firma macht zusammenhängt.
Die Ergebnisse der Arbeit möchte ich auch in Seminaren nutzen, die ich in der Firma für Kunden halte.
Nun würde ich die Ergebnisse aber auch selbst nutzen, wenn ich die Firma verlassen würde. Und ggf. sollte die Firma die Ergebnisse auch nicht weiter nutzen dürfen.
Die Masterarbeit würde ich privat und nicht in der Firma schreiben.
In meinem Arbeitsvertrag steht allerdings folgendes drin:
Zitat:Wettbewerbsverbot:
Für die Dauer des Arbeitsverhältnisses ist es nicht gestattet, auf dem Gebiet des Unternehmensgegenstatndes anderweitig tätig zu sein, und zwar weder selbstständig noch unselbstständig, zu beraten oder andere in irgendeiner Form zu unterstützen, ein solches Unternehmen zu errichten oder sich an einem solchen Unternehmen zu beteiligen, und zwar weder unmittelbar noch mittelbar, weder gelegentlich noch geschäftsmäßig.
Zitat:Erfindungen
Die Firma ist über Erfindungen, Verbesserungen und andere schutzrechtsfähige Arbeitsergebnisse, die den Tätigkeitsbereich betreffen unverzüglich zu unterrichten.
Sollten im Rahmen der Tätigkeit Schutzrechte entstehen oder bislang entstanden sein, räumen sie der Firma ausschließliches, unbefristetes, übertragbares und unbeschränktes Nutzungsrecht an allen Arbeitsergebnissen ein. Das Nutzungsrecht schließt auch das Recht zur Erteilung von Unternutzungsrechten ohne die Zustimmung von ihnen ein.
Im Übrigen gelten die betrieblichen und gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des gesetztes über Arbeitnehmenererfindungen.
Kann ich etwas tuen, dass die Ergebnisse der erstellten Arbeit mir gehören? Die Firma bezahlt mich schließlich nicht dafür und kann die Ergebnisse quasi kostenlos für die Zeit nutzen, in der ich da bin (oder ggf. auch länger).
Vielen Dank und Grüße
Steffen