Hallo zusammen,
ich wollte mich mal über folgendes Szenario informieren.
Ein ehemaliger Kommolitone und ich hatten eine gute Software-Idee.
Die ursprüngliche Idee kommt von mir, aber wir haben sie zusammen verfeinert.
Zu Beginn haben wir die Software zusammen entwickelt, wobei ich mehr entwickelt habe - danach nur noch ich. Wir hatten auch einen Namen für die Software schon gefunden. Haben auch gemeinsam nach Umsetzungsmöglichkeiten etc. geschaut. Momentan handelt es sich um eine nicht fertige Software.
Nun wollte ich die Software weiter entwickeln und fertig stellen, da ich der Meinung bin, dass das eine gute Idee ist. Da wir uns nicht mehr sehen und nichts mehr zu tun haben, wollte ich mal nachfragen, wie es mit dem Urheberrecht / Intellectual Property aussieht. Den Entwicklungsstand hat er auch noch zur Verfügung (wenn er es nicht gelöscht hat).
Die Frage ist jetzt kann ich die Idee umsetzen? Wie sieht es dann mit dem Erfolg aus? Kann er bei "großem" Erfolg mich "anzeigen" bzw. etw. fordern - obwohl er eigentlich wenig bis gar nicht beteiligt war?
Wenn ja, kann ich es irgendwie umgehen? Evtl. die Software komplett neu-entwickeln? Den Namen ändern (wobei der Name ist super treffend)?
Vielen Dank schon mal im voraus. Reichen die Informationen?
Beste Grüße
Der Ideengeber2000
Softwareidee und Umsetzung (Intellectual Property?)
21. Juli 2016
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Frage vom 21. Juli 2016 | 21:19
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Softwareidee und Umsetzung (Intellectual Property?)
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#1
Antwort vom 21. Juli 2016 | 22:16
Von
Status: Unbeschreiblich (119334 Beiträge, 39711x hilfreich)
ZitatDie Frage ist jetzt kann ich die Idee umsetzen? :
Keine Ahnung. Wir wisse ja nicht wie gut Du programmieren kannst.
ZitatWie sieht es dann mit dem Erfolg aus? :
*Glaskugel reib*
Etwas nebelig heute ...
ZitatKann er bei "großem" Erfolg mich "anzeigen" bzw. etw. fordern - obwohl er eigentlich wenig bis gar nicht beteiligt war? :
Klar.
Was dann dabei rauskommt ... wird keiner vorhersagen können.
ZitatWenn ja, kann ich es irgendwie umgehen? Evtl. die Software komplett neu-entwickeln? :
Selbst wenn man die Software neu entwickeln würde oder mit ihm eine vertraglichen Vereinbarung treffen würde, das er auf alle Rechte verzichtet - Wenn er Dich irgendwann verklagen will dann macht er das.
ZitatDen Namen ändern (wobei der Name ist super treffend)? :
Siehe oben.
Ihr habt eine GbR mit den Zweck Software für XY zu entwickeln.
Diese GbR scheint noch zu existieren, jedenfalls entnehme ich der Schilderung keine Auflösung.
Der beste Weg scheint mir zu sein, das man sich mittels einer vertraglichen Vereinbarung alle Nutzungsrechte an dem Projekt abtreten lässt und er aus dem Projekt komplett ausscheidet.
#2
Antwort vom 21. Juli 2016 | 22:45
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo
vielen Dank erstmal für Deine Antwort!
Wir haben kein Unternehmen gegründet, sondern lediglich als Privatperson zusammen gearbeitet (als Hobby sozusagen).
Abtreten würde er nicht unentgeltlich. Deshalb frage ich.
So wie ich Dich verstanden habe, hat er "immer" die Möglichkeit sich am Erfolg zu beteiligen, obwohl er nichts mehr macht?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Juli 2016 | 23:16
Von
Status: Unbeschreiblich (119334 Beiträge, 39711x hilfreich)
Zitat:Wir haben kein Unternehmen gegründet, sondern lediglich als Privatperson zusammen gearbeitet (als Hobby sozusagen).
Doch habt ihr. Die GbR gründet sich automatisch per Gesetz wenn Leute das machen was ihr macht.
Zitat:So wie ich Dich verstanden habe, hat er "immer" die Möglichkeit sich am Erfolg zu beteiligen, obwohl er nichts mehr macht?
Nein, er hat immer die Möglichkeit zu klagen.
In wie weit er dann Erfolg mit der Klage hat ist ungewiss.
Man kann nur versuchen durch Vorkehrungen die Erfolgsaussichten so weit wiemöglich zu reduzieren.
#4
Antwort vom 22. Juli 2016 | 11:05
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
Zitat:kann ich die Idee umsetzen?
Ideen sind nicht schutzfähig.
Konkrete Umsetzungen von Ideen können schutzfähig sein - dazu müssen sie entweder konkretisiert ("das Computerprogramm XY") sein, da greift dann Urheberrecht, oder sie müssen abstrakt erfinderische Neuheit darstellen, dann kann man sie zum Patent anmelden (also kein automatischer Schutz).
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