Streaming in Schulen vom Lehrer für Schüler

19. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Dream-Teacher
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 0x hilfreich)
Streaming in Schulen vom Lehrer für Schüler

Hey ihr Lieben,

folgende Situation:
Lehrer (L) bereitet Unterricht für seine Schüler (S) vor.
L möchte eine als Youtube-Datei (egal welcher Art), die er als Privatkopie erstellt hat, den S zeigen.
Das Vorführen vor einem beschränkten Personenkreis (Klassenverband) überschreitet nach Auffassung des HKM die Grenzen der Nutzung einer Privatkopie.

Wie sieht es denn nun mit Streaming aus?
Darf L vor dem begrenzten Personenkreis eine Youtube Datei streamen?

Bitte mit Begründung.

Danke und herzliche Grüße

D-T

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119332 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von Dream-Teacher):
Youtube-Datei

Es gibt keine "Youtube-Datei", von daher erstmal mal die Frage, was man sich denn darunter überhaupt vorstellt.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Dream-Teacher
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Film / Musikstück, welches er von YouTube heruntergeladen hat

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119332 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von Dream-Teacher):
Ein Film / Musikstück, welches er von YouTube heruntergeladen hat

Dann wäre die eleganteste Lösung, doch einfach direkt von YouTube zu streamen, statt von siener Festplatte.


Anderenfalls müsste er prüfen, ob nicht schon die erstellung der Privatkopie rechtswidrig war.
Dann müsste er die Nutzungsrechte für das Streaming haben, um überhaupt streamen zu dürfen.




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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Dream-Teacher
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 0x hilfreich)

Woher erhält man die Rechte zum Streaming? Nehmen wir z.B. diesen Film https://www.youtube.com/watch?v=DQorm4wiwD0

Gruß und Danke D-T

Ggf. noch eine Frage: Warum kann das Anfertigen einer Privatkopie von YouTube rechtswidrig sein?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119332 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von Dream-Teacher):
Warum kann das Anfertigen einer Privatkopie von YouTube rechtswidrig sein?

Weil eine offensichtlich rechtswidirge Quelle sich nicht über den Weg "Privatkopie" legalisieren lässt.



Zitat (von Dream-Teacher):
Woher erhält man die Rechte zum Streaming? Nehmen wir z.B. diesen Film https://www.youtube.com/watch?v=DQorm4wiwD0

Wenn mandas von Youtube streamt, benötigt man keine gesonderten Rechte.
Will man es selbst stramen, würde ich bezüglich des Rechteerwerbs auf das eingeblendete Senderlogo verweisen.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Dream-Teacher
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen, vielen Dank für Deine Antworten!

Aber ist YouTube eine offensichtlich rechtswidrige Quelle? M.E. nicht. Nach Angaben von WBS-Law auch nicht.
M.E ist eine offensichtlich rechtswidrige Quelle canna.to o.ä Portale wo permanent Arme Frauen die nichts anzuziehen haben über den Bildschirm "laufen".

VG und Danke

D-T

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119332 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von Dream-Teacher):
Aber ist YouTube eine offensichtlich rechtswidrige Quelle?

Nö, nicht immer.

Aber hier ist ja erkennbar eine Fernsehsendung in Youtube eingestellt wurde. Es darf bezweifelt werden, das der Accountinhaber die notwendigen Verbreitungsrechte besitzt.
Noch deutlicher wäre das bei den neuesten Kinofilm den man youtube auch nicht legal herunterladen könnte.



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