Sperrung eines Videos, obwohl ich Urheber der Musik bin

6. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
SHuster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Sperrung eines Videos, obwohl ich Urheber der Musik bin

Hallo zusammen,
es stellt sich folgendes Problem. Die Musik-Videos meines Lebensgefährten wurden auf Instagram gesperrt, obwohl er der Urheber der Musik sowie des Videos ist. Es gibt zwar die Option des Einspruchs, jedoch erhält man keine Rückmeldung. An wen können wir uns wenden, bzw. wie kann er vorgehen?

-- Editiert von SHuster am 06.03.2022 07:51

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von SHuster):
Die Musik-Videos meines Lebensgefährten wurden auf Instagram gesperrt
Und was war die Begründung der Sperrung? Die wird ja von Instagram mitgeteilt.

Es gibt viele Gründe, warum ein Video gesperrt werden kann:
- Urheberrechtverletzung
- Fake News
- Hassinhalte
...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SHuster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und was war die Begründung der Sperrung? Die wird ja von Instagram mitgeteilt.


Es wird einmalig "Urheberrechtsverletzung" eingeblendet. Wenn er angibt, dass er der Urheber ist, erhält er keine Rückmeldung, der Beitrag ist gesperrt und er kann nicht mehr auf die Meldung von Instagram zugreifen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von SHuster):
Wenn er angibt, dass er der Urheber ist, erhält er keine Rückmeldung, der Beitrag ist gesperrt und er kann nicht mehr auf die Meldung von Instagram zugreifen.

Irgendwie logisch, die Behauptung der Urheberschaft wird er schon beweisen müssen, behauten reicht da nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SHuster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

...beweisen müssen, behauten reicht da nicht.


Ja, dass kann er, da er seine Musik natürlich über ein Label veröffentlicht hat.
Aus dem Grund ist der Punkt Urheberrechtsverletzung auch nicht erklärbar.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Vorab, sicher daß man das entsprechende Nutzungsrecht in dem Rahmen hier:

Zitat (von SHuster):
da er seine Musik natürlich über ein Label veröffentlicht hat.


Nicht an das Label abgetreten hat?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von SHuster):
obwohl ich Urheber der Musik bin
Zitat (von SHuster):
obwohl er der Urheber der Musik ............ ist
Na was stimmt denn nun?

Zitat (von kalledelhaie):
Nicht an das Label abgetreten hat?
Das ist die sinnigste Erklärung. Normalerweise tritt man seine Rechte ab und der Labelinhaber wird auf die Verletzung hingewiesen haben.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SHuster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Na was stimmt denn nun?


Guten Morgen,

vorab lieben Dank an alle für die Rückmeldung.

Mein Freund ist der Urheber. Dies in der "Headline" zu erklären fand ich etwas zu umständlich, daher habe ich es ja dann auch in der Beschreibung getan.

Das Label liefert die Musik in die 'Stores' aus, trozdem bleibt er der Urheber.
Was wir jedoch bei unserer Recherche im Ansatz herausfinden konnten, ist die Tatsache, dass Instagram und Co. dafür zusätzlich Geld haben möchten. Zumindest stellt es sich so dar. Was, wie ich finde ein Unding ist. Ein Künstler muss heute bereits genug Geld bezahlen, um seine Musik anbieten zu dürfen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von SHuster):
Was wir jedoch bei unserer Recherche im Ansatz herausfinden konnten, ist die Tatsache, dass Instagram und Co. dafür zusätzlich Geld haben möchten.
Das hat man falsch verstanden.

Zitat (von SHuster):
Mein Freund ist der Urheber. ... Das Label liefert die Musik in die 'Stores' aus, trozdem bleibt er der Urheber.
Man lese den Vertrag (samt AGB), den der Freund mit dem Label geschlossen hat.

Zu klären ist:
- Darf der Freund weiterhin selbst beliebig seine Musikvideos veröffentlichen?
- Darf der Freund anderen eine Lizenz zur freien Nutzung des Musikvideos erteilen? Genau das erfolgt nämlich gem. AGB von Instagram durch das Posten des Videos. Man erteilt damit Instagram die Lizenz zur freien Verwendung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.050 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen