Software als nicht-Angestellter geschrieben, wer hat welche impliziten Rechte ?

12. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)
Software als nicht-Angestellter geschrieben, wer hat welche impliziten Rechte ?

Mal angenommen man schreibt, als nicht-angestellter freier und seblständiger Programmierer, eine Software für eine Firma, d.h. man wird von der Firma beauftragt, die Software zu erstellen.

Von der Firma wird nicht viel mitgewirkt, nur ein paar Besprechungen in denen der Ablaufplan (Frontend) besprochen wird, und ausserdem bekommt man ein Stück Hardware mitgegeben, an der man während der Entwicklung testen kann. Diese Hardware ist frei im Handel käuflich, und wird von einer Dritten, nicht weiter beteiligten Firma hergestellt.

Man macht also als Programmierer die komplette Arbeit, incl. der Algorithmen usw. , die Firma schaut dann ob das Resultat gefällt.

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Nun denkt der Firmeninhaber, das Programm gehöre ihm, er gelte es ja mit der Zahlung ab (noch nicht passiert), und er habe es in Auftrag gegeben, es sei "seine Idee", usw. .

Wer hat nun welche impliziten Rechte in dem Fall,
-- solange die Zahlung noch nicht geleistet wurde,
-- und danach ... ?

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Wenn die Software eine Million bringt will man sich ja nicht mit ner 4stelligen Summe abspeisen lassen ... ... , andererseits will man auch nicht unnötig Streit mit den Auftraggebern haben, solange es um wenig Geld geht ... ...

-- Editier von Koenig Arthur am 12.07.2016 13:05

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Kommt darauf an, was genau vertraglich vereinbart wurde.
Und natürlich welche Schöpfungshöhe das Programm aufweist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Nun denkt der Firmeninhaber, das Programm gehöre ihm, er gelte es ja mit der Zahlung ab (noch nicht passiert)


Das dürfte ja wohl im Vertrag so geregelt sein, oder nicht?

Zitat:
Wenn die Software eine Million bringt will man sich ja nicht mit ner 4stelligen Summe abspeisen lassen


Wenn man einen entsprechenden Vertrag unterschreibt, der dem Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte exklusiv einräumt, dann hat man halt Pech gehabt (andererseits wird aber auch kaum jemand einen Auftrag vergeben, der ihm keine solchen Rechte einräumt).

Zitat:
Von der Firma wird nicht viel mitgewirkt, nur ein paar Besprechungen in denen der Ablaufplan (Frontend) besprochen wird, und ausserdem bekommt man ein Stück Hardware mitgegeben, an der man während der Entwicklung testen kann. Diese Hardware ist frei im Handel käuflich, und wird von einer Dritten, nicht weiter beteiligten Firma hergestellt.


Das ist alles irrelevant. Es handelt sich ja offenbar um eine eindeutige Auftragsleistung (Werkvertrag) und nicht um den Sonderfall der Arbeitnehmererfindung (wo man genauer abwägen muß).

-- Editiert von BigiBigiBigi am 12.07.2016 13:55

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#3
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Es gibt keinen Vertrag. Man einigte sich erst mündlich über die Software, wie sie funktionieren könnte usw. .
-- Dann beschloss man, die Sache anzupacken,
-- dann vereinbarte man ein Bezahlvolumen,
-- und dann wurde seitens der Firma nachgeschoben, dass ein Lizenzierungsmodell nicht in Frage köme und das gesamte dann der Firma gehöre.

Man hat da auch keinerlei stillschweigen-Vereinbarung unterschrieben, die Firma ist vertrauenswürdig und würde zahlen, sobald Rechnungsstellung erfolgt, daher brauchte man keinen Vertrag.
-- Könnte ich daher, um Streit zu vermeiden, evtl. einfach eine abgewandelte bzw. alternative Software eigenständig auf den Markt bringen ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat:
Es gibt keinen Vertrag.

Doch:
Zitat:
Man einigte sich erst mündlich über die Software, wie sie funktionieren könnte usw. .
-- Dann beschloss man, die Sache anzupacken,
-- dann vereinbarte man ein Bezahlvolumen,




Zitat:
-- und dann wurde seitens der Firma nachgeschoben, dass ein Lizenzierungsmodell nicht in Frage köme und das gesamte dann der Firma gehöre.

Das dürfte ohne abweichende Vereinbarung zum großen Teil der gesetzlichen Regelung entsprechen.



Zitat:
-- Könnte ich daher, um Streit zu vermeiden, evtl. einfach eine abgewandelte bzw. alternative Software eigenständig auf den Markt bringen ?

Klar.

Bestes Beispiel: Betriebssysteme für Smartphones



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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