Standard Urheberrechtlich geschützter Fotografien im Internet - Giese Rechtsanwälte

26. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
msn433352-59
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Standard Urheberrechtlich geschützter Fotografien im Internet - Giese Rechtsanwälte

Liebe Community,

hier benutze ich die Möglichkeit der Anonymität um mich frei zu äußern.

Vor langer Zeit habe ich für einen serbischen Imbiss in Düsseldorf für eine kostenlose pizza eine Wordpress Seite hergestellt und da der Betreiber zu faul war, Fotos zu machen, habe ich Bilder aus Google genommen um die Präsenz der Pizzen zu verdeutlichen.

Nun nach paar Monaten hat er mich angerufen und mich mit einen neuen Deal in sein Geschäft gelockt. Als ich da war, hat er die Tür abgeschlossen und mein Personalausweis gefordert und die Unterschrift unter folgendes Formular (wortwörtlich):

"Verpflichtungserklärung über die Internet - Seite XXX

Hiermit erkläre ich mich xxx, Die komplette internet seite sprich xxx Eingerichtet zu haben. Und die Verantwortung der Urheberrechtsverletzung der Anwaltskanzlei Griese aus Hamburg, übernehme ich schriftlich bestätige das alleine ich, und mit meiner Veranwortung das Bild Hawaii aus versehen kopiert habe und in der oben genannte Internet Seite eingefügt habe.

So dass Herr XXX in der Angelegenheit nichts wusste und somit nicht die Urheberrechtsverletzung nichts begannen hat. Fals sie Ansprüche haben wollen dann bitte ich sie mich anzuschreiben.


Düsseldorf, 26.01.

Unterschriften

XXX


XXX"



In dem Anwaltsschreiben wird mehr als 1.086,50 Euro gefordert.

Sehe:

Gegenstandswert: 6.540,00

1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG 526,50
Auslagen/ Telekommunikationspauschale 20,00

Gesamtbetrag 546,50€

-------------------------

Schadenersatz gem. Seite 59 - Online-Shop (Werbung)

1x Fotonutzung auf Unterseite 180,00 Euro

zzgl. 50% Aufschlag wg. Mehrfachnutzung im Online Shop 90 Euro

Zwischensumme Grundhonoar

100% Aufschlag auf Grundhonorar wg. unterbliebener Urhebernennung 270 Euro

Lizenzschadenersatz 540 Euro


Ich bin noch Schüler und habe wirklich null einkommen. Was soll ich den machen??

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Die unterschriebene Erklärung ist unwirksam, weil sittenwidrig - durch Nötigung - zustande gekommen.


Wenn das denn glaubhaft gemacht werden kann.

Zitat:
der Gewerbetreibende hätte prüfen, ggf. nachfragen müssen, woher die Fotos stammen


Erstens sehe ich das anders. Die Pflicht zur sorgfältigen Leistung hat auch der Laien-Dienst/Werkleister gegenüber dem gewerblichen Auftraggeber. Ansonsten wäre der Privatmann, der für einen Event Eibrot mit Eiern jenseits des Verfallsdatums liefert, nicht verantwortlich, weil der Auftraggeber hätte prüfen müssen, welche Rohstoffe verwendet wurden? :crazy:

Zweitens wird der Auftraggeber im Zweifel wohl aussagen, daß er den Auftragnehmer nach der Herkunft der Bilder gefragt hat. Wenn am Ende strittig bleibt, wer die Wahrheit sagt, wird es wohl beim Regreßanspruch bleiben.

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