Hallo,
wie sieht es mit der sekundären Darlegungslast bei einer Urheberrechtsverletzung (Filesharing) aus, wenn der Beklagte glaubhaft eine Person(en) angeben kann, die die Tat begangen haben könnten? Im Optimalfall wird ja die Klage dann abgewiesen, aber könnte dann eine Klage auf die andere/n Person(en) zukommen?
Sekundäre Darlegungslast
3. August 2019
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Frage vom 3. August 2019 | 21:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sekundäre Darlegungslast
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#1
Antwort vom 3. August 2019 | 22:03
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
Zitataber könnte dann eine Klage auf die andere/n Person(en) zukommen? :
Logisch ...
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