Streitwert für Buchklappentext

28. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
tomj
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Streitwert für Buchklappentext

Hallo,
wie hoch muss man denn den Streitwert für den Klappentext eines Buchs ansetzen? Annahme, dass es sich hier nicht um einen Bestseller-Autoren handelt, sondern eher um einen Hobby-Autoren, der nebenbei Bücher verlegen lässt.
Gibt es hierfür Richtwerte?
Danke für Infos dazu.
Gruß
Tom

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Man muss nicht den "Streitwert" ansetzen, das ist letztlich eine juristische Größe, sondern die Höhe des Schadensersatzsanspruchs im Sinne der Lizenzanalogie.

Der Schadensersatz im Sinne der Lizenzanalogie richtet sich danach, was als marktübliches Honorar hätte gezahlt werden müssen, wenn ordnungsgemäß lizenzsiert worden wäre.

Das zu ermitteln ist komplex und man überlässt es am besten einem auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt. "Richtwerte" helfen hier auch nur sehr begrenzt weiter, da der Bundesgerichtshof befunden hat, daß solche Richtwerte nicht einfach ungeprüft übernommen werden dürfen, sondern das immer für den konkreten Einzelfall das "marktübliche Entgelt" ermittelt werden muss, weil bei "Richtwerte"n überhaupt erst geprüft werden muss, ob sie für den jeweiligen Fall überhaupt anwendbar sind. (Az. I ZR 68/08 )

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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