Suche Rat bezüglich indirektem Filesharing (Daniel Sebastian)

19. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb464101-86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Suche Rat bezüglich indirektem Filesharing (Daniel Sebastian)

Ich habe nun ungefähr 3 Monate nach dem Widerspruch gegen den Manhbescheid einen persönlicheren Brief erhalten indem Daniel Sebastian noch einmal einen letzten Ausgleich vorschlägt und mir mit dem gerichtlichen Verfahren droht, durch Unterstreichen, Wortwahl etc. will er mir hiermit nochmal richtig Angst machen damit ich zahle, dadurch habe ich noch stärkere Zweifel an seiner Rechtslage bekommen.

Da es bei dem werten Herr Sebastian doch öfters zu Falschklagen (siehe Redtube Affäre oder verlorene Klagen aufgrund mangelnder Aktivlegitimation) kam, frage ich mich ob er in diesem Fall überhaupt das Recht besitzt für seinen Mandaten einzuklagen. Er hat mich für die Verbreitung von Need for Speed abgemahnt weil dieses einen Musiktitel enthält an dem seine Mandantschaft ausschließliche Nutzungsrechte innehält (genauer Wortlaut), nun habe ich 3 Probleme mit der ganzen Sache.

Wenn EA die Lizenz zum Verbreiten des Musiktitels besitzt, was sie müssen, hat er dann überhaupt das Recht mich für das Verbreiten des Spieles, bzw. des Musiktitels anzuklagen?

Wurde überhaupt das Urheberrecht seines Mandaten verletzt, dieser sollte ja eigentlich keinen Schaden davon getragen haben weil solche Nutzungslizenzen wie sie EA etc. besitzt doch entweder einmalige Zahlungen oder monatliche Gebühren sind, dadurch sollte das Verbreiten des Spieles doch keinen Schaden für den Urheber des Musiktitels bedeuten.

Kann so ein indirektes Filesharing wo der Musiktitel nicht einmal direkt als MP3 o.ä. zur Verfügung steht von Daniel Sebastian überhaupt angeklagt werden?

Was meint ihr zu dem Thema? Warten ob er wirklich vor Gericht zieht oder doch zahlen?

-- Editier von fb464101-86 am 19.04.2017 13:54

-- Editier von fb464101-86 am 19.04.2017 14:35

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von fb464101-86):
Suche Rechtsrat

Den gibt es hier: http://frag-einen-anwalt.de/



Zitat (von fb464101-86):
Wenn EA die Lizenz zum Verbreiten des Musiktitels besitzt, was sie müssen, hat er dann überhaupt das Recht mich für das Verbreiten des Spieles, bzw. des Musiktitels anzuklagen?

Ich glaube nicht das der Dich anklagen wird, das ist immer noch den Staatsanwälten und Gerichten vorbehalten.
Es ist wohl eher so, das er Dich verklagen will (auf Unterlassung und wegen Schadenersatz).
Dafür sollte er auf verlangen eine entsprechende Vollmacht seines Mandantne vorweisen können.

Und vom logischen her ergibt der Satz keinen Sinn. Er verklagt dich ja nicht weil weil EA eine Lizenz besitzt, sondern weil DU eben KEINE Lizenz zum Verbreiten des Spieles, bzw. des Musiktitels besitzt.



Zitat (von fb464101-86):
Wurde überhaupt das Urheberrecht seines Mandaten verletzt, dieser sollte ja eigentlich keinen Schaden davon getragen haben weil solche Nutzungslizenzen wie sie EA etc. besitzt doch entweder einmalige Zahlungen oder monatliche Gebühren sind, dadurch sollte das Verbreiten des Spieles doch keinen Schaden für den Urheber des Musiktitels bedeuten.

Ist die Argumentation jetzt ernst gemeint?
Nur weil da ein Lizenzbetrag pauschal irgendwann mal entrichtet wurde, bedeutet das ja noch lange nichtdas dann jeder das Material verbreiten darf wie er lustig ist.
Im übrigen wurde das Recht des Urhebers verletzt, da braucht es keinen Schaden in EUR.
Und die Anwalts- und Gerichtskostne sind auch ein Schaden der ersetzt werden muss.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.955 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen