Hi,
ein Kumpel und ich starten demnächst unsere erste Kollektion unseres Modelabels. Nun wollten wir fragen, in wie fern wir Urheberrechte verletzten, wenn wir Gesichter von Stars auf die Kleidung drucken?
Oder wir sie leicht verändern, man aber immer noch erkennt dass es der Star XY ist?
Mfg
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Stars, Prominente auf T-Shirts drucken etc.
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
An seinem Gesicht hat auch ein Star kein Urheberrecht - aber der Fotograf am Foto des Gesichts:
"§ 2 UrHG
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: ...
5.
Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden (...)"
An seinem Gesicht hat aber auch ein Star ein Persönlichkeitsrecht nach § 22 KUrHG - wenn auch als Person der Zeitgeschichte weniger als ein Normalo, s. § 23 Absatz 1, aber immer noch einiges laut Absatz 2:
"(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse
des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird."
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
Die Freiheit nach Absatz 1 dient in erster Linie der aktuellen Berichterstattung, der zeitgeschichtlichen Dokumentation und der Meinungsbildung. Nicht hingegen dem Erwerbsstreben an sich.
So könnte eine Karrikatur, auch auf einem T-Shirt, der Meinungsbildung dienen. Aber ein neutrales Foto?
Im Streitfall wäre vom Gericht ein "berechtigtes Interesse
des Abgebildeten" abzuwägen gegen ein berechtigtes Interesse
des Abbildenden, also des Verkäufers und des Trägers eines Fotos, z. B. auf einem Kleidungsstück.
Gruß aus Berlin, Gerd
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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
Hm, was bedeutet das nun genau?
Und zwar haben wir einen Künstler, der für uns einen Prominenten zeichnen würde mit Farbe & Pinsel und dies würden wir auf ein T-Shirt drucken + verkaufen.
Bekommen wir da rechtliche Probleme?
lg
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Bei einer "Person der Zeitgeschichte" haben zumindest aktuell berichtende Medien das Recht, Bilder von deren Gesicht zu verbreiten, ohne sie zu fragen.
Und dann auch noch zeitgeschichtliche Medien, also auch Lexika. Denn das Allgemeine Pesönlichkeitsrecht einer Person der Zeitgeschichte wird eben abgewogen gegen das Recht auf Berichterstattung (und auf Meinungsäußerung - wie bei Karrikaturen) laut Artikel 5 Grundgesetz.
Ein "Merchandising" ist aber eher ein anderer Acker - und deshalb eher dem Inhaber der Pesönlichkeitsrechte an dem Gesicht überlassen. Und dazu könnte auch der Verkauf eines T-Shirts mit dem Antlitz gehören. Bei Barbie-Puppen wäre das in jedem Fall der Fall.[color=red]*)[/color]
Im Streitfall entscheidet ein angerufenes Zivilgericht (nicht dieses Forum ), vorab können Urteile in verwandten Fällen Orientierung bieten und Anhaltspunkte, ebenso Ratschläge erfahrener Anwälte, gegebenenfalls mit Hilfe von Gutachten sonstiger erfahrener Fachleute.
Gruß aus Berlin, Gerd
[color=red]*)[/color]"(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse
des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird." (s.o.)
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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
Anderes Szenario
Im Vordergrund des T-Shirt ist ein anderes Motiv, Beispiel: eine Person die eine Autogrammkarte eines Prominenten in der Hand hält.
Wie sieht es dann mit den Persönlichkeitsrechten des Prominenten aus?
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Im Urheberrecht gibt es ein "Unwesentliches Beiwerk", siehe UrhG § 57
. Im K
UrhG gibt es sowas nicht.
Ob man das UrhG dennoch analog anwenden kann? http://de.wikipedia.org/wiki/Analogie_(Recht)
Ich glauben nicht. Denn das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten kann ja auch am Bildrand oder auf einem Aschenbecher unzulässing beschädigt werden.
Gruß aus Berlin, Gerd
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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
ZitatKann ich auf der Rückseite der Autogrammkarte ein Bild von Elvis Presley verwenden? :
Klar. Wenn an die dazu notwendigen Nutzungsrecht hat.
Ansonsten: eines Problem = eigener Beitrag.
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