Hi,
folgende Situation:
Der Song wurde von nem relativ bekannten Artist geremixt, dieser Artist wurde per Einmalzahlung entlohnt. Der Remix hat sich ca. 3.000 x verkauft und ist auf einigen Compilations erschienen für die nochmal in etwa 1.500€ an Lizenzzahlungen eingingen.
Das Label sitzt in Frankreich und es wurde nie ein schriftlicher Vertrag geschlossen.
Beim Thema Zahlungen kommen nur Ausflüchte, jedoch kein Geld.
Zu welchem Verhalten würdet ihr raten? Kann in so einem Fall ein deutscher Anwalt etwas ausrichten, wenn ja wie hoch sind Kosten für solche Fälle ca.?
Hoffe auf Hilfe...
Song über ausl. Label vertrieben-will nicht zahlen
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Generell gilt in D.:
"§ 32 UrhG
Angemessene Vergütung
(1) Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart. Soweit die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist (usw., selber lesen!)"
Von Vorteil ist es auch, hier weiter zu lesen: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG001201377
Was in F. greift? Die Gesetze sind sehr, sehr ählich. Wo es Rechtsabkommen gibt, kann man auch vereinfacht im Ausland Zivilklagen erheben - teils von deutschen Zivilgerichten aus.
Gruß aus Berlin, Gerd
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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
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