Hallo,
habe bei kleinanzeigen.de eine zur Veranschaulichung der Maße eine sehr simple Skizze (mit Paint o.ä. erstellt) eines Gegenstands in mein Angebot eingefügt. Den 100%igen Ursprung weiß ich leider selbst nicht mehr. Ich glaube ein Bekannter hatte Sie mir damals geschickt. Jetzt meldet sich einer und sagt ich würde seine Skizze nutzen und es wäre Urheberrechtsverletzung. Ich habe die Skizze sofort entfernt und eine eigene angefertigt. Arbeitsaufwand: 5 Minuten. Der vermeintliche Rechteinhaber hat einen Screenshot angefertigt.
Fragen:
1) Unterliegt eine simple Skizze (am PC mit Paint erstellt) dem Urheberrecht? Ich sehe da keine Schöpfungshöhe. So ähnlich findet sich die Darstellung z.B. auch in der Bedienungsanleitung. Er droht mir sogar, weil ich einfach seine Skizze nachgezeichnet habe.
2) Ich habe die Skizze nach seinem Hinweis bzgl. Urheberrecht entfernt. Das Bild war nicht mal eine Stunde online.
- Kann er mich immer noch anzeigen mit dem Screenshot?
- Kann er immer noch eine Abmahnung veranlassen , obwohl ich das Bild schon gelöscht habe?
- Kann hieraus ein zivilrechtliches oder strafrechtliches Verfahren resultieren?
Vielen Dank im Voraus liebe Gemeinde.
Skizze mit Paint - schüzbar? Verfahren möglich?
4. Oktober 2023
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Frage vom 4. Oktober 2023 | 18:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Skizze mit Paint - schüzbar? Verfahren möglich?
#1
Antwort vom 4. Oktober 2023 | 18:52
Von
Status: Unparteiischer (9869 Beiträge, 2079x hilfreich)
Ich würde einfach abwarten, obd da noch was passiert. Eine Garantie, dass der "Freund"die Skizze selber gemacht hat, hat man aber nicht, nehme ich an
#2
Antwort vom 4. Oktober 2023 | 18:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Eine Garantie, dass der "Freund"die Skizze selber gemacht hat, hat man aber nicht, nehme ich an
Nein. Soll keine Ausrede sein. Der Ursprung ist mir wirklich nicht bekannt. Eine Nachfrage ist aus Gründen, die ich nicht nennen möchte, nicht mehr möglich.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. Oktober 2023 | 22:12
Von
Status: Unbeschreiblich (129837 Beiträge, 41405x hilfreich)
Zitat :Ich sehe da keine Schöpfungshöhe.
Ohne Schöpfungshöhe kein Urheberrecht.
Zitat :Das Bild war nicht mal eine Stunde online.
Bereits eine Sekunde kann reichen ...
#4
Antwort vom 5. Oktober 2023 | 00:57
Von
Status: Schlichter (7527 Beiträge, 1698x hilfreich)
Zitat :1) Unterliegt eine simple Skizze (am PC mit Paint erstellt) dem Urheberrecht?
Wenn die Skizze die dafür nötige Schöpfungshöhe hat, ist sie urheberrechtlich geschützt.
Wenn sie die nötige Schöpfungshöhe nicht hat, ist sie nicht urheberrechtlich geschützt.
Zitat:Ich sehe da keine Schöpfungshöhe.
Das entscheiden im Streitfall letztlich die Gerichte.
Zitat:So ähnlich findet sich die Darstellung z.B. auch in der Bedienungsanleitung.
Das kann ein Zeichen dafür sein, daß die Skizze eine ohne Erlaubnis des Urhebers unzulässige Vervielfältigung bzw. Bearbeitung der Skizze ist. Immer vorausgesetzt, die Skizze hat die nötige Schöpfungshöhe, um urheberrechtlich geschützt zu sein.
Zitat:Er droht mir sogar, weil ich einfach seine Skizze nachgezeichnet habe.
Siehe oben.
Zitat:2) Ich habe die Skizze nach seinem Hinweis bzgl. Urheberrecht entfernt. Das Bild war nicht mal eine Stunde online.
- Kann er mich immer noch anzeigen mit dem Screenshot?
"Anzeigen" sehr theoretisch auch, denn Urheberrechtsverletzungen sind auch Straftaten.
In der Praxis wird es aber um zivilrechtliche Ansprüche gehen.
Zitat:- Kann er immer noch eine Abmahnung veranlassen , obwohl ich das Bild schon gelöscht habe?
Ja. Wenn es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt, besteht Anspruch auf Schadensersatz im Sinne der Lizenzanalogie. Außerdem besteht Anspruch auf Unterlassung, der Urheber könnte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung verlangen. ("Im Falle einer Zuwiderhandlung wird eine Konventionalstrafe von X Euro fällig...")
Zitat:- Kann hieraus ein zivilrechtliches oder strafrechtliches Verfahren resultieren?
Siehe oben.
#5
Antwort vom 9. Oktober 2023 | 20:05
Von
Status: Lehrling (1360 Beiträge, 216x hilfreich)
Eine genaue Auskunft, ob "kleine Münze" oder Urheberrecht, kann nur ein Anwalt durch Sehen der Skizze beantworten ( https://www.frag-einen-anwalt.de/tag/33/medienrecht/urheberrecht )
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