Strickanleitung selbst erstellt

3. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tina133
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Strickanleitung selbst erstellt

Ich bin Rentnerin und habe eine Frage.

Im Internet habe ich einen Pulli auf einer russichen Webside entdeckt, den ich unbedingt nachstricken wollte. Es gab keine Anleitung und der ganze Text war russisch. Meine Freundin übersetzte ihn mir. Es stand darin, dass man den Pulli auf Bestellung gestrickt bekommen könnte.

Ich habe nun zig Mal probiert und es letztendlich geschafft, das gute Stück zu kopieren. Natürlich ist die Strickerei nicht 1:1 ausgefallen. Den ganzen Strickvorgang habe ich dokumentiert und so praktisch meine eigene Strickanleitung erstellt.

Nun gibt es Seiten für Strickerinnen, auf denen Leute ihre eigenen Anleitungen für ein paar Euro verkaufen.

Frage:

Darf ich meine selbst geschriebene Anleitung mit dem Foto meines selbst gestrickten Pullis dort einsetzen und die Anleitung zum Kauf anbieten, oder mache ich mich damit strafbar??? Einerseits möchte ich selbstverständlich keinen Ärger bekommen,andererseits ist der Pulli nur sehr ähnlich und nicht derselbe.





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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RAin Roek BRH
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Grundsätzlich ist der Text einer Strickanleitung urheberrechtlich geschützt. Sollte es sich hier lediglich um eine Übersetzung handeln, ist dies lediglich ein Bearbeitung des Werkes des ursprünglichen Urhebers und bedarf für die Veröffentlichung in jedem Fall der Zustimmung des Urhebers.

Wenn Sie jetzt selbst ein Foto von dem von Ihnen gestrickten Pulli machen, müssen Sie keine Quelle angeben, auch falls das gute Stück nach Anleitung eines Dritten entstanden ist.

Auf das Foto, das Sie selbst machen, haben Sie auch selbst das Urheberrecht, egal was darauf abgebildet ist.

Die Ausnahme hiervon wäre natürlich, die Anleitung abzufotografieren, weil dies ja sonst wieder eine unerlaubte Kopie wäre.

Keinen urheberrechtlichen Schutz dagegen genießt das Design.

Ein Strickdesign kann man allerdings als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Dann müsste dieses Design national oder international eingetragen sein oder ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster sein, das automatisch entsteht. Dann gäbe es einen Schutz vor Nachahmungen.

Es sei denn, dass das eingetragene Design nicht schützenswert ist, weil es nicht neu ist und keine Eigenart besitzt.

Wenn Sie die Anleitung in Ihren eigenen Worten aufgeschrieben haben, selbst einen Schnitt gezeichnet haben und Fotos von ihrem eigenen Pulli dazu machen und das Ganze dann veröffentlichen, kann Ihnen theoretisch keiner was. Allerdings sollte sich die Neuversion der Anleitung deutlich vom Original unterscheiden.

Sehr vorsichtig sollten Sie allerdings immer bei der Verwendung von Elementen einer Marke sein (z.B. Logo des Lieblings-Fußballvereins, Comicfigur). Eingetragene Marken genießen einen hohen Schutz und es kann ein teurer Spaß werden, Strickstücke zu verkaufen, die Markenrechte verletzen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tina133
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Jetzt weiß ich endlich Bescheid und bedanke mich ganz herzlich bei Ihnen!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Allerdings noch kurz zu bedenken, das du damit Einnahmen generierst, die unter Umständen Steuerpflichtig sind. Und bei der Bezahlung kein P*P*-Freundeoption benutzen

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tina133
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Werde ich dran denken. Nur glaube ich nicht, dass dabei viel zu verdienen ist, denn eine Strickanleitung kostet maximal 4 €.
LG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Werde ich dran denken. Nur glaube ich nicht, dass dabei viel zu verdienen ist
Auch wen es nicht viel ist, eine Gewerbeanmaldung wirst du schon brauchen (wen du das legal achen willst) Du kannst dann aber wohl die Regelung für Kleinunternehmer in Anspruch nehmen. Auch wenn nicht viel bei rumkommt, das Finanzamt wird seinen Anteil haben woolen, Mitglied in der IHK wirst du auch noch werden MÜSSEN etc.

Man bedenke auch die Informationspflichten die man hat, diese sollte man penibel einhalten, sonst drohen Abmahnungen.

Ich kenne die Seite auf der du das einstellen willst nicht, aber die meissten werden wohl keine Gewerbeanmeldung dort haben, werden aber wohl täglich mit der Gafhr leben müssen, Post vom Finanzamt zu bekommen, Post von Anwälten mit Abmhnungen zu bekommen etc. Man sollte sich schon überlegen, ob man das nicht lieber legal macht und von dem zwar auch kleinen Gewinn halt seinen ordentlichen Beitrag abführt.

Zitat:
Und bei der Bezahlung kein P*P*-Freundeoption benutzen
Korrekt, sonst kann es durchaus auch passieren, dass man den nächsten Thread im Unterforum für Strafrecht eröffnen kann, wegen Betrug...

2x Hilfreiche Antwort

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